verbindliche Bestellung - Kann ich nach Ablauf der 10 Tage nun zurücktreten?

29. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jop73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
verbindliche Bestellung - Kann ich nach Ablauf der 10 Tage nun zurücktreten?

Hallo,

habe am 21.01.2010 eine Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtfahrzeuges
unterschrieben. Wollte dieses Fahrzeug in bar bezahlen. Das Geld hierzu lasse ich mir aus einer LV Versicherung auszahlen. Leider hat sich jetzt ergeben das die Auszahlung sich etwas verzögert. Diesbezüglich habe ich auch mit dem Verkäufer telefoniert. Dieser meinte das sei kein problem, er könne das Fahrzeug aus dem Vertrag streichen und sobald das Geld da wäre einen anderen einsetzen.( ???)

Zwischenzeitlich hat er nun auch das Fahrzeug zu einem nierigerem Verkaufspreis im Internet angeboten.

Nun würde ich jetzt gern ganz von dem Vertrag zurücktreten.

Nach der Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung habe ich leider keinen Durchschlag des Vertrages erhalten, was auch meine Freundin die dabei war bezeugen kann. Bisher habe ich auch keine Schriftliche Annhmebestätigung erhalten und auch nichts mehr von dem Verkäufer gehört.

Kann ich nach ablauf der 10 Tagen wenn ich nichts mehr von dem Verkäufer höre
nun zurücktreten ?

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-- Editiert am 29.01.2010 00:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Kann ich nach ablauf der 10 Tagen wenn ich nichts mehr von dem Verkäufer höre nun zurücktreten ?


Wenn du nicht bei einem gewerblichen VK im Wege des Fernabsatzes gekauft hast, hast du erst mal gar kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.

Daß der VK dich aus dem Vertrag entlassen wollte, wirst du wohl nicht beweisen können.

Was für "10 Tage" meinst du denn? Ist in der Bestellung etwas enthalten wie "der Kunde ist 10 Tage an die Bestellung gebunden, solange der VK nicht vorher die Bestellung ausdrücklich annimmt"?

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#2
 Von 
Jop73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab das Auto im Internet gesehen und bin dann selbst hingefahren!!

Da es sich um ein Formular " verbindliche Bestellung eines Gebrauchtfahrzeuges"
handelt, gehe ich aus das da auch drinn steht "der Kunde ist 10 Tage an die Bestellung gebunden, solange der VK nicht vorher die Bestellung ausdrücklich annimmt"
Dies kann ich aber ja leider nicht nachlesen da ich keinen Durchschlag oder ähnliches erhalten habe.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
gehe ich aus das da auch drinn steht


Das ist natürlich gefährlich, denn wenn du möglicherweise zu Unrecht zurücktrittst, weil du bloß vermutest, dazu lt. Vertrag ein Recht zu haben, kannst du dir damit unnötigen Ärger einhandeln.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
gehe ich aus das da auch drinn steht "der Kunde ist 10 Tage an die Bestellung gebunden, solange der VK nicht vorher die Bestellung ausdrücklich annimmt

Wovon du ausgehst ist irrelevant, was drin steht ist relevant.

Da man das nicht weis, sind reine Vermutungen über eine Rechtsposition absolut gefährlich.


Daher sollte man sich ersteinmal Gewissheit über dne Vertagsinhalt verschaffen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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