Werkstatt wechselt Teil ohne Auftrag

12. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Olli H
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt wechselt Teil ohne Auftrag

Hallo zusammen,
Folgendes ist mir widerfahren:
Ich hatte einen Auffahrunfall mit meinem Pkw.
Infolge Dessen wurde das Fahrzeug als Vollkasko Schaden mit 500€ Selbstbeteiligung in eine Werkstatt gebracht. Vor der Reparatur wurde der Wagen von einem Meister der Werkstatt inspiziert und die beschädigten Teile für den Kostenvoranschlag aufgelistet. Diese Liste habe ich dann unterzeichnet.
Nach dem der Kostenvoranschlag von der Versicherung durchgewunken wurde, habe ich einen Termin vereinbart und das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht. Die Reparatur dauert voraussichtlich 1 Woche. Nach drei Tagen ruft mich ein anderer Meister der Werkstatt an und berichtet mir dass seit zwei Tagen (also während des Werkstatt Aufenthalts) eine Motorfehlerleuchte angezeigt wird und das Fahrzeug in den Notlauf abriegelt. Das Abgasregelventil sei wohl beschädigt. Darauf hin fragte ich nach der Kosten Abwicklung mit der Bemerkung dass ich bevor ich einer Reparatur zustimme erst Klarheit haben möchte ob der Schaden von der Versicherung gezahlt wird oder nicht. Der Werstattmeister antwortete das er eine Anfrage an die Versicherung stelle und sich dann wieder bei mir meldet. Da sich am Folgetag niemand bei mir meldete, habe ich selbst in der Werkstatt angerufen. Der selbe Meister sagte mir dann, dass das Fahrzeug zur Abholung bereit stehe. Auf meine Frage was mit dem defekten Motorteil geschehen ist, antwortete der Meister:" Wir haben das Teil getauscht und reichen die Rechnung bei der Versicherung mit ein." Ich antwortete dass ich für den Wechsel keine Beauftragung gegeben habe und bekam die Antwort das die Versicherung den Schaden schon übernehmen werde. Als ich das Fahrzeug abgeholt habe, fragte ich die Dame an der Info welche Kosten ich jetzt entrichten soll.
Mir wurde geantwortet das ich lediglich die Selbstbeteiligung zahlen muss. Das hab ich dann auch gleich beglichen.

Bis dato war der Fall für mich erledigt, wenn nicht heute (4Wochen später) eine Rechnung von über 530€, für den Wechsel des Motorteils, bei mir eingetroffen wäre. Ohne Rücksprache oder der Gleichen.
Es liegt nahe das die Versicherung den Schaden abgelehnt hat, weil das Motorteil nicht durch den Unfall beschädigt worden sein kann. Mir ist inzwischen bekannt dass das Motorteil wohl eine Schwachstelle an meinem Fahrzeug ist.

Kann ich in diesem Fall einen Anwalt über meinen Rechtschutzversicherung einschalten?
Hab ich überhaupt eine Chance im Streitfall?


Vielen Dank schonmal für Eure Unterstützung.

Olli H


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-- Editiert Olli H am 12.07.2012 20:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

der Werkstatt ein Einschreiben senden und mitteilen, dass keinerlei Auftrag dazu bestand. Die rechnug zurückweisen.
uch mit hinzuschreiben, dass die Werkstatt doch bitte mal den Auftrag zum Wechseln vorlegen soll, was sie wohl nicht können wird...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
dass ich bevor ich einer Reparatur zustimme erst Klarheit haben möchte ob der Schaden von der Versicherung gezahlt wird oder nicht.


Du hast doch jetzt Klarheit, also stimmst du nun zu.

Ein klares "NEIN" wäre angebracht gewesen.



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-- Editiert Querulantenjäger am 13.07.2012 10:55

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