Zum Kauf Verpflichtet?

29. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ulrich Fendler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zum Kauf Verpflichtet?

Hallo, an die Experten,

am Montag habe ich mir mit meiner Frau ein Wohnmobil angesehen, dass uns gefallen hat. Wir haben dem Verkäufer gesagt, dass wir am Wochenende kommen, einen Vertrag machen und 1000.- EUR anzahlen.
Am Montag Abend habe ich dann noch ein Wohnmobil angeboten bekommen, was mich auch sehr interessieren würde (Besichtigung kommenden Samstag).
Bin ich nun verpflichtet, auf unsere Aussage hin, einen Kaufvertrag zu machen und das Fahrzeug abzunehmen.
Ich habe vorher hier mal gelesen und möchte mich auf keinen Fall "in die Nesseln setzen"

Für eine schnelle Anwort wäre ich wirklich dankbar.

Grüße Uli

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lars Hiller
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Uli,
Sie haben einen sogenannten Vorvertrag abgeschlossen. Dieser erlangt bereits durch ihre mündliche Erklärung rechtlichen Bestand.
Sollte der Verkäufer also auf Erfüllung ihrer Versprechung bestehen, dann werden sie wohl nicht drum rum kommen den Wohnwagen zu kaufen.

Alternativ können Sie von ihrer Aussage zurücktreten. Dann müssen Sie aber damit rechnen, daß der Käufer einen Schaden geltend macht. Diesen müssen Sie tragen.

Bsp.: Der Wohnwagen sollte ursprünglich 10.000€ kosten. Mit diesem Preis waren Sie einverstanden. Jetzt sind Sie am Kauf nicht mehr interessiert. Der Verkäufer des Wohnwagens kann diesen nur noch für 9.500€ verkaufen.
-> Schaden 500€

Mein Tipp: Abwarten wie sich der Verkäufer verhält, möglicherweise besteht er gar nicht auf Abnahme des Wohnwagens - Ihr Glück.


Gruß .... Lars

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.601 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen