Wohnwagenkauf Auflösungsvertrag und Formfragen

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
dasleben
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnwagenkauf Auflösungsvertrag und Formfragen

Hallo, bräucht Informationen zu folgendem Fall...

würde mich über baldige Antworten freuen - Danke

Folgender Fall:

A entscheidet sich Samstags unter mündlichen Zusagen über top Zustand einen gebrauchten Wohnwagen zu kaufen bei Händler B und unterschreibt Kaufvertrag.
B distanziert sich nach dem Kauf von seinen Aussagen.
Am 4 ten Tag Mittwoch sagt B dass die Abholungsfrist/Übergabe des Wohnwagen von 7 Tagen (also Mittwoch bis Mittwoch darauf folgende Woche) nicht verlängern wird.
Am gleichen Tag bittet A B um einen Aufhebungsvertrag. B stimmt mündlich und per E-mail zu mit dem Hinweis dass er die anzahlung von A für seine Ausgaben behält und von einer Ausfallsforderung von 15% absieht. A erklärt sich damit einverstanden und schickt am gleichen Tag per e-mail und per Einschreiben den Auflösevertrag an B. Am gleichen Tag schickt B per Fax den Auflösungsvertrag (mit einem Zusatz dass die Anzahlung bei B verbleibt) mit seiner Unterschrift zu.

B sagt nun dass der Einschreibe Auflösungsvertrag ja der Zusatz mit der Anzahlung fehlt und bittet nun A seinen gefaxten Auflösevertrag mit Unterschrift von A per Post zuzusenden.

Gleichzeitig stellt A fest dass der Wohnwagen wieder im Internet zum Verkauf steht. ( 7 Tage nach Kauf, 1 Tag nach fax-Auflösevertrag und 4 Tage vor fristablauf übergabe)

Nun die Fragen:

Besonders wichtig wäre eine schnelle Beantwortung bei Frage A und F) VIELEN VIELEN DANK ;-)

A:
Ist ein Aufhebungsvertrag für einen Kaufvertrag per Fax gültig wenn dieser handschriftlich von B unterschrieben ist??

..oder gilt nur die Orginal Unterschrift von A und B auf dem Auflösevertrag? d.h. in diesem Fall per Post da A von B 70 km entfernt ist.

B) Falls nur Orginalunterschrift zählt - B die orginal Unterschrift rauszögert ...und der Wohnwagen wieder zum Verkauf steht:

C)Besteht dann somit kein Aufhebevertrag ?

D) Ist A weiterhin in der Pflicht den Wohnwagen zu bezahlen und abzunehmen?

E) Was ist wenn die am Mittwoch auf Mittwoch Frist in 4 Tagen abläuft und der Wohnwagen vor Ablauf dieser Frist wieder im Internet zum Verkauf steht und vielleicht verkauft wird - kann B nachträglich einen Gewinnverlust von 15 % A berechnen (laut e-mail verzichtet B auf weitere Forderungen) oder vielleicht sogar den Kaufpreis verlangen für die Nichteinhaltung/bzw. Nichtabholung des Wohnwagens ??


F) Welche inhaltlichen Angaben müssen in dem Aufhebungsvertag sein (neben Namen beider, Daten des Wohnwagen..) ??
Welche Schriftform (fax, e-mail, Post) muss vorhanden sein?


Vielen Dank für die Antworten. ;-))

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Angesichts der Bedeutung sollte man nicht am falschen Ende sparen und in einem Meinungsforum um Rat fragen, sondern direkt die juristischen Profis.
Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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