auto gebraucht gekauft

29. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
collens
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
auto gebraucht gekauft

Hallo
wer kann mir helfen
habe ein gebrauchten jeep privat von einen tüv-meister und versicherungs-sachversändigen
mit eigener werkstatt gekauft ohne vertrag

nach ca 300km oder 1tag blieb ich mit getriebeschaden oder kupplungsschaden stehn:-( es geht kein gang mehr rein

er sagte das er das getriebe ausbauen müsse und neue teile bestellen muss und das wir uns über die bezahlung schon einnig werden??

muss ich jetzt für die reparatur noch bezahlen?

hab den wagen schon voll bezahlt und umgemeldet

MFG
collens

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Normalerweise werden Gebrauchtfahrzeuge in der Regel unter Ausschluß jeder Gewährleistung wie besichtigt und probegefahren veräußert. Dann käme man nur weiter, wenn dem Verkäufer nachgewiesen werden kann, daß er den Mangel schon kannte und arglistig verschwieg.
In Ihrem Fall jedoch gibt es keinen schriftlichen Kaufvertrag, von daher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gemäß § 459 BGB müßte zum Zeitpunkt des Übergangs des Jeep an Sie der Mangel bereits vorhanden gewesen sein. Dies könnte gegebenenfall im Streitfall durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen werden. Hierzu müßten Sie dafür Sorge tragen, daß das alte Getriebe noch möglichst lange zu Beweiszwecken zur Verfügung steht und z.B. nicht im Austausch an den Hersteller gesandt wird.
Verhielte es sich so, könnten Sie sodann Wandlung (Rückabwicklung) des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Ihre Ansprüche müßten Sie nach § 477 BGB innerhalb von 6 Monaten geltend machen, es sei denn, es liegt arglist vor.

MFG
Scharnhorst

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