darlehenvertrag und Autokauf

13. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Polland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
darlehenvertrag und Autokauf

Ich habe zusammen mit der PKW Bestellung ein Darlehensantrag unterschrieben. Ind iesem war eine Widerrufsbelehrung für einen DarlehensVERTRAG enthalten den ich garnicht hatte. Da ich das nicht gleich erkannt hatte, habe ich diesen "Darlehensvertrag" zusammen mit dem Widerruf des Kaufvertrag und den dazugehörigen Versicherungen (da als wirtschaftliche Einheit ) zu sehen, gegenüber der finanzierenden Bank widerrufen. Nun hatte ich ja gar kein Darlehenvertrag zu widerrufen und eine Möglichkeit den Kaufvertrag (bzw. die verbindliche PKW-Bestellung )zu widerrufen gab es nicht. Zumindestens habe ich keine Widerrufsbelehrung unterschrieben.
Nun meine Frage: Bin ichverpflichtet nun den PKW auf privater Basis abzunehmen? Nun kommt noch dazu, dass ich in der verbindlichen PKW Bestellung die Zulassungskosten mit 50 Euro vereinbart habe. In der Auftragsbestätigung, die ich trotz Widerrug (gegenüber der Bank) erhalten habe, bestätigte mir der Händler diesen Posten mit 100 Euro. Am Gesamtpreis hat sich nichts geändert. Auch das ist mir völlig unverständlich.
Könnt ihr mir helfen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, Polland
Dein Widerruf des Darlehensvertrages hat meiner Meinung nach nichts mit Deiner verbindlichen Bestellung für das Fahrzeug zu tun. Da der Verkäufer Dir die Bestellung
bestätigt hat, ist der Kaufvertrag zustandegekommen. Nun liegt es an Dir, ob Du
das Fahrzeug bar oder per Kredit bezahlst.
Gruß Holly

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#2
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn Autokauf und Finanzierung ein verbundenes Geschäft waren, kann dieses widerrufen werden. Eine Abnahmeverpflichtung kann ich vorliegend nicht erkennen. Kommt das Gesamtgeschäft nicht zustande, gibt es auch keinen Rechtsgrund für Zulassungsgebühren.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#3
 Von 
Lars Hiller
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe haben Sie einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug und einen Darlehensvertrag abgeschlossen.

Auch wenn diese beiden Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden, müssen beide getrennt betrachtet werden. Der Jurist nennt das "Abstraktionsprinzip".
Duch den Abschluß des Kaufvertrages haben Sie sich zur Abnahme des Fahrzeugs verpflichtet. Üblicherweise kann so ein Kaufvertrag auch nicht vom Käufer widerrufen werden.
Den Darlehensvertrag haben Sie durch Ihren Widerruf beseitigt.

Insofern kann ich da Holly nur Recht geben.


MfG

Lars

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#4
 Von 
Polland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hinweise. Aber wieder 2 Meinungen... Im Verbraucherkreditgesetz ist ebenfalls nachzulesen, dass ein Kredit mit einem Kauf einer Sache, als wirtschaftliche Einheit zu sehen ist, da der Kaufvertrag (Bestellung) ohne das dazugehörige Darlehen nicht zustande gekommen wäre. Der Widerruf muss eindeutig und vom Käufer unterschrieben sein!!
Übrigens ich habe mich entschieden das Auto in bar zu kaufen, also an meiner Frage hängt keine Rechtsverfolgung dran. Ich suche eigentlich nur noch die Bestätigung das ich grundsätzlich Recht habe. Der oder (die) Autohändler machen keine ordentliche Widerrufsbelehrung und haben sicher schon einige Autokäufer mit diesen Geschäftsgebaren zu einem unüberlegten Schritt oder zu Stornogebühren (10 - 15 %) aufgefordert. Hier geht es um was Grundsätzliches! Das "Kleingedruckte auf den Bestellungen und Anträgen liest man meist erst zu Hause. Durch geschickte Verkaufstaktik nach dem Moto "das können sie ruhig unterschreiben, da hängt nicht dran, ich versichere Ihen das... ist eben auch mal schnell z.B. ein Kreditkartenantrag in den vielen Blättern zum Unterschreiben... da sollte ein Widerruf des GESAMTEN Vertrages doch Möglich sein!????

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#5
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
ich bin völlig einer Meinung mit Dir, Polland, dass durch den Widerruf des Darlehensvertrags nach §" 358 II 3, 355 BGB das gesamte verbundene Geschäft rückabzuwickeln wäre.
Abstraktionsprinzip schön und gut, aber ist es denn nicht unbillig, wenn einem ein Autoverkäufer einen Darlehensvertrag "aufschwatzt", um sein Auto loszubringen und dann ein Widerruf des Darlehensvertrages möglich sein soll, aber eine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich des Autos bestehen soll.
Das hat der Gesetzgeber ja auch so gesehen!

Anders ist es natürlich, wenn der Verbraucher bei einer Drittbank einen eigenen Darlehensvertrag abschließt.

Im Rahmen der Rückabwicklung könnte ja der Verkäufer auf die Idee kommen, die Wertminderung des Fahrzeugs zu verlangen, die duch die Erstzulassung entsteht. Eine solche Ersatzpflicht besteht aber auch nicht!

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#6
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich hab grade gemerkt, dass die zitierte Norm ja nicht stimmt.
Es ist § 358 II 1 BGB . Dies ändert aber gar nichts am Ergebnis, dass es sich um verbundene Geschäfte handelt, bei denen das jeweils andere auch von Widerruf betroffen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Polland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Maitre,

danke für die Antwort. Schade ich weiss nun immer noch nicht was nun mit der Abnahmeverpflichtung ist. Der Autoverkäufer meint ja , ich hätte ihm gegenüber widerrufen müssen und nicht der Bank gegenüber, dann wäre das "angeblich" alle klar gegangen und der Widerruf wäre wirksam gewesen. Leider kann ich das nun nicht prüfen. Ich habe keine Widerrufsmöglichkeit gegenüber dem Autohaus unterschrieben. Lediglich eine Widerrufmöglichkeit gegnüber der Bank .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
den Kaufvertrag kann man ja nicht widerrufen, außer es handelt sich um ein Fernabsatzgeschäft (Internet o. ä.). Folglich gibt es diesbezüglich keine Belehrung.
Selbst wenn dem so wäre, würde der Widerruf eines der Verträge ausreichen.
Welches der Rechtsgeschäfte widerrufen wird, ist für die Rechtsfolge (keine Abnahmeverpflichtung mehr) egal.
Also reicht es aus, wenn gegenüber dem Darlehensgeber (Bank) widerrufen wurde.

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