rücktrittsrecht händler?????

6. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
1234recht
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 34x hilfreich)
rücktrittsrecht händler?????

hallo habe ein auto gekauft von einem händler vor 2 wochen, der händler will nun vom vertrag zurück treten, geht das überhaupt? im vertrag steht der verkäufer hat 4 wo rücktrittsrecht ....

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>im vertrag steht der verkäufer hat 4 wo rücktrittsrecht .... <hr size=1 noshade>

Da wäre der genaue Wortlaut hilfreich, sowie die Angabe ob es ein Agentur-/Vermittlungsvertag ist...

Denn im allgeinen geht das nicht so einfach mal.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wenn das eine AGB (also eine Standardklausel) ist, geht das nicht, außer es wurde auch dem K ein entsprechend langes Rücktrittsrecht eingeräumt.

Als Individualvereinbarung ist das hingegen durchaus möglich.

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#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Als Individualvereinbarung ist das hingegen durchaus möglich.
<hr size=1 noshade>



Wenn das ein Verbraucherkauf vom Unternehmer ist, wäre das generell unwirksam, Umgehung des § 475 BGB :

(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden .

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#4
 Von 
1234recht
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 34x hilfreich)

ess steht ungefähr: an diesen vertrag ist der käufer 4 wochen gebunden, in dieser zeit hat der verkäufer das recht, vom vertrag zurückzutreten,

genauen wortlaut schicke ich abends!

was soll das heissen?? ab der 5 wo bin ich nicht mehr gebunden?!?!



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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
ess steht ungefähr: an diesen vertrag ist der käufer 4 wochen gebunden, in dieser zeit hat der verkäufer das recht, vom vertrag zurückzutreten,


Das wäre ziemlicher Quatsch.

quote:
genauen wortlaut schicke ich abends!


Bitte!

quote:
was soll das heissen?? ab der 5 wo bin ich nicht mehr gebunden?!?!


Das kann man erst sagen, wenn der genaue Wortlaut bekannt ist.

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#6
 Von 
1234recht
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 34x hilfreich)

herzlichen dank für die antworten, anbei der genaue wortlaut:

an diesen kaufvertrag ist der kufer 4 wochen gebunden. der kauvertrag gilt als angenommen, wenn er seitens des verkäufers innerhalb dieser frist nicht abgelehnt wurde.

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#7
 Von 
1234recht
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 34x hilfreich)

weitere information, ich habe zuerst ansprüche gemacht im rahmen der gewährleistung, diese wurden abgelehnt, erst nachträglich wollte der verkäufer von seinem "rückkaufrecht gebrauch machen"

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>weitere information, ich habe zuerst ansprüche gemacht im rahmen der gewährleistung, diese wurden abgelehnt, erst nachträglich wollte der verkäufer von seinem "rückkaufrecht gebrauch machen" <hr size=1 noshade>



Diese Klausel ist unwirksam, da sie gegen § 475 BGB verstösst, s.o.

Deine Gewährleistungsansprüche bestehen ohne jeden Zweifel. Wenn der Verkäufer nicht freiwillig repariert, könntest du das per Anwalt/Gericht erzwingen. Auf seine Kosten.

Andererseits, wenn er dir dein Geld und alle Nebenkosten, Zulassung, Reparaturen etc. problemlos erstattet, könnte man darüber nachdenken.

Dann könntet du mit dem Geld ein tadelloses anderes Auto kaufen. Und müsstest keinen langwierigen Rechtsstreit führen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>an diesen kaufvertrag ist der kufer 4 wochen gebunden. der kauvertrag gilt als angenommen, wenn er seitens des verkäufers innerhalb dieser frist nicht abgelehnt wurde. <hr size=1 noshade>

Der Händler hat ihn nicht abgelehnt. Denn er hat das KfZ gegen das Geld übergeben. Damit wurde er verbindlich angenommen. Eine nachträgliche "Ablehnung" ist nicht durchsetzbar, insbesondere nicht um Gewährleistung zu umgehen.

Das vom Händler behauptete "Rückkaufrecht" ist nicht existient und lässt sich auch aus der Formulierung der oben genannten Klausel nicht ableiten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#10
 Von 
1234recht
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 34x hilfreich)

weiss das noch wer? ich wohne in innsbruck, der händler in müchen, wo ist gerichtsstand? tiroL?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
weiss das noch wer? ich wohne in innsbruck, der händler in müchen, wo ist gerichtsstand? tiroL?



Das kommt darauf an.

Für die Nacherfüllung/Reparatur Firmensitz des Verkäufers, München.

Für den Rücktritt da, wo sich das Auto vertragsgemäß befindet, also dein Wohnort, Innsbruck.

Dt. BGB-Recht gilt aber in beiden Fällen.

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-- Editiert asap am 07.05.2014 18:30

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