Ich habe am 16.12.06 einen PKW von privat gekauft. Der Kaufvertrag wurde handschriftlich gemacht. Es würden kein Passus mit dem Vermerk ,, verkauft unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" mit reingeschrieben. Es steht nur der Verkäufer, der Käufer, welcher PKW verkauft wurde und das dieser unfallfrei ist, in diesem Vertrag. Der Verkäufer sagte mir, daß der Wagen top in Ordnung sei. Ich habe jetzt so einige Probleme mit dem PKW. Die Zündspule war defekt, das Motorsteuergerät hat sich soeben verabschiedet und von Anfang an leuchtet die ABS Lampe. Ferner habe ich gesehen, daß die hintere Stoßstange etwas verbeult ist und das diese sich verzogen hat. Diesbezgl. sagte mir der Verkäufer, daß mal ein Anhänger leicht in die Stoßstange gerollt wäre. Habe ich ein Wandlungsrecht gegenüber dem Verkäufer oder kann ich Ihm die Kosten der Reperatur auferlegen?
Wandlungsrecht beim Kauf von privat ohne Ausschluß der Gewährleistung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Nein.
Kein Wandlungsrecht.
Die verbeulte Stoßstange und das ABS Licht war ja auch beim Kauf schon vorhanden und ersichtlich.
Die aufgetretenen Mängel sind durch den (zulässigen)? Gewähreistungsausschluss nicht gedeckt.
Gruß Spezi
Die Gewährleistung wurde doch NICHT ausgeschlossen, somit sind Mängel, die nach Übergabe auftreten und von denen der Vorbesitzer nicht nachweisen kann, daß diese bei Übergabe noch nicht vorhanden waren, vom VK nachzubessern.
Gruß
Michael
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Mängel, die nach Übergabe auftreten und von denen der Vorbesitzer nicht nachweisen kann, daß diese bei Übergabe noch nicht vorhanden waren
Nein. Bei privatem VK und nicht ausgeschlossener Gewährleistung muß immer noch der K beweisen, daß die Mängel schon bei Übergabe vorhanden waren. Die Beweislastumkehr gilt nur bei gewerblichem VK innerhalb der ersten 6 Monate.
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