arglistige Täuschung???

11. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Stefan S.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
arglistige Täuschung???

Hallo ihr da draußen,

mein problem ist ich habe mir anfang Sept. ein Auto, privat - privat ,gekauft.Im Kaugvertrag keine Sachmängelhaftung und bei der Inserierung bei mobile hat er angegeben: Austtauschmotor, Dichtungen neu ect. und auch bei der Übergabe hat er mehrmals beteuert das alles beste lief in den letzten 12 monaten.Auf der Rückfahrt(ca. 400 km) hat der motor schon öl verloren-er meinte es läge daran ,dass er beim Ölwechsel etwas daneben getan hätte! Ich konnte das auto nach der Überführung ca 4 wochen nicht anmelden, da er mir die noch fehlenden Unterlagen (TÜV,AU) nicht wie versprochen zugesant hatte.Konnte den Motormangel nihct feststellen! Ich bin nun nach der Anmeldung bei einer Werkstadt gewesen, die mir komplettes motorversagen diagnostizierten-verliert Öl, motorwechsel-ca 1300€!
Ach so, er war KFZ mechaniker und hat einen Ölwechselzettel dran getan auf dem ein KM stand steht der das Auto ncoh nicht erreicht hat-also wenn das kein Betrug ist?
Im Kaufvertrag steht leider nichts von aústuaschmotor-hat mich allerdings auch telefonisch mehrmals belogen wg den Papieren-mußte sie mir dann vom TÜV selbst besorgen und AU neu machen!

Meine Frage, kann ich das KFZ unter arglistiger Täuschung zurückgeben,habe auch einen Zeugen der beim Kauf anwesend war und alle sprüche gehört hat.

Wäre lieb wenn JMd helfen kann

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Das kommt mir sehr bekannt vor...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Sicher war der Wagen auch noch auf einen guten Bekannten zugelassen, der dem "Mechaniker" die vertrauensvolle Aufgabe des Verkaufs aufgetragen hat...

Klassischer Fall und mit sachkundiger Hilfe sicher vermeidbar gewesen. Im Nachhinein ist ein Anwalt empfehlenswert.

Gruß, Wolf.


-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Es fehlen noch Angaben zum Baujahr, zum Kaufpreis und zum Marktwert des Fahrzeugs...

Insgesamt denke ich, dass eine Minderung im vorliegenden Fall sachgerecht erscheint.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens

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