Verschwiegener Mangel?

4. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
andisibi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschwiegener Mangel?

Wir haben letztes Jahr im September ein Gebrauchtfahrzeug bei einem Fachhändler (kein Gebrauchtwagenhändler) gekauft. Es wurde ein Standardvertrag aufgesetzt und keine besondere Gewährleistung vereinbart. Der Verkäufer hob mehrmals hervor, daß sich das Fahrzeug in einem einwandfreiem Zustand befinden würde - er könnte es sich als Fachbetrieb gar nicht leisten mangelhafte Fahrzeuge zu verkaufen (unter beisein eines Zeugens).
Das Fahrzeug hat eine Klimaanlage und diese wurde laut Aussage des Verkäufers (unter beisein eines Zeugens) neu befüllt.
Nach ca. 6-7 Monaten lief die Klimaanlage jedoch nicht mehr (Anm: es war Winter!), es scheint eine Undichtigkeit vorzuliegen. Nach Rückfrage beim Verkäufer was genau an der Anlage gemacht wurde, erhielten wir per Fax die Rechnung der ausführenden Fach-Werkstatt.
Aus dieser ist ersichtlich, daß nach einem Leck gesucht werden sollte (Lecksuchmittel befüllt) - dieses wurde jedoch offensichtlich nicht beseitigt (keine Rechnungsposition), zudem drängt sich der Verdacht auf, daß unzulässiges Kühlmittel befüllt wurde.
Jetzt muß ich die Anlage zuerst für das neue Kühlmittel umbauen lassen und zudem noch das undichte Teil reparieren.
Liegt hier ein arglistig verschwiegener Mangel vor oder ist das schon Betrug?

Gruß
Andreas

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also zunächsteinmal bewegen wir uns im alten Schuldrecht, d.h. Ihre Gewährleistungsansprüche sind nach 6 Monaten verjährt.

An den Verkäufer käme man entsprechend nur heran, wenn dieser einen Mangel arglistig verschwiegen hat bzw. Mangelfreiheit der Klimaanlage zugesichert hat.
Ihren eigenen Angaben zufolge ist Ihnen lediglich ein neues Befüllen zugesichert worden. Entscheidend dürfte daher sein, ob die Fach-Werkstatt tatsächlich auch ein Leck finden konnte und dies dem Händler mitgeteilt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.078 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen