KFZ Verkauf - "Wildschaden ansonsten unfallfrei"

1. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
rooolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Verkauf - "Wildschaden ansonsten unfallfrei"

Hallo
ich habe vor ca einem halben jahr mein auto an einem händler
verkauft der hat mich eben angerufen und behauptet dass
das auto hinten rechts einen unfall hatte. und meinte was ich
freiwillig zahle..... ich hatte aber hinten rechts keinen unfall.
ich habe hatte das auto auch als unfallfrei gekauft hatte
einen wildschaden den ich auch angegeben habe hab aber
noch dazu geschreiben ansonsten unfallfrei
so was kann mir dann hier passieren??

gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Klint ja dreist. Ich würdenichts machen und nichts zahlen. Den Schaden kann er ja selbst verursacht haben und jetzt nochmals abkassieren wollen.

Denke nach 6 Monaten hat der Fachmann keine Chance, als solcher zählt er ja als Händler.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ich würde antworten 'Nichts'.

Eine dreiste Masche, den Wertverlust nach 6 Monaten Standzeit dem Verkäufer aufzubürden?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
rooolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die antworten hab
ich jetzt gesagt dass ich nix zahl
dann hat er gemeint dass er rechtschutz
hat mal schaun was rauskommt

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#4
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Wurde die Unfallfreiheit definitiv vertraglich zugesichert und es stellt sich nun heraus, dass dem nicht so ist, ist der ankaufende Händler nicht schlechter gestellt als der kaufende Privatkunde.

Interessant wäre auch zu wissen, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde? Viele selbstgeschriebene Ankaufverträge von Kfz Händlern tun dies nämlich nicht und ehe man sich versieht, hat man die Brille auf.

Wurde geschrieben, dass keine weiteren Unfallschäden bekannt sind und jener welcher wäre noch vom Vorbesitzer, dann hätte sich das weitestgehend erledigt. Würde nochmal beim Vorbesitzer anklingeln, der das Fahrzeug als unfallfrei verkauft hat

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"Leben und Leben lassen..."

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#5
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Wurde geschrieben, dass keine weiteren Unfallschäden bekannt sind und jener welcher wäre noch vom Vorbesitzer, dann hätte sich das weitestgehend erledigt."
Ist das so?
Kann ich einfach sagen, der Schaden ist vom Vorbesitzer und dieser hat mir den Schaden nicht mitgeteilt? "Neuer Besitzer, pech gehabt!"

Ich denke doch, das der Händler sich (zu Recht) an mich als sein direkter VK hält und ich ich dann an meinem VK gehen muß.

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" "

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#6
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Kann ich einfach sagen, der Schaden ist vom Vorbesitzer und dieser hat mir den Schaden nicht mitgeteilt?


Wenn der VK nicht explizit "unfallfrei" (sondern "unfallfrei lt. Vorbesitzer" ) zugesichert hat, dann ja.

Wer hingegen "unfallfrei" zusichert, muß dafür auch einstehen.

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#7
 Von 
rooolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmal zu den vertrag hab den vertrag von
mobile genommen hab aber nicht angegeben
dass dass eventuelle unfallschäden vom
vorbesitzer sind.
da ich den vorbesitzer gut kenne
hab ich auch seinen kaufvertrag gesehen
da würde das auto auch als unfallfrei von einem
händler verkauft .

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Vor allen Dingen gilt immer noch wer etwas behauptet muss es auch beweisen.
Er muss also nicht nur nachweisen das da ein Unfallschaden ist, er muss auch noch beweisen, das dieser Unfallschaden bereits vor den Kauf vorhanden war.
Insofern ist jetzt der Händler am Zug.



quote:
da ich den vorbesitzer gut kenne
hab ich auch seinen kaufvertrag gesehen
da würde das auto auch als unfallfrei von einem
händler verkauft .

Was noch keine Garantie ist, das einer von beiden den Unfallschaden verschwiegen hat.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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