neues Gewährleistungsrecht?

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
bolle123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
neues Gewährleistungsrecht?

habe mir vor kurzen ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft.
Habe auch den Wagen gründlich vor dem Kauf inspiziert und mir ist der angegammelte Endschalldämpfer aufgefallen.

Nachdem ich den Händler darauf angesprochen habe erklärte mir dieser der Wagen bekäme ja neuen TÜV und AU und falls es beantstandungen gibt würde er ausgetauscht werden. AUßerdem hätte ich ja auf 10.000 km und 1 Jahr gewärleistungsfrist.

Nun habe ich TÜV und AU aber immer noch den alten Endschalldämpfer.

Auf Nachfrage hin was denn passieren würde wenn dieser denn während der Gewärleistungsfrist abfällt wurde mir gesagt nach dem neuen Gewärleistungsgesetz gibt es 3 Möglichkeiten.
1. ich würde einen gebrauchten Auspuff bekommen
2. der Auspuff würde geschweißt werden
3. ich müßte die hälfte der Reperaturkosten tragen.

ist denn das rechtens??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

AUßerdem hätte ich ja auf 10.000 km und 1 Jahr gewärleistungsfrist.

Die Einschränkung der Gewährleistung auf 10.000 km ist m.E. nicht zulässig.

Abgesehen davon:
wenn der Auspuff in der Gewährleistungszeit abfällt aufgrund eines Mangels, der bereits bei Übergabe vorlag (bestätigen lassen, wenn Sie jetzt schon davon wissen!), muß der Händler die vollen Kosten der Instandsetzung übernehmen.

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#2
 Von 
guest-12323.02.2010 17:24:36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Janosch,

erstmal sieht der Gesetzgeber eine Gewährleistung von 2 Jahren vor, die bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr beschränkt werden können (siehe AGB des Kaufvertrags). Im ersten halben Jahr gilt immer Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass bei Schäden hier vom Verkäufer bewiesen werden muss, dass der Schaden bei Verkauf noch nicht bestanden hat. Eine Grenze vom 10.000 km für die Gewährleistung existiert nach meines Wissens genausowenig wie diese 3 genannten Punkte.
Wenn Du einen Mangel dem Verkäufer mitteilst, machst Du das am besten immer mit Einschreiben Rückschein. Ist der Endschalldämpfer nur gammelig oder defekt?

Grüße

Peter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bolle123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Reaktion.

Der Endschalldämpfer ist innen Zusammgefallen und von außen her sieht der so Verrostet aus das es nur eine Frage der Zeit ist das dieser Abfällt.
Außerdem röhrt der Auspuff und dann denke ich fällt dies unter die Kategorie defekt ?!

Hab mir darüber weniger gedanken gemacht da ich mich auf die Gewährleistung verlassen habe.

Wäre es angebracht solche Mängel in einer unabhängigen Werkstatt bestätigen zu lassen ?

Und kann sich der Händler auf die Kilometerbegrenzung berufen wenn dies im Kaufvertrag festgehalten wurde ??

In wiefern ist das nun für mich bindend ?

By Jan


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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Hab mir darüber weniger gedanken gemacht da ich mich auf die Gewährleistung verlassen habe.

Wenn Sie den Mangel bereits bei Übergabe nachweislich kannten, ist das aber kein Gewährleistungsgrund mehr...

Wäre es angebracht solche Mängel in einer unabhängigen Werkstatt bestätigen zu lassen ?

Sie müssen dem VK Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Wenn Sie selbst den Schaden beheben, kann der VK die Erstattung der Kosten verweigern oder zumindest kürzen.


Und kann sich der Händler auf die Kilometerbegrenzung berufen wenn dies im Kaufvertrag festgehalten wurde ??


Nein. Die gesetzlichen Rechte bzgl. Gewährleistung können auch nicht durch einvernehmliche Regelung außer Kraft gesetzt werden.

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