Mehrere Fragen auf einmal:
1. Kann man einen Kaufvertrag wandeln, wenn ein Unfallschaden vorliegt (reparierter Totalschaden)und der Verkäufer angibt diesen nicht gekannt zu haben?
2. Soweit ich weiß gibt es in der Versicherungsbranche eine Art Datenbank, in der Fälle von Totalschäden (ich denke soweit diese einer VErsicherung gemeldet wurden) registiert werden. Kann mir irgendjemand sagen, ob es eine Hinweispflicht eines Versicherers gegenüber dem (neuen) Versicherungsnehmer gibt, wenn ein solches Fahrzeug versichert werden soll und dieses in dieser Datei geführt wird?
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"Tengri Lethos"
Verschwiegener Unfallschaden
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Das hängt u.a. davon ab, ob Sie das Fahrzeug von Privat oder Gewerblich erworben haben UND
falls von Privat, der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung erfolgte, sollte letzteres der Fall sein, müssten Sie dem VK Arglist nachweisen.
Hallo,
das Fahrzeug habe ich von privat gekauft und -wie üblich- unter Auschluss der Sachmänglehaftung. Mir ist klar dass ich dem VK, in dem Falle dass er angibt den Schaden nicht gekannt zu haben (was er sicherlich tun wird) Arglist nachweisen muss - deshalb auch meine zweite Frage. Ich hoffe schon, dass es so etwas wie eine Sorgfaltspflicht des VErsicherers gegenüber seinem Kunden gibt, ich weiss es aber leider nicht. Vielleicht kennt sich jemand mit dieser Datenbank aus (ich weiß leider nicht mehr die genaue Bezeichnung, bin aber bei meinem Versicherungsvertreter dabei, näheres rauszufinden.
Und jetzt?
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