defektes Kfz

16. Mai 2001 Thema abonnieren
 Von 
Carsten
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
defektes Kfz

Hallo, ich habe mir letzte Woche ein Auto gekauft, heute habe ich aber festgestellt, daß der frischgewaschene Motor innerhalb dieser Woche völlig versifft ist, ein Bekannter, der Kfz Mechaniker ist sagte mir dann das die "Kopfdichtung" defekt sei, ich habe das auto von privat, in dem Kaufvertrag steht NICHTS wie gekauft wie gesehen oder unter ausschluß jeglicher Gewährleistung. Habe ich die Möglichkeit das Fahrzeug zurückzugeben, oder eine Minderung zu verlagen, gibt es etwas gesetzliches auf das ich mich stützen kann und wie kann ich weiter vorgehen ?

Vielen Dank

MfG

Carsten Klement

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Carsten,

dass der Motor frisch gewaschen war, weißt darauf hin, dass der Verkäufer zumindest das Problem der Ölundichte kannte. Da er kein Fachmann ist, kann man ihm aber nicht unterstellen, dass er wußte, dass die Zylinderkopfdichtung defekt ist. Dennoch hätte er Dich zumindest darauf hinweisen müssen, dass der Wagen Öl verliert. Hast Du ihn denn danach gefragt?
Falls er Dir den Mangel verschwiegen hat, kannst du wegen der Täuschung den Vertrag anfechten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Carsten
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch für eure Hilfe, mal schauen was sich machen läßt :o)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ertan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich habe eine frage... def KFZ

Habe letzte woche ein KFZ in München gekauft. Wohne in Bremen. Bin hingeflogen und hergeholt. der Vorbesitzer hat mir eine Rechnung von Audi von 1800 Euro mitgegeben, und gesagt das das Auto in einem tip topen Zustand ist.
Auf der Rechnung habe ich ein Hinweis gelesen: Einspritzpumpe stark undicht- Getriebe verliert Oel.
Daraufhin bin ich zu Audi gegangen und gefragt, wurde dies gemacht ??
Diese haben mir geantwortet: Dieses ist nach wie vor nicht repariert die 1800 € war für gelenkwellereperatur.
Ich möchte wissen wie ich zu meinen Schadensersatz komme oder kann ich das Fahrzeug zurückgeben.

Danke an alle Beiträge

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

@ertan
>gesagt das das Auto in einem tip topen >Zustand ist.

---sicherlich steht aber im Kaufvertrag der Gewährleistungsausschluß?
Hatte der Verkäufer auf Nachfrage mitgeteilt, dass die auf der Rechnung ausgewiesenen Mängel behoben wurden (wo war d i e Rechnung hierfür? ).

Oder ist die vorgelegte Rechnung dahingehend zu verstehen, dass Gelenkwelle,
Einspritzpumpe u. Getriebe für 1800.- repariert wurden?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ertan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 72x hilfreich)

Es war ein Privatverkäufer.
Er hat gesagt alles wurde gemacht was nötig war. Im einzelnen hab ich nicht gefragt wurde die Einspritzpumpe oder das Getriebe gemacht.
Nur die Gelenkwelle wurde Repariert. Die andern sachen auf der Rechnung war ein hinweis was noch Repariert werden müsste.
der verkäufer will das Auto nicht zurücknehmen. Habe ich Gerichtlich eine Chance ??

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.105 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen