Verkäufer will zurücktreten

3. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
ichbinmaru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer will zurücktreten

Hallo
Ich hätte eine Frage

Ich habe gestern bei mobile.de das Unfallfahrzeug meines Opas ins internet zum Verkauf gesetzt.
Basierend auf einem Gespräch mit meinem Vater habe ich es auf 400 € auf Verhandlungsbasis inseriert.
Nun hat ein Käufer nach kaum 10 min bei meinen Eltern angerufen das er das Auto nehmen würde und hat meinen Vater auf 200 Euro runter gehandelt.
Mein Vater hat voreilig dem Käufer die Emailadresse und Handynummer gegeben und auch eine Ihm zugesande Bestätigung zurückgeschickt das er das Fahrzeug an diesen Herren für 200 Euro verkaufen würde.

Der Käufer will das Auto in 2 Tagen abholen und dort einen Kaufvertrag abschließen er hat noch kein Geld gezahlt da es als Barzahlung vor Ort getätigt werden sollte.

Nun will mein Opa das Fahrzeug auf keinem Fall unter 600 € Verkaufen

kann mein Vater von dieser Vereinbarung zurücktreten da ich die Person war die dieses Auto inseriert hat und er ja auch nicht mal der Rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges war bzw ist und daher eigentlich auch kein Recht hat dieses zu Verkaufen.

Die vereinbarung wurde gestern um ca 10 Uhr abends getroffen und heute früh um 9 Uhr habe ich eine Email an den Verkäufer geschickt das wir nicht verkaufen weil der Rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges nicht mit dem Verkaufspreis einverstanden ist

könnt ihr mir bitte sagen ob wir jetzt Recht haben oder der Käufer der darauf beharrt das er das Auto bekommt und auch Rechtliche Schritte einlegen wird wenn wir ihm den Kauf des Fahrzeuges verwehren

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Mein Vater hat voreilig dem Käufer die Emailadresse und Handynummer gegeben und auch eine Ihm zugesande Bestätigung zurückgeschickt das er das Fahrzeug an diesen Herren für 200 Euro verkaufen würde.

War dein Vater denn von deinem Opa bevollmächtigt derartige Handlungne zu führen?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
ichbinmaru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein war er nicht
Ich wurde lediglich beauftragt das Fahrzeug für meinen Opa ins Internet zu setzten um Herauszufinden ob überhaupt Interesse an dem Fahrzeug vorhanden ist.
Da das Fahrzeug für meinen Vater keinen Wert mehr hat, da es kaputt ist und nicht mehr fährt usw dachte er, es wäre gut wenn es so schnell wie möglich verkauft wird und hat das dann einfach in die Hand genommen (es war ja auch schon 10 Uhr Abends und da war mein Opa schon zu Bett), ohne meinen Opa zu fragen ob er mit 200 Euro zufrieden ist oder ob er sich in irgendeiner Weise darum kümmern soll.

Ich mein ja damit ist ja alles nichtig oder?
Da ich für die Internetpräsenz des Fahrzeuges zuständig war und somit auch ich der Ansprechpartner für den Verkauf gewesen wäre, wobei da noch mein Opa die Hand oben drauf hat weil es ja sein Eigentum ist oder?

Somit wäre dann die Zusage im Zweifelsfall sowieso nur kräftig wenn mein Opa das Auto für 200 Euro abgeben würde, dass es an diese eine Person geht der mein Vater zugesagt hat, das er das Auto für 200 Euro an Ihn verkaufen würde.

Bin ich da jetzt richig oder Falsch?

Bis jetzt hat sich der "Käufer" auch nicht mehr gemeldet
Ich gehe jetzt mal davon aus das er uns einschüchtern wollte um das Auto doch noch zu bekommen.
Aber auch wenn es erledigt sein sollte würde mich hier mal die Rechtslage Interessieren

Hätten wir Recht oder der Käufer?

Vielen Dank
Euer Maru

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

Leider dürfte der Käufer hier im Recht sein.
Es war ihm nicht bewusst und er musste auch nicht damit rechnen, das sein Gesprächspartner nicht befugt war. Zumal dieser ihn nicht darauf hinwies, die Verhandlungen führte und ihm die vertraglichen Bedingungen nochmals bestätigte ohne irgendwelche Vorbehalte.


Allerdings ist dein Vater deinem Opa gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet da er weder befugt noch beauftragt war Verhandlungen zu führen. Für diese Folgen der Eigenmächtigkeit ist er haftbar.




quote:
Ich habe gestern bei mobile.de das Unfallfahrzeug meines Opas ins internet zum Verkauf gesetzt.
Basierend auf einem Gespräch mit meinem Vater habe ich es auf 400 € auf Verhandlungsbasis inseriert.
...
Nun will mein Opa das Fahrzeug auf keinem Fall unter 600 € Verkaufen


Also zum einen wieso bespricht du den Preis nicht mit deinem Opa?
Zum anderen wenn man ein Auto für 600 EUR verkaufen will sollte man 700 EUR als Verhandlungsbasis ansetzen und nicht 400 EUR. Denn der Käufer handelt immer runter, nicht der Verkäufer hoch.



Habt ihr euch wenigsten einen aktuellen ADAC-Standardvertrag für den Autoverkauf besorgt?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
und er ja auch nicht mal der Rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges war bzw ist und daher eigentlich auch kein Recht hat dieses zu Verkaufen


Rechtlich ist das irrelevant. Du kannst auch etwas rechtswirksam verkaufen, was dir gar nicht gehört (mein Haus, den Eiffelturm, 20 cl Sperma von Boris Becker, ...) - dann hast du als VK halt das Problem, daß du womöglich den Vertrag nicht erfüllen kannst und dich gegenüber dem K schadensersatzpflichtig machst.

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#5
 Von 
ichbinmaru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

einen aktuellen Vertrag haben wir aber es wurde ja auch noch kein Vertrag ausgefüllt oder dergleichen

der K wollte sich heute nochmal melden hat er aber auch nicht getan und somit bin ich mir jetzt eigentlich ziemlich sicher das er sich damit abgegeben hat.

Warum das Auto auf 400 Euro Verhandlungsbasis inseriert wurde?
Wir wollten wissen ob überhaupt interesse an so einem Auto besteht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
aber es wurde ja auch noch kein Vertrag ausgefüllt oder dergleichen

Doch, per Telefon und E-Mail von deinem Vater.




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