hallo...ich wollte mal ein update geben...gestern war verhandlung....absolut unlogisch für mich...der richter sagte am anfang die klage ist abzuweisen...er könne keine schlüssigen beweise für eine arglistige täuschung sehen....zum kläger: auf dem kaufvertrag steht doch auch ohne gewähr von garantie. lesen sie sich etwas durch was sie unterschreiben? die mängel sind meiner ansicht nach für einen laiein(also auch mich der beglagte) nicht zu erkennen. dann die frage zum kläger: hat der beglagte ihnen in dem zweistündigen kaufverhandlungen gesagt das er keine garantie übernimmt? der kläger natürlich: davon war keine rede. Ich dann: natürlich habe ich gesagt dass ich bei einem 15 jahre alten auto das vor mir6 besitzer hatte keine garantie übernehme.... in 6 wochen nächster termin. dann alle zeugen. er hat 3 , ich habe nur einen. die werden alle sagen ich hab es nicht gesagt. mein zeuge wird sagen was ich gesagt habe...nähmlich dass ich keine garantie übernehme.... das ist doch absolut unlogisch. oder ? es steht groß und breit auf dem kaufvertrag drauf : ohne haftung und gewährleistunh. da privatverkauf....was denkt ihr....bitte um rat
arglistige Täuschung - Gerichtsverhandlung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Es braucht schon erhebliche Klimmzüge, einen eindeutigen schriftlichen Vertrag durch mündliche Nebenabreden einschränken zu wollen (in den USA ist das sogar gesetzlich unmöglich).
Von daher können Sie den 'Zeugenaussagen' gelassen entgegen sehen, denn selbst wenn mündlich nichts zum Gewährleistungsausschluß gesagt wurde, ist der Vertrag ja wohl eindeutig.
Solange der K also nicht beweisen kann, daß Sie ihn zur Unterschrift gezwungen haben, sehe ich für ihn keine Chance.
danke für diese antwort......warum fängt der richter jetzt aber so an...ich hatte den eindruck er will unbedingt eine gütliche einigung...ich sah das aber nicht ein da ich absolut nichts gemacht habe und mich damals schon zienlich hab runter handeln lassen.....
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warum fängt der richter jetzt aber so an
Zwei Gründe:
1. Ein Vergleich ist für das Gericht einfacher (und für das Rechtssystem praktischer, weil der Instanzenweg dann zuende ist).
2. Grundsätzlich muß ein Gericht angebotene Zeugen auch hören, solange nicht offensichtlich ist, daß die Aussage verzichtbar ist.
Kein Richter schaufelt sich gerne einen Berufungsgrund, wenn er es nicht muß.
also selbst wenn seine zeugen alle sagen ich habe ihm nicht ein einziges mal in einem 2 stündigen verkaufsgespräch gesagt das ich für das auto keine garantie übernehme(schon das müsste dem richter doch vom logischen schon mal absurd vorkommen) kann er es schwer anfechten...oder ?danke
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