Verkäufer gibt falschen KM-Stand an : Welche Rechte hab ich als Käufer ?

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Verkäufer gibt falschen KM-Stand an : Welche Rechte hab ich als Käufer ?

Ich habe mir vorgestern privat über Ebay Kleinanzeigen einen Zweitwagen gekauft. Im Inserat stand, dass der Wagen einen Kilometerstand von 117.000 KM , "Motor und Getriebe ok " sind und auch neuen TÜV hat. Den Wagen habe ich anschließend gekauft und auch zugelassen. Bei dem Verkauf meinte der Verkäufer, dass es ratsam wäre, das Öl auszutauschen, damit der Wagen weniger Sprit verbraucht, aber ansonsten ein sehr zuverlässiges Fahrzeug ist.

Das Fahrzeug habe ich zu mir nach Hause überführt und nach wenigen KM ging der Wagen gefühlt alle 2-3 Minuten aus. Auch der Motor lief sehr unruhig. Ich dachte mir :,, Na gut. Der Verkäufer meinte Öl erneuern. Kann den ja zu meiner Werkstatt fahren und dort die Inspektion machen lassen. "

Den Wagen habe ich der Werkstatt meines Vertrauens für die Inspektion anvertraut. Dort wurden neben den üblichen Flüssigkeiten, wie Bremsflüssigkeit, Motoröl etc. auch die Zündkerzen erneuert. Jedoch hat der Werkstatt-Meister mir gesagt, dass der Verkäufer den Wagen mit ner defekten Drosselklappe angeboten hat. Er könnte es mit irgendeinem Drosselklappen Spray vertuscht haben, bevor ich für die Probefahrt gekommen bin. Geschätzte Reparaturkosten liegen bei ca. 400-500 €.

Auch war der Werkstatt-Meister stutzig, wie technisch runtergekommen ne Drosselklappe nach 117 Tausend KM sein kann. In die Werkstatt kommt regelmäßig jemand vom TÜV für die Abnahmen in der Werkstatt. Diesen soll der Meister angesprochen haben und über die Seriennummer mit Hilfe von alten Tüv-Berichten rausgefunden haben, dass der Wagen doch statt den versprochenen 117.000 KM in Wahrheit 317.000 KM (!!!) gelaufen hat.

Was kann ich tun ?

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Shindy2015):
Was kann ich tun ?


Zwei Baustellen:
1. Defekte Teile: Dem Käufer beweisen, dass der Mängel bereits bei Übergabe des PKW vorlag. Tip: dürfte sehr schwierig bis unmöglich werden. Würde die Sachmängelhaftungausgeschlossen? Falls ja müsste man auch noch Arglistige Täuschung nachweisen. Spätestens da kommt man gewöhnlich nicht weiter.

2. Zugesichert Eigenschaft am PKW fehlt scheinbar (117Mm). Da kommt es nun etwas drauf an was genau die alten Tüvberichte aussagen. Also zB ob erkennbar ist wann die Laufleistung manipuliert wurde. Ist zB. der letzte Tüvberichte vorhanden, welcher auf den Namen des Verkäufers ausgestellt ist, bzw. in dessen Haltedauer fiel, und es ist erkennbar, dass der Wagen eine deutlich höhere Laufleistung hat, wäre das sehr positiv.
Bitte einmal dazu eine Chronologie hier posten.

-- Editiert von Guruhu am 07.01.2018 00:18

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ist ja ein Privatverkauf....

-- Editiert von fb367463-2 am 07.01.2018 00:56

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
2. Zugesichert Eigenschaft am PKW fehlt scheinbar (117Mm).

Nö, dazu müsste die Anzeige erstmal Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung gewordem sein.
Und selbst wenn, wenn der Tacho am Tag als die Anzeige verfasst wurde irgendwas um die 117.000 km angezigt hatte, wäre das keine falsche Angabe.



Zitat (von Guruhu):
Da kommt es nun etwas drauf an was genau die alten Tüvberichte aussagen. Also zB ob erkennbar ist wann die Laufleistung manipuliert wurde. Ist zB. der letzte Tüvberichte vorhanden, welcher auf den Namen des Verkäufers ausgestellt ist, bzw. in dessen Haltedauer fiel, und es ist erkennbar, dass der Wagen eine deutlich höhere Laufleistung hat, wäre das sehr positiv.

Korrekt.
Man müsste nachweisen, das der Verkäufer von der erheblich höheren Gesamtfahrleistung wusste.







-- Editiert von Harry van Sell am 07.01.2018 01:34

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Öhm, als Sie Ihren Beitrag verfassten, hatte ich meinen schon seit fast einer halben Stunde gelöscht? :schock:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Öhm, als Sie Ihren Beitrag verfassten, hatte ich meinen schon seit fast einer halben Stunde gelöscht?

Ja, und dennoch war er bei mir noch sichtbar. Kann wohl am Cache gelegen haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Korrekt.
Man müsste nachweisen, das der Verkäufer von der erheblich höheren Gesamtfahrleistung wusste.


Nö, muss man nicht. Wenn es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt, dann greift kein Gewährleistungsauschluss. Man muss in dem Fall nur nachweisen, dass die Eigenschaft zugesichert wurde und nicht vorhanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat:
Im Inserat stand, dass der Wagen einen Kilometerstand von 117.000 KM

Nun käme es darauf an was genau da stand und im Kaufvertrag. KM laut Tacho oder Gesamtfahrleistung des PKW?

Das erste mal Märchenstunde war allerdings hier schon....
Zitat:
Bei dem Verkauf meinte der Verkäufer, dass es ratsam wäre, das Öl auszutauschen, damit der Wagen weniger Sprit verbraucht,


und dein Meister scheint auch gerne viel zu erzählen wenn der Tag lang ist:
Zitat:
Er könnte es mit irgendeinem Drosselklappen Spray vertuscht haben, bevor ich für die Probefahrt gekommen bin

Eine Drosselklappe kann man mit speziellem Spray reinigen mehr aber auch nicht. Ansonsten muß sie entweder neu angelernt werden oder sie ist Schrott wenn es eine OBD2 mit Stellmotor ist. Auch bei den älteren mechanischen kann das Poti kaputt gehn,kostet zwischen 20-50€.

-- Editiert von Jule28 am 07.01.2018 09:56

-- Editiert von Jule28 am 07.01.2018 09:56

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, dazu müsste die Anzeige erstmal Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung gewordem sein.
Und selbst wenn, wenn der Tacho am Tag als die Anzeige verfasst wurde irgendwas um die 117.000 km angezigt hatte, wäre das keine falsche Angabe.


Stimmt, Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die KM Bestandteil des Kaufvertrages waren. Zunindest wäre das ein übliches Vorgehen beim Autoverkauf. Natürlich bliebe da noch das "Schlupfloch: lt Tacho"
Dass der Tacho irgendwas um dir 117Mm angezeigt hat (auch zum Tag des Verkaufs/der Anzeige) steht überhaupt nicht zur Diskussion.

-- Editiert von Guruhu am 07.01.2018 12:36

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Natürlich bliebe da noch das "Schlupfloch: lt Tacho"

Na das dürfte beim privaten Autoverkäufer nicht nur ein Schlupfloch sein, sondern Praxis wenn es mehrere Vorbesitzer gab. Denn wie sollte ein Verkäufer überhaupt solche Zusicherungen geben können?
Zitat (von Shindy2015):
Er könnte es mit irgendeinem Drosselklappen Spray vertuscht haben, bevor ich für die Probefahrt gekommen bin. Geschätzte Reparaturkosten liegen bei ca. 400-500 €.

Da muss man echt schmunzeln, was ist ein Drosselklappenspray?
Zitat (von Shindy2015):
Auch war der Werkstatt-Meister stutzig, wie technisch runtergekommen ne Drosselklappe nach 117 Tausend KM sein kann.

Da wundern sich wohl viele wenn man das liest, denn in den meisten Fällen sind die recht verdreckt durch die Abgasrückführungen, je mehr Kurzstrecke gefahren wurde, desto mehr. Für die genannte Summe wohl leicht verdientes Geld am ahnungslosen Kunden, es sei denn wir reden von Ferrari und co.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Na das dürfte beim privaten Autoverkäufer nicht nur ein Schlupfloch sein, sondern Praxis wenn es mehrere Vorbesitzer gab. Denn wie sollte ein Verkäufer überhaupt solche Zusicherungen geben können?


Nur weil ein priv. Verkäufer diese Zusicherung nicht geben kann, heißt es noch lange nicht, dass er dies nicht trotzdem macht. Ein Großteil der Leute informiert sich sicherlich nicht umfassend über aktuell geltende Rechtsprechung und Klausulierungen. Die meisten gehen da doch eher unbedarft ran und nutzen maximal noch einen Standartkaufvertrag.

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