unzulässige Profilgröße bei Autokauf von einem Gebrauchtwagenhändler - bei Polizeikontrolle erst auf

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
DarKazu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
unzulässige Profilgröße bei Autokauf von einem Gebrauchtwagenhändler - bei Polizeikontrolle erst auf

Guten Morgen zusammen,

ich hätte da ein Thema was mich sehr interessiert.

Ich habe im Februar 2018 ein Gebrauchtwagen von einem Autohändler gekauft der scheinbar nicht darauf geachtet hat ob bei diesem Auto die passenden Reifenprofile anmontiert sind.

Statt den zulässigen 225 / 65 R 17 sind es unzulässige 225/ 60 R 17.

Kurz gesagt diese Reifen sind nicht für das Auto zugelassen.

Jetzt wurde diesen Juni eine allgemeine Polizeikontrolle durchgeführt bei dem aufgefallen ist das dieses Reifenprofil auch nicht zugelassen ist. Dadurch wusste ich auch erst das diese nicht zum Auto passen.

Meines Wissens ist der Händler in der Verpflichtung nun für den Mangel aufzukommen richtig?

Zudem kommt noch hinzu das ich natürlich eine Ordnungswidrigkeit wegen falschem Profil am Auto an der Backe hängen habe.

Kann ich diese nun auch auf den Händler abwälzen oder geht das dennoch auf meine eigene Kappe?

Was mich auch gerne interessieren würde wäre:

- Ist das ein Grund genug vom Kaufvertrag zurückzutreten da er einen gravierenden Sachmangel am Auto "verschwiegen" / "vor dem Verkauf des Autos übersehen" hat?

und letztens - kann man anhand vom Rost/Verschleiß nachweisen das ich diese NICHT in dem Zeitraum gewechselt habe falls es hart auf hart kommt?

vielen Dank für jegliche Hilfe dabei :)

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120320 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von DarKazu):
Kurz gesagt diese Reifen sind nicht für das Auto zugelassen.

Tatsächlich gar nicht zugelassen und nicht zulassungsfähig? Oder nur nicht eingetragen?



Zitat (von DarKazu):
Meines Wissens ist der Händler in der Verpflichtung nun für den Mangel aufzukommen richtig?

Korrekt



Zitat (von DarKazu):
Kann ich diese nun auch auf den Händler abwälzen oder geht das dennoch auf meine eigene Kappe?

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, das das Kfz im ordnungsgemäßen Zustand ist, wenn es sich im öffentlichen Verkhersraum befindet.



Zitat (von DarKazu):
- Ist das ein Grund genug vom Kaufvertrag zurückzutreten da er einen gravierenden Sachmangel am Auto "verschwiegen" / "vor dem Verkauf des Autos übersehen" hat?

Nein, eventuell falsche Reifen sind kein gravierender Sachmangel.



Zitat (von DarKazu):
und letztens - kann man anhand vom Rost/Verschleiß nachweisen das ich diese NICHT in dem Zeitraum gewechselt habe falls es hart auf hart kommt?

Rein theoretisch wäre das möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von DarKazu):
Kurz gesagt diese Reifen sind nicht für das Auto zugelassen.

Wie hat die Polizei denn die Feststellung gemacht, heute sind vielfach vom Hersteller oft weit mehr Reifenkombinationen frei gegeben, als in den Papieren eingetragen. Da hilft erst mal beim Hersteller nachfragen und wenn die Reifen doch zulässig wären, ist man die Ordnungswidrigkeit auch los.

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#3
 Von 
DarKazu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Man muss es jetzt eher so sagen die Felgen sind nicht das Problem. Verwechselt ich oft als Reifen im allgemeinen

Aber die aufgezogenen Reifen

Ist eine Dodge Journey

Da hat die Polizei mir die Varianten aufgeschrieben kann man die noch irgendwo anders offiziell finden? Es waren nämlich nur 3

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
kann man die noch irgendwo anders offiziell finden?


Ja, einfach in die Internetsuchmaschine Deines Vertrauens die Begriffe "Dodge Journey Reifengröße" eingeben.

Wahrscheinlich hat der Polizist auch direkt gesehen, dass die Reifen zu klein sind, denn es ist schon ungewöhnlich, dass bei einer Polizeikontrolle die Reifengröße geprüft wird.

Das dürfte übrigens zu solchen Nebeneffekten führen wie dass der Tacho eine deutlich zu höhere Geschwindigkeit anzeigt als die, die man tatsächlich fährt.

-- Editiert von hh am 20.06.2018 21:32

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#5
 Von 
DarKazu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß nicht ist ein Unterschied zwischen 225/60r17 zu 225/60r17 so viel?

Ist doch denke ich so Eddie auch die Polizei sagt nur die breite

-- Editiert von DarKazu am 20.06.2018 21:51

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Dadurch werden dir auf dem Tacho 3 km/h mehr angezeigt, als du tatsächlich fährst,
Nicht 3 km/h sondern 3%. Abgesehen davon, dass der Tacho sowieso nicht richtig anzeigt und vorgeht.
Davon abgesehen sind 3% Abweichung zuviel Abweichung. Diese Größe ist daher sicherlich nicht zulassungsfähig wenn keine Tachojustierung vorgenommen wird.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Die Abweichung nach oben darf max. 10% + 4km/h betragen. Ist also ziemlich sicher noch alles im Rahmen.
Nein, Die Änderung im Abrollumfang darf nicht mehr als 3% betragen. hier wären es aber 3,1%. Das ist zuviel!

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#10
 Von 
DarKazu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

es hat sich einiges "nicht" getan in der ganzen Sache.

Ich habe mich mal ein wenig mehr darüber informiert wie es ist wenn man vom Vertrag zurücktreten will u. ob es möglich ist.

Zudem habe ich mal versucht endlich mal eine "Schadensbegleichung" meines ach so tollen Händlers zu bekommen.

Zum Vertrag:

Ich habe nachgelesen das ein Rücktritt ab einem 5%igem Schadenswert (vom Gesamten Kaufwert aus gerechnet) möglich sein könnte. (je nach Fall etc)

Gesamtwert von meinem Wagen (ohne Zins) 7.480€ -- Reifen + Montage + Auswuchten x8 (min. x4)

Zur Schadensbegleichung:

Ich bin direkt letzte Woche Montag zu denen hin. Da sagte er ja die Reifen begleichen die mir.
Winterreifen sind ja auch Falsch und müssen dann auch gemacht werden.
Worauf er antwortete das es sich um "geschenkte" Reifen handeln würde und diese nicht ersetzt werden können es sei mein Problem.

(Was aber nicht stimmt. Denn diese stehen im Vertrag mit drinnen also nichts mit "geschenkt".)

nach einigen Tagen (Mittwochs u. Freitags in der selbigen Woche) habe ich dort nochmal angerufen und gefragt was denn jetzt eigentlich mit meinen Reifen wäre.

Da meinte er ja ich suche preislich noch nach Reifen.
Darauf ich meinte das mir jeden weiteren Tag ein Auto ausfiel und das das nicht sein kann...

Darauf hin er meinte ich könnte mich doch auch bei der Suche nützlich machen und mit suchen dann ginge es schneller. (was natürlich sein Problem ist und nicht meins mir die Reifen zu beschaffen)

Bei dem letzten Anruf hieß es das der Kollege nicht da ist und mich zurückrufen würde (haben ja seit Anfang an meine Nr.)

Jetzt sitze ich seit 1 1/2 Wochen ohne Auto, ohne Reifen und ohne jegliche Info von denen was jetzt ist auf dem "Scheiterhaufen" und warte weiter..

Wäre es nicht so langsam doch irgendwie möglich mit dem ganzen gesammelten Sachen zurückzutreten?
Denn das Vertrauen .... ist definitiv nicht mehr da...

(Zusätzlich habe ich mal bei einem vertrauten alten Händler nachgefragt der meinte ich könnte die Ordnungswidrigkeit doch bei denen abwälzen lassen da es deren Verschuldung sei das es überhaupt so weit gekommen ist das dieses Auto in diesem Zustand auf die Straße gekommen ist und ich ja im Vertrauen des Händlers auch kurz nach dem Kauf sogar ein Bild der Reifen gemacht habe damit ich die Zahlen nicht vergesse falls ich irgendwann neue brauche. Also alles basierendauf das Vertrauen zum Händler das es die richtigen sind.

lg Brian

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120320 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von DarKazu):
der meinte ich könnte die Ordnungswidrigkeit doch bei denen abwälzen lassen da es deren Verschuldung sei das es überhaupt so weit gekommen ist das dieses Auto in diesem Zustand auf die Straße gekommen ist

Das sehen Gesetz und Rechtsprechung aber zu 99% anders.


Gibt es denn schon eine schriftliche Reklamation? Mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum zur Mängelbeseitigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

welches Baujahr hat der Wagen?

225/60 sind nämlich bei einigen Baujahren zulässig, aber als 18er Reifen.

Du bist Dir sicher, dass es sich bei den falschen um 17 Zoll Reifen handelt?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DarKazu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hi,

welches Baujahr hat der Wagen?

225/60 sind nämlich bei einigen Baujahren zulässig, aber als 18er Reifen.

Du bist Dir sicher, dass es sich bei den falschen um 17 Zoll Reifen handelt?

Berry



Ja es sind 17 Zoll leider

Ist ein 2008er Baujahr

0x Hilfreiche Antwort

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