Folgender Sachverhalt: Ein Schauspiel, das für eine Open-Air-Bühne mit hervorragenden akustischen und visuellen Bedingungen geplant war, wird wegen unsicherer Wetterlage in eine Halle verlegt.
Gut, für die Launen des Wetters ist niemand verantwortlich.
Wie verhält es sich jedoch rechtlich, wenn ein Großteil des Publikums mit relativ teueren Karten in Sitzreihen weit im hinteren Teil der Halle verfrachtet werden, von wo aus man aufgrund der für eine Vorführung eigentlich nicht geeigneten Örtlichkeit (unter anderem kein Gefälle der Sitzreihen zur Bühne hin) nur einen kleinen Bildausschnitt optisch erfassen und den gesprochenen Text nicht einmal zur Hälfte verstehen kann? Hätte nicht jeder zahlende Besucher einen Anspruch auf annähernd gleichwertigen Ersatz für den ursprünglich gebuchten Sitzplatz, oder ist der Veranstalter „aus dem Schneider" wegen höherer Gewalt? Danke für alle Kommentare.
-- Editiert von Faustulus am 12.07.2018 16:21
Veranstaltung verlegt
12. Juli 2018
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Frage vom 12. Juli 2018 | 09:23
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Status: Frischling (42 Beiträge, 3x hilfreich)
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#1
Antwort vom 13. Juli 2018 | 10:27
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatHätte nicht jeder zahlende Besucher einen Anspruch auf annähernd gleichwertigen Ersatz für den ursprünglich gebuchten Sitzplatz, oder ist der Veranstalter „aus dem Schneider" wegen höherer Gewalt? :
Sind die Besucher mit einem frisch erworbenen Fahrzeug angereist, welches irgendwelche Probleme macht bzw. mit einem Fahrzeug, zu dem man rechtliche Rückfragen / Vertragsfragen etc. hat oder wieso wurde diese Kategorie gewählt?
ZitatSachverhalt: Ein Schauspiel, das für eine Open-Air-Bühne mit hervorragenden akustischen und visuellen Bedingungen geplant war, wird wegen unsicherer Wetterlage in eine Halle verlegt. :
Das Schauspiel war nicht zufällig eine Autoversteigerung oder eine Autoverkaufsveranstaltung?
-- Editiert von Seb_Weniger am 13.07.2018 10:29
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