Hallo!
Vor etwa 2 Wochen ereignete sich ein Autounfall.
Eine junge Frau fuhr auf unser stehendes Auto auf.
Man konnte nicht viel erkennen
nun bekamen wir das Gutachten:
Reparaturkosten 3502.-
Wiederbeschaffungswert:1100.- abzüglich Restwert:120.-
Totalschadenabrechung 980.-
Was erwarten wir nun an Auszahlung?
Das Auto ist nicht mehr verkehrstüchtig,wegen Rahmenschaden hinten
dürfen wir das Fahrzeug noch fahren?
Oder haben wir Anspruch auf einen Leihwagen bis wir ein passendes Auto gefunden haben?
Es wird auch noch wegen Schmerzensgeld verhandelt bzw.über Anwalt verhandelt
danke für alle Antworten
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""
Wirtschaftlicher Totalschaden nach Unfall
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
von Regina H. am 30.12.2014 17:42
Was erwarten wir nun an Auszahlung?
980€
quote:
von Regina H. am 30.12.2014 17:42
Das Auto ist nicht mehr verkehrstüchtig,wegen Rahmenschaden hinten
dürfen wir das Fahrzeug noch fahren?
Wenn es nicht mehr verkehrstchtig ist, darfst du nicht mehr mit fahren
quote:
von Regina H. am 30.12.2014 17:42
Oder haben wir Anspruch auf einen Leihwagen bis wir ein passendes Auto gefunden haben?
Prinzipiell ja, aber nur so lange es angemessen ist (meist wenige Tage).
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Hallo,
also mit Leihwagen wird das wohl kaum was werden, wenn dann wohl nur ganz wenige Tage. 1-3 Tage mehr würde ich nicht sagen.
Ein Fahrzeug in der Preisklasse von 1100Euro sollte sehr sehr schnell zu finden sein. Da kommt es auch nicht auf Marke, Farbe etc an.
Wenn ihr natürlich ein bestimmte fabrikat sucht, oder das uto bestimmte Merkmale aufweisen soll, damit die Suche dann aber länger dauert, dann geht das Ganze in dem Fall zu Euren Lasen, in dieser Zeit gibts keinen Leihwagen...
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quote:<hr size=1 noshade>Was erwarten wir nun an Auszahlung? <hr size=1 noshade>
980€
Dazu muss die gegnerische Versicherung einen Schrotthändler benennen, der den Schrottwagen abholt und noch 120€ dafür zahlt.
D.h. zu den 980€ von der Versicherung kommen noch 120€ vom Schrotthändler.
quote:<hr size=1 noshade>dürfen wir das Fahrzeug noch fahren? <hr size=1 noshade>
Wenn es nicht mehr verkehssicher ist: nein
quote:<hr size=1 noshade>Oder haben wir Anspruch auf einen Leihwagen bis wir ein passendes Auto gefunden haben? <hr size=1 noshade>
Normalerweise steht im Gutachten eine "Wiederbeschaffungsdauer". Für die Zeit steht ein Leihwagen zu, länger nicht.
quote:<hr size=1 noshade>Es wird auch noch wegen Schmerzensgeld verhandelt bzw.über Anwalt verhandelt
danke für alle Antworten <hr size=1 noshade>
Dann soll sich der Anwalt auch mit der Versicherung wegen des Sachschadens herumschlagen - dafür wird er schließlich bezahlt.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Erst mal guten Rutsch an alle
Mich nervt es halt weil man ein anderes Auto besorgen muss für etwas wofür man absolut nichts kann.
Und Ärger und Aufwand darf man da gar nicht mit einrechnen.
Ich hatte das"Glück" dass mir innerhalb 7 Wochen 2 Leute ans Auto fuhren.
In beiden Fällen wurde das Fahrzeug nciht bewegt bzw.stand
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quote:
von Regina H. am 31.12.2014 16:35
Mich nervt es halt weil man ein anderes Auto besorgen muss für etwas wofür man absolut nichts kann.
Das ist das Betriebsrisiko
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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