unfallfrei??

22. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
granny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
unfallfrei??

Hi!

ich habe folgendes Problem:

letztes Jahr hatte ich einen unverschuldeten Auffahrunfall.
Das Auto (Opel Vectra-A EZ 94) wurde fachgerecht bei Opel repariert (Kosten: ca. 2000 EUR, Wert des Autos zu dem Zeitpunkt: 3500 EUR), ich habe jedoch keine Wertminderung erhalten, da der Sachverständige dies nicht in seinem Gutachten vermerkt hat.

Nun will ich das Auto verkaufen und weiß nicht, ob ich es als unfallfrei deklarieren kann...
wenn nicht, müsste ich ja damit die Kosten der Wertminderung tragen!

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael-H
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem Alter gibt es nun halt mal keine merkantile Wertminderung mehr bei einem Unfallschaden -> Pech gehabt!

Ich weiß jedoch nicht inwiefern Sie daß dazu berechtigen sollte, den Schaden zu verschweigen. Ehrlich gesagt kann ich nicht mal nachvollziehen, wie man überhaupt auf eine derartige Idee kommen kann. Aber anscheinend ist Betrug beim Gebrauchtwagenhandel wohl Gang und Gebe :(

Komischerweise sind genau dies meist die Leute, die am lautesten schreien wenn sie selber auf eine derartige Weise betrogen werden...

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#2
 Von 
granny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

mal langsam, ja!

es mag vielleicht aus meinem Beitrag falsch rübergekommen sein, ich will jedoch niemandem ein Unfallauto unterschummeln!

meine Frage war lediglich dahingehend, ob das Auto nun ein Unfallfahrzeug ist oder nicht!

direkt nach der Reparatur habe ich nämlich den Opel-Händler gefragt ob mir beim Wiederverkauf irgendwelche finanziellen Nachteile durch den Unfall entstehen würden und dieser hat das verneint!


also schön langsam mit irgendwelchen Anschuldigungen - ich wollte lediglich wissen wie "unfallfrei" definiert wird, um eben gerade n i c h t eine falsche Angabe beim Verkauf zu machen!

wann ist denn nun ein Fahrzeug ein Unfallwagen? (schließlich wurde der Schaden ja fachgerecht ausgebessert)
Gibt es da einen bestimmten Betrag (Verhältniss Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert) oder wäre es z.B. bei `ner verbeulten Stoßstange schon nicht mehr unfallfrei?

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#3
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...fachgerecht ist auch ein Fahrzeug repariert, wenn sich der Rahmen pp verzogen hatte und dieser in einer Fachwerkstatt gerichtet wurde.
Es bleibt dennoch ein Unfallfahrzeug.

Wenn z.B. bei Deinem Fahrzeug eventuell nur Stoßstange, Kühler, Kotflügel beschädigt waren, die komplett ausgewechselt werden konnten, so handelt es sich meiner Meinung nach nur um einen auf Nachfrage anzugebenen Blechschaden.

Folglich müßte man dieses an Hand des Gutachtens beurteilen.
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael-H
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei einem Schaden in Höhe von EUR 2000,- erübrigt sich meines Ermessens jegliche Diskussion darüber, ob man den Wagen als unfallfrei verkaufen 'darf'....

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#5
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

....ich gebe Dir recht, hatte noch in DM gedacht :-))

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,
ich denke, auch bei einem 2000,--DM Schaden braucht man nicht darüber nachdenken, ob man ihn angibt. Sollte der Käufer später dahinter kommen, hat der Verkäufer auf jeden Fall die A....karte, wenn ein Schaden nicht angegeben wurde.

Gruß
epoeri

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