VW T3 gekauft - Unfallschaden

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488810-37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
VW T3 gekauft - Unfallschaden

Hallo zusammen,

ich habe mir vor einiger zeit einen T3 gekauft und ihn nach und nach Instandgesetzt.
Ich bin dabei so vorgegangen, dass ich das Auto entkernt habe und nach und nach Roststellen "gesucht" und repariert habe. Nun ist beim Entfernen des hinteren Seitenblechs aufgefallen, dass die C Säule stark verbeult ist und dort sogar Metallteile eingesetzt wurden (lose, unangeschweißt) um eine Maßdifferenz auszugleichen. Zudem war auf dem Blech eine Spachtelschicht von ca. 1cm....

Folgendes Problem: Beim Kauf (Privat) wurde nicht auf den Schaden hingewiesen. Ich habe den Schaden allerdings erst jetzt (durch die aufändige Sanierung) also ca. 1,5 Jahre nach Kauf entdeckt.

Der Kaufwert betrug ca. 7500€.

Wisst ihr, inwiefern ich hier noch Schadensregulierung bekommen kann?

Grüße
Ohle

Problem nach Autokauf?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Wurde die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb488810-37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag steht nichts darüber.
Zudem wurde im Vertrag angekreuzt dass keine Unfallschäden vorliegen. Sowohl während des Besitzes als auch (soweit bekannt) in der übrigen Zeit.

Grüße

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Dann mal den Verkäufer mit dem Sachmangel konfrontieren, am besen mit Zugangsnachweis.

Wichtig ist nur das in dem Bereich nichts verändert wird um sich nicht in Beweisnot zu bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die wichtigen Worte sind "soweit bekannt". Bei einer 30 Jahre alten Möhre mit eventuell einigen Vorbesitzern kann der Verkäufer nicht alles wissen.

-- Editiert von bear am 23.04.2018 21:39

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#5
 Von 
fb488810-37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
Soweit ich weiß gab es nur einen Vorbesitzer vor dem Letzten. Zudem ist der letzte Besitzer KFZ-Mechatroniker. Evtl ändert das noch was, weil er vom Fach ist?

Ich hatte mir überlegt mich erstmal von einem Anwalt beraten zu lassen, wie hoch die Chancen sind. Direkt den Verkäufer anrufen finde ich evtl etwas ruppig. Was meint ihr?
Wenn der Anwalt sagt: Schwierig, dann brauche ich keinen Stress mit dem Verkäufer anfangen.

Grüße
Ohle

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von fb488810-37):
Zudem ist der letzte Besitzer KFZ-Mechatroniker. Evtl ändert das noch was, weil er vom Fach ist?


Wenn er Karosserieschlosser wäre....., dann wohl auch nicht, falls er es nicht selbst gemacht hat.

Nicht vergessen, du musstest den Wagen vollkommen entkernen und Bleche entfernen, um die Stelle zu finden, das macht normal keiner, der sich nicht auf die Restauration von Autos konzentriert.

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von fb488810-37):
Soweit ich weiß gab es nur einen Vorbesitzer vor dem Letzten.


Auch der kann dem letzten falsche Angaben gemacht haben, absichtlich oder er hat den Vorfall mit Reparatur nach Jahren vergessen.

Zitat (von fb488810-37):
Zudem ist der letzte Besitzer KFZ-Mechatroniker. Evtl ändert das noch was, weil er vom Fach ist?


Wenn es ein Schaden oder Mangel wär, den ein KFZ-Mechatroniker auf jeden Fall erkennen würde, dann würde es etwas ändern. Solche verdeckten Reparaturspuren wird er aber auch nicht unbedingt sehen.

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#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Unabhängig davon, wird es wohl schwer zu beweisen, dass der Unfallschaden nicht in den letzten 18 Monaten passiert ist. Das hört sich nach teurem Gutachter mit ungewissem Ausgang an.... :-/

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Unabhängig davon, wird es wohl schwer zu beweisen, dass der Unfallschaden nicht in den letzten 18 Monaten passiert ist.

Kommt farauf an, wenn noch alles an Blechteilen und Spachtemasse drauf ist, kann man das durchaus beweisen.
Wenn das jedoch alles schon weg ist, kann man die Sache eigentlich gleich vergessen.


Schon mal den Vor-Vor-Eigentümer kontkatiert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
fb488810-37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von fb488810-37):
Zudem ist der letzte Besitzer KFZ-Mechatroniker. Evtl ändert das noch was, weil er vom Fach ist?


Nicht vergessen, du musstest den Wagen vollkommen entkernen und Bleche entfernen, um die Stelle zu finden, das macht normal keiner, der sich nicht auf die Restauration von Autos konzentriert.


Nicht vergessen: Viele Amateurschrauber entkernen durchaus Autos komplett um diese Instand zu setzen.

Habe bisher keinen Kontakt vom Vor-Vor Besitzer.
Ich habe die betroffene Säule so belassen wie sie ist. Das rausgetrennte Blech mit Spachtelmasse ist auch noch vorhanden.
Da das Fahrzeug seit der Überführung nicht angemeldet war (1-Tages Kennzeichen ist noch montiert) und wir 4 Personen sind, die bezeugen können, dass bei der Überfahrt nichts passiert ist, können wir die Eigenverschuldung durchaus ausschließen.

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#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von fb488810-37):
Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von fb488810-37):
Zudem ist der letzte Besitzer KFZ-Mechatroniker. Evtl ändert das noch was, weil er vom Fach ist?


Nicht vergessen, du musstest den Wagen vollkommen entkernen und Bleche entfernen, um die Stelle zu finden, das macht normal keiner, der sich nicht auf die Restauration von Autos konzentriert.


Nicht vergessen: Viele Amateurschrauber entkernen durchaus Autos komplett um diese Instand zu setzen.


Das stimmt, aber wenn der Vorbesitzer das getan hätte, müßten Sie den Wagen jetzt nicht nochmal komplett restaurieren. Ich nehme an, der Mechatroniker hat allenfalls an der Mechanik gearbeitet, nicht an der Karosserie, hat also nicht gefunden was Sie entdeckt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von fb488810-37):
Da das Fahrzeug seit der Überführung nicht angemeldet war (1-Tages Kennzeichen ist noch montiert) und wir 4 Personen sind, die bezeugen können, dass bei der Überfahrt nichts passiert ist, können wir die Eigenverschuldung durchaus ausschließen.


Die Zeugen waren nicht die 1,5 Jahre beim Fahrzeug. Unfallschäden sind auch mit roter Nummer bei einer Probefahrt möglich, oder das stehende Fahrzeug kann angerempelt werden. Also das unterstellt Ihnen niemand hier, doch wenn SIe an jemand Forderungen stellen, kann er so argumentieren.

Meiner Meinung nach kommt es darauf aber nicht an, denn wahrscheinlich wußte der Vorbesitzer nichts von dem Schaden und hat die Angabe nach bestem Wissen gemacht. Jedenfalls wär es schwer, das Gegenteil zu beweisen, und das müßten Sie, um ihn haftbar für den Mangel zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb488810-37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bear):
Zitat (von fb488810-37):
Da das Fahrzeug seit der Überführung nicht angemeldet war (1-Tages Kennzeichen ist noch montiert) und wir 4 Personen sind, die bezeugen können, dass bei der Überfahrt nichts passiert ist, können wir die Eigenverschuldung durchaus ausschließen.


Die Zeugen waren nicht die 1,5 Jahre beim Fahrzeug. Unfallschäden sind auch mit roter Nummer bei einer Probefahrt möglich, oder das stehende Fahrzeug kann angerempelt werden. Also das unterstellt Ihnen niemand hier, doch wenn SIe an jemand Forderungen stellen, kann er so argumentieren.

Meiner Meinung nach kommt es darauf aber nicht an, denn wahrscheinlich wußte der Vorbesitzer nichts von dem Schaden und hat die Angabe nach bestem Wissen gemacht. Jedenfalls wär es schwer, das Gegenteil zu beweisen, und das müßten Sie, um ihn haftbar für den Mangel zu machen.


Das heißt die einzige Chance wäre, dass der Vor-vor-Besitzer bestätigt: Ja ich habe mit Unfallschaden verkauft bzw. im Kaufvertrag vom Vorbesitzer drinsteht: Kein Unfallschaden?!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von fb488810-37):


Das heißt die einzige Chance wäre, dass der Vor-vor-Besitzer bestätigt: Ja ich habe mit Unfallschaden verkauft bzw. im Kaufvertrag vom Vorbesitzer drinsteht: Kein Unfallschaden?!


Korrekt, DAS würde die eigenen Ansprüche natürlich untermauern, weil man dem Verkäufer damit direkt einen Betrug beweisen könnte.

Es KANN aber natürlich auch sein, dass schon der Vor-Vorbesitzer den Vorbesitzer über den Tisch gezogen hat (oder der Unfall beim ersten Verkauf keine Rolle gespielt hat); ich würde also nicht unbedingt auf seine Mithilfe hoffen. Aber einen Versuch ist es sicher wert. Du hast aber keinen Anspruch auf Einsicht oder Kopie des Kaufvertrags, das ist Good-Will des Vor-Vorbesitzers.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb488810-37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Zitat (von fb488810-37):


Das heißt die einzige Chance wäre, dass der Vor-vor-Besitzer bestätigt: Ja ich habe mit Unfallschaden verkauft bzw. im Kaufvertrag vom Vorbesitzer drinsteht: Kein Unfallschaden?!


Korrekt, DAS würde die eigenen Ansprüche natürlich untermauern, weil man dem Verkäufer damit direkt einen Betrug beweisen könnte.

Es KANN aber natürlich auch sein, dass schon der Vor-Vorbesitzer den Vorbesitzer über den Tisch gezogen hat (oder der Unfall beim ersten Verkauf keine Rolle gespielt hat); ich würde also nicht unbedingt auf seine Mithilfe hoffen. Aber einen Versuch ist es sicher wert. Du hast aber keinen Anspruch auf Einsicht oder Kopie des Kaufvertrags, das ist Good-Will des Vor-Vorbesitzers.


Das kann natürlich sein. Versuchen werde ich es trotzdem. Danke für die Antworten schonmal!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von fb488810-37):
Das heißt die einzige Chance wäre, dass der Vor-vor-Besitzer bestätigt: Ja ich habe mit Unfallschaden verkauft bzw. im Kaufvertrag vom Vorbesitzer drinsteht: Kein Unfallschaden?!


Sie meinen vermutlich, daß "Unfallschaden" im Kaufvertrag steht.

Wenn Sie auf diese Weise nachweisen könnten, daß Ihr Verkäufer von dem Schaden wußte, wäre es arglistige Täuschung und Sie hätten entsprechende Ansprüche an ihn.

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