Hat schon mal jemand von so einem Fall gehört, wo in den AGB des Verkäufers eines Neuwagens steht, dass der Käufer sein Gebrauchtwagen, den er in Zahlung nehmen will, nicht vermieten und verleihen darf?
Ist das eine überraschende Klausel oder was soll das sein?
Habe gerade genau das als Fallfrage vor mir liegen und finde in Rechtsprechung und Kommentaren einfach keine Lösung.
Vermietungs- und Verleihungsverbot des Gebrauchtwagens bei der Inzahlungsnahme (AGB-Klausel)
28. März 2018
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Frage vom 28. März 2018 | 01:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietungs- und Verleihungsverbot des Gebrauchtwagens bei der Inzahlungsnahme (AGB-Klausel)
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#1
Antwort vom 28. März 2018 | 11:32
Von
Status: Beginner (144 Beiträge, 37x hilfreich)
Hallo,
wie sind denn die Randbedinungen.
Ab wann/ bis wann gilt die Klausel?
Gruß schorlepower
#2
Antwort vom 28. März 2018 | 12:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Naja von Vertragsschluss bis zur Lieferung des Neuwagens, solange soll der Käufer seinen Gebrauchten nicht vermieten bzw. verleihen.
Der Sachverhalt beschränkt sich nur auf diese Klausel, andere sind nicht gegeben.
Weiter im Sachverhalt verleiht der Käufer jedoch sein Gebrauchten und dieser wird vom Entleiher zerstört. Der Verkäufer kommt in Verzug und durch den Verzug des Verkäufers muss sich der Käufer einen Ersatz Wagen anmieten damit er in seinen geplanten Urlaub fahren kann. So viel zum Sachverhalt.
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