Folgendes: privat verkauft an einen Selbständigen, z.B. an einen Fliesenleger, ein PKW. Hierzu verwenden beide einen ADAC-Standardvertrag, der eigentlich lediglich für den Verkauf privat and privat "geeignet" ist.
Was ist denn eigentlich die rechtliche Konsequenz, abgesehen von der sicher ausgeschlossenen Sachmängelhaftung ?
Da der Käufer ja ein Händler ist, wird dadurch der Kaufvertrag ungültig ?
danke schon mal,
meharis
Verkauf provat an Händler
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
...Dein Käufer (selbstständiger Fliesenleger)
ist im Sinne des Gesetzes Unternehmer.
Bei Privatverkauf an Unternehmer kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Wenn jetzt ein Privat an Privat-Vertrag genommen wurde und hier die Gewährleistung
ausgeschlossen wurde, so wäre der Sinn des Gesetzes (Schuldrecht) erfüllt, so meine Meinung.
Hingegen würde ein Händler (Unternehmer) bei einem Verkauf an Privat einen solchen Vertrag nehmen und die Gewährleistung ausschließen, wäre dieses entgegen des Gesetzes. Hier würde dann die Gewährleistung 2 (zwei) Jahre gelten, da nur durch Vertrag auf 1 Jahr begrenzt werden könnte.
Ein solcher Vertrag ist aber nicht zustande gekommen.
Fazit: Dein Vertrag wird dadurch nicht ungültig.
mfg
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