Verkauf provat an Händler

14. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)
Verkauf provat an Händler

Folgendes: privat verkauft an einen Selbständigen, z.B. an einen Fliesenleger, ein PKW. Hierzu verwenden beide einen ADAC-Standardvertrag, der eigentlich lediglich für den Verkauf privat and privat "geeignet" ist.

Was ist denn eigentlich die rechtliche Konsequenz, abgesehen von der sicher ausgeschlossenen Sachmängelhaftung ?

Da der Käufer ja ein Händler ist, wird dadurch der Kaufvertrag ungültig ?

danke schon mal,
meharis

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...Dein Käufer (selbstständiger Fliesenleger)
ist im Sinne des Gesetzes Unternehmer.
Bei Privatverkauf an Unternehmer kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Wenn jetzt ein Privat an Privat-Vertrag genommen wurde und hier die Gewährleistung
ausgeschlossen wurde, so wäre der Sinn des Gesetzes (Schuldrecht) erfüllt, so meine Meinung.

Hingegen würde ein Händler (Unternehmer) bei einem Verkauf an Privat einen solchen Vertrag nehmen und die Gewährleistung ausschließen, wäre dieses entgegen des Gesetzes. Hier würde dann die Gewährleistung 2 (zwei) Jahre gelten, da nur durch Vertrag auf 1 Jahr begrenzt werden könnte.
Ein solcher Vertrag ist aber nicht zustande gekommen.

Fazit: Dein Vertrag wird dadurch nicht ungültig.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.105 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen