Vertragspartner werkstatt will keinen Nachweis der Arbeiten ausstellen (keine Rechnung nach (Garanti

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
HeyArnold
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragspartner werkstatt will keinen Nachweis der Arbeiten ausstellen (keine Rechnung nach (Garanti

Hallo,
im Rahmen der Gewährleistung sollte das defekte Teil welches über 3,200€ kostet gewechselt werden.

Das Steuergerät wurde von der Vertragswerkstatt beim Hersteller bestellt und sollte gegen das defekte Teil gewechselt werden.
Den Wagen habe ich um 8:00 zur Werkstatt gebracht und um knapp 16Uhr abgeholt. Am Telefon wurde mir gesagt dass das neue Ersatzteil eingebaut worden ist.

Als ich den Wagen abgeholt habe sagte mir das zuständige Familienmitglied (Vertragswerkstatt gehört einem Famiilienunternehmen. Die Mitarbeiter sind alle Familienangehörige. )
Das am Auto nichts gemacht worden ist. Dieser Kollege wusste auch von den Mängeln und war auf dem stand der dinge, weil er den Reparatur Auftrag selbst bearbeitet hatte.

Dann habe ich gesagt, dass der Chef selbst gesagt hat dass Sie das defekte Steuergerät gegen das neue ausgetauscht haben und deswegen ja auch beim hersteller ein neues bestellt.

Dann wurde der Geschäftsführer beigerufen, er hat sich aber auch sehr komisch ausgedrückt.
Auf die explizitäe Frage ob das defekte Teil gegen das neue Ersatzteil gegen das alte ausgetauscht worden ist. bejahte er nur mit ja.

Jedensfalls, habe ich gesagt ich will gerne was schritlich in der Hand haben.
Ich habe nur auf einen Nachweis der Arbeiten, keine Rechnung im eigentlichen Sinne, bestanden.
Sie sagen Sie können mir keinen Nachweis oder Rechnung Ausstellen, auch KEINEN Nachweis was EXPLIZIT am Fahrzeug gemacht worden ist.


Ich wurde erst stützig, weil das angebliche neue Steuergerät das selbe Produktionsdatum (Herstellungsdatum 26.06.2017) auf dem Sticker aufweist wie das Kaufdatum an dem das bestellte Fahrzeug produziert worden ist.

Ich habe den starken Verdacht, dass das Steuergerät welches vom Hersteller der Werkstatt geliefert worden ist nicht ausgetauscht worden ist.

Wie soll ich mich verhalten oder direkt zum Anwalt gehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Wie der Mangel behoben wurde, ist für den Kunden nicht relevant.
Vor allem hat man keinen Anspruch auf ein Neuteil, sondern eben Tausch gegen ein Gleichwertiges.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Vor allem hat man keinen Anspruch auf ein Neuteil, sondern eben Tausch gegen ein Gleichwertiges.

Stimmt, das kann durchaus ein gebrauchtes vom Verwerter sein.



Man kann einen Nachweis fordern, das das Fehler X im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung behoben wurde.

Wenn man den nicht ausstellen mag, könnte man auf dem Standpunkt stehen das nichts gemacht wurde. Was dann der Verweigerung der gesetzlichen Sachmängelhaftung entsprechen würde, mit den üblichen unangehemen Folgen für den Verkäufer ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeyArnold
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Vor allem hat man keinen Anspruch auf ein Neuteil, sondern eben Tausch gegen ein Gleichwertiges


Es wurde ein Neuteil bestellt. Ich habe beim Hersteller nachgefragt.

Die Frage war ob Sie nun tatsächlich das defekte gegen das neue ausgetauscht haben, oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ist doch ganz einfach: Besteht der Defekt noch?
- Nein? Dann ist doch alles in Ordnung, mehr braucht dich nicht zu interessieren.
- Ja? Dann den Händler erneut zur Nachbesserung auffordern.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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