von Neuwagenkauf zurücktreten!

2. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Alexander83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
von Neuwagenkauf zurücktreten!

Guten Tag, ich habe vor knapp 2 1/2 Monaten einen Kaufvertrag über einen Fiat abgeschlossen. Mein aktueller Wagen sollte in Zahlung genommen werden und ich hätte die Differenz Bar gezahlt.

Da der Wagen erst in 02/2009 ausgeliefert werden sollte wollte ich schriftlich haben das ich im Falle eines Unfalles etc. vom Kauf zurücktreten könne (Da ich von der Versicherung sicher nicht den Preis bekommen hätte der mir vom Händler angerechnet wurde). Das war laut Händler kein Problem. Erst bei dem nächsten Besuch des Autohauses (der Tag der Unterschrift) sagte mir der Verkäufer ganz nebenbei das er das jetzt doch nicht schriftlich machen dürfe/könne, aber ich könne mich darauf verlassen. Er würde den Wagen auch so ohne Probleme verkauft bekommen und daher im Falle eines Falles nicht auf die Abnahme bestehen. Ich habe mich also darauf verlassen.

Nun ist es leider gekommen wie ich es mir selbst nicht gewünscht habe und ich werde ziemlich sicher nach Ablauf diesen Jahres von meinem Arbeitgeber nicht mehr übernommen (Vertrag wird nicht verlängert). Ich möchte diese Tatsache nutzen um mich fortzubilden und da ich diese Fortbildung selbst finanzieren muss und ich nebenbei nur jobben kann (Fortbildung ist Vollzeit) ist ein Auto derzeit die dümmste Anschaffung für mich.

Mit diesen Angaben bin ich zu meinem Händler gefahren und habe den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Ich habe zusätzlich ein Schreiben aufgesetzt in dem ich das ganze nochmal kurz geschildert habe, mit der Bitte auf Schadensersatz zu verzichten. Er meinte das dass natürlich schade sei, er aber guter Dinge ist das ich da rauskäme. Bei dieser Gelegenheit schaute er noch Mal nach und konnte mir mitteilen "das der Wagen ja `eh erst in der 52. KW gebaut werden soll!".

Da die Entscheidung nicht von ihm getroffen wird muss ich leider auf die Antwort warten (mittlerweile seit 4 Tagen), ich habe aber gestern mit ihm telefoniert und er meinte das man wohl aller Voraussicht nach nicht auf eine Abnahme bestünde, es aber danach aussieht das ich Schadensersatz leisten müsse.
Da ich in meiner derzeitigen Situation weder bereit bin diese zu zahlen, noch die Möglichkeit dazu habe (jeder wird verstehen das mir meine Fortbildung bzw. Zukunft weit mehr bedeutet als ein Auto) würde ich gerne welche Chancen oder Möglichkeiten sich für mich ergeben!

Bei der mündlichen Zusage war meine Freundin ebenfalls anwesend. Für mich ist nicht ersichtlich wo dem Autohaus ein Schaden entstanden sein könnte wenn der Wagen zum einen noch nicht einmal gebaut wurde und er sich zum anderen - wie man mir ja so glaubwürdig mitteilte - ohne Probleme anderweitig verkaufen lässt.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du hast einen Vertrag, den hast du zu erfüllen.
Tust du das nicht, ist jegliche Annahme deines Rücktrittsgesuches eine reine Kulanzleistung!



Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> und habe den Rücktritt vom Vertrag erklärt

Selbst wenn du deine mündliche Vereinbarung beweisen kannst (was du wohl nicht kannst), gilt diese, wie ich dich verstanden habe, doch nur für den Fall, daß der in Zahlung zu gebende Wagen verunfallt und nicht für den Fall, daß du einfach keinen Gebrauch mehr für den Wagen hast.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Eine immer wieder auftauchende Diskussion. Der Händler hatte ja keinen Schaden.... Ja, ja....

Der Verkäufer hat also keinerlei Zeit investiert, um mit Ihnen ein Geschäft zu machen? Der arbeitet auch nicht auf Provision und verdient jetzt nichts, wenn Sie nicht abnehmen? Das Autohaus kann u.U. sein Abnahmeziel nicht erreichen, das u.a. wichtig ist, um am Ende des Jahres eines Bonus zu bekommen, der für das Betriebsergebnis enorm wichtig ist, etc, etc...

Verträge sind einzuhalten. In den AGB´s steht, was es kostet, mal eben seine Meinung zu ändern.

Mal anders gefragt, was kann der Händler für Ihre private Situation?

Kann man nicht einfach für sein Tun gerade stehen und sich nicht versuchen auf anderer Leute Kosten aus ner Sache rauszuwinden...

Ich kann mich über solches Denken nur aufregen....


-----------------
" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Außerdem ist ´er kann das Auto noch an einen anderen verkaufen´ kein Argument gegen einen Schaden.
Denn dann hätte der VK nur ein Auto verkauft, wo er bei Einhaltung des Vertrages zwei verkauft hätte. Also ein entgangener Verkauf Schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LiSamuel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Genauso, wie der Verkäufer sich bis zu 4 Wochen Zeit lassen kann, den Vertrag anzunehmen, muß auch der Käufer 4 Wochen lang vom Vertrag zurücktreten können.
Sollte das Fahrzeug in der Zwischenzeit bereits produziert oder gar geliefert worden sein, ist Schadenersatz zu leisten - aber sicher nicht die pauschalierten 15% - sondern der nachweisbare Schaden des Händlers.
Ein entgangener Gewinn ist dabei nicht geltend zu machen, ansonsten kämen die ganz schlauen Händler noch auf die Idee, nach einem nicht erfolgreichen Verkaufsgespräch dem Käufer die Kosten in Rechnung zu stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Genauso, wie der Verkäufer sich bis zu 4 Wochen Zeit lassen kann, den Vertrag anzunehmen, muß auch der Käufer 4 Wochen lang vom Vertrag zurücktreten können.

Wo steht denn das in der Eingangsfrage? Und wieso holst du dafür einen alten Thread hoch?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Werter Herr Klingauf, woher beziehen Sie denn dieses Wissen?

Ab davon, dass die Sache schon lange um die Ecke ist, geben Sie Halbwissen wieder, das hier sicher nicht zutreffend ist.

Natürlich hat der Händler Anspruch auf 15 % Schadensersatz, wenn es so in den AGB steht. Einen geringeren Schaden muss der Käufer nachweisen. Wie soll das gehen?

Das mit den 4 Wochen Rücktrittsrecht ist auch Unsinn. Die Grundlage dafür würde ich gerne mal lesen....

-----------------
" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.040 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen