Vermeidung Sachmängelhaftung durch Händler

13. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schmolli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermeidung Sachmängelhaftung durch Händler

Mir kommen häufig Händler unter, die zum einen behaupten Ihren Prrivatwagen zu verkaufen oder im Kundenauftrag zu verkaufen. Wird daraus dann ein Privatverkauf?
Meiner Ansicht nicht da selbst Gewerbetreibende anderer Bereiche (Anwalt, usw.) als gerwerbliche Verkäufer auftreten? Bin aber nicht sicher. Wer ist hier jemand sicher?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Wird daraus dann ein Privatverkauf?


Je nach den Umständen ja oder nein.

Auch ein Autohändler darf sein eigenes Auto verkaufen, ohne daß ihm das als gewerblich ausgelegt wird, nur weil er zufällig von Beruf Autohändler ist. Dito für Kundenaufträge. Anders, wenn es sich nur um Umgehungsgeschäfte, Falschbezeichnungen etc. handelt.

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#2
 Von 
Schmolli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie bekomme ich das Umgehungsgeschäft raus. Vorbesitzer anrufen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Wie bekomme ich das Umgehungsgeschäft raus.

Wenn es gut gemacht ist und der Händler sein Handwerk versteht - gar nicht



quote:
Vorbesitzer anrufen?

Das wäre eine Möglichkeit ... aber die Profis erwischt man damit nicht.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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