gebrauchtwagenkauf "vertrag"

21. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
sabine freise
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
gebrauchtwagenkauf "vertrag"


ich hätte eine bitte an sie,vielleicht können sie mir weiterhelfen.eigentlich ist das meine letzte hoffnung.ich heiße sabine und bin 19 jahre alt und habe gerade meinen führerschein bestanden und wollte mir mein erstes auto kaufen.
leider bin ich ,im nachhinein, ziehmlich blauäugig an die sache rangegangen.
eigentlich habe ich einer arbeitskollegin vertraut und diese hat mich betrogen.zur sache: ich habe vor zwei wochen, von ihr einen ford fiesta im wert vom 800 € gekauft mit der mündlichen zusage, das dieser in ordnung ist und ohne probleme über den tüv geht.wir haben auch vorher einen vertrag gemacht wo dieses aber nicht vermerkt ist,es steht nur drin,wie gesehen so gekauft.jetzt war ich in einer werkstatt und musste feststellen das dieser erhebliche mängel hat. die reparaturen zur tüv abnahme sind ca 1000 €.meine frage...was kann ich tun,habe es natürlich versucht es so zu regeln,auch die rücknahme gefordert,leider besteht sie auf den kauf,mit den worten,im vertrag stand "wie gesehen so gekauft"
es wäre sehr freundlich von ihnen wenn sie mir einen tipp geben könnten.

hier der orig. schriftlaut des vertrages:

Verkäufer:................ Datum..........


Käufer:.................

Das Fahrzeug ford fiesta mit dem abgemeldeten kennzeichen ......
wird wie gesehen, zum preis von 800 € verkauft.
der betragt von 800€ ist bar bezahlt worden an den verkäufer.
datum und unterschrift beider parteien.


vielleicht kann mir jemand einen tipp geben was ich machen kann.
im voraus vielen dank für ihre bemühungen.
mfg

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Hallo,

ich befürchte, das da nicht viel zu machen sein wird, wenn dort steht, das der Wagen wie besichtigt bzw. gesehengekauft wird.

Es ist zwar ganz schön schäbig von deiner "Freundin"?? aber wie sagt ,man so schön "Vertrag ist Vertrag"

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

tja sabine,
da muss ich murgab leider recht geben. auch wenn er/sie eine kleine leseschwäche hat
es war ne arbeitskollegin nicht freundin.
obwohl wenn das fahrzeug mängel hat von deine kolligen wusste könnte evtl. noch was möglich sein. was ist den am auto?
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Lassen Sie das Auto ggf. noch einer kleinen freien Werkstatt ansehen, die auch TÜV Abnahmen anbietet. Die 1000 Euro hören sich spontan nach einer Einschätzung von ATU an. Die sind ja im Einzelnen billig, wollen aber immer eine Komplettsanierung vornehmen...

Auch würde ich hier mit dem Kostenvoranschlag zur Verkäuferin gehen und Ihr dies vorlegen und eine gemeinsame Einigung suchen. Gibt es einen Hinweis auf Ihre Werkstatt? Hat sie es vorher mal dort gehabt und wurde z.B. auf die Schäden hingewiesen. Besuchen Sie z.B. die letzte im Service-Heft genannte Werkstatt und fragen dort einmal nach. Eine Beteiligung an den Reparaturkosten scheint mir so vielleicht möglich und würde ein Amtsgericht-Richter im Verfahren mit einem Vergleich sicher auch versuchen.

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