Hallo zusammen,
nehmen wir an, jemand möchte seinen 12 Jahre alten PKW über ein großes Internet-Auktionshaus an eine Privatperson verkaufen.
Wie müsste der Sachmängelausschluss rechtlich korrekt formuliert sein? Sollte man einen vorgedruckten Vertrag für die Übergabe verwenden?
Es sind zur Zeit der Angebotserstellung alle optischen Mängel wie z.B. Steinschläge und Gebrauchsspuren aufgeführt, wie aber kann man sich gegen einen Verkäufer absichern, der einem im Nachhinein einen arglistig verschwiegenen (technischen) Schaden unterstellt? Hier im Forum gibt es ja doch einiges zu lesen dass einem Angst und Bange wird ...
Danke und schönen Sonntag
Longhorn
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-- Editiert Longhorn am 28.04.2013 12:40
Verkauf an Privat - Haftungsausschluss
28. April 2013
Thema abonnieren
Frage vom 28. April 2013 | 12:39
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 11x hilfreich)
Verkauf an Privat - Haftungsausschluss
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#1
Antwort vom 29. April 2013 | 12:01
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Jeden Mangel genau aufführen, auf Besichtigung bestehen,
"Gekauft wie besichtigt und probegefahren, unter
Ausschluß jeglicher Gewährleistung".
Am besten einen Kaufvertrag vom ADAC herunterladen.
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#2
Antwort vom 29. April 2013 | 15:51
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 11x hilfreich)
Vielen Dank, das mache ich so!
Gruß Longhorn
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#3
Antwort vom 29. April 2013 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
quote:
wie aber kann man sich gegen einen Verkäufer absichern, der einem im Nachhinein einen arglistig verschwiegenen (technischen) Schaden unterstellt?
In dem man das Kfz an einen Schrotthändler abgibt und persönlich darüber wacht das es geschreddert wird.
Ansonsten kann man sich mit einem der bei mobile/ADAC/ etc. angebotenen Verträge herunterladen.
Wichtig!
Kilometerstand immer mit der Formulierung "laut Tacho" angeben, es sei denn man kann den gesamten Kilometerstand lückenlos nachweisen weil man der Erstbesitzer ist.
Unfallfreiheit immer so formulieren, das sie sich nur auf den Eigentumszeitraum des Verkäufers bezieht, es sei denn man wäre der Erstbesitzer.
Als Unfall gelten leine Kratzer im allgemeinen nicht, eine Beule im Blech oder ein gebrochener Stoßfänger hingegen schon.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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