Hallo,
vor ca. 4-5 Monaten kaufte ich ein unfallfreies KFZ gekauft
In dieses KFZ hab ich diverse neue Teile wie ein Fahrwerk (+ Einbau, Achsvermessung, TÜV), Scheibentönung, Pulverbeschichtung der Felgen, diverse Kleinteile, neuer Schaltknauf etc. investiert. Das Fahrzeug stand nach meinen Investitionen wirklich TOP da.
Vergangene Woche hab ich dieses KFZ teurer als gekauft mit 8.000 KM mehr auf Tacho verkauft da ich mir ein neues Auto zulegen wollte.
Nach 5 Tagen meldete sich mein Käufer, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte, er hatte bei der Bmw-Filiale wo das Fahrzeug von meinem Vorbesitzer immer gewartet wurde angerufen und hatte allgemein gefragt was alles an dem Fahrzeug gemacht wurde, dabei kam heraus das 2008 (garantiert in dem Besitzzeitraum von meinem Verkäufer) ein Unfallschaden in Höhe von ca. 5.000,- € bei BMW repariert wurde (Scheinwerfer, Motorhaube, Kotflügel...). Mein Käufer war mit dem Wagen bis auf dieser Tatsache sehr zufrieden. Er wollte einen Nachlass von 20% auf den Kaufpreis, diesen konnte ich natürlich nicht gewähren darum hab ich gesagt ich gib dir das Geld wieder und hole das Fahrzeug ab. Am nächsten Tag holte ich das Fahrzeug ab und gab ihm das Geld wieder um einen Rechtsstreit mit meinem Käufer aus dem Weg zu gehen. Das Fahrzeug wurde also 350KM von meinem Käufer bewegt. Die Anmeldekosten musste ich ihm ebenfalls erstatten.
Jetzt ist die Frage, welchen Anspruch habe ich an meinen Verkäufer. Das Fahrzeug hat ja jetzt einen höheren Wert wie beim Kauf. Allerdings hat das Fahrzeug ja jetzt durch den verschwiegenen Unfallschaden, wenn ich das Fahrzeug jetzt auch noch mal anmelde zum verkaufen ZWEI Fahrzeughalter mehr. Zusätzlich muss ich beim Verkauf den Unfallschaden angeben. Diese Tatsachen führen meines Erachtens zu einem großen Verkaufshindernis.
Wenn ich das Fahrzeug jetzt wegen diesen Tatsachen günstiger Verkaufen muss, kann ich den Differenzbetrag von meinem erzielten Verkaufspreis minus dem neuen Verkaufspreis bei meinem Verkäufer geltend machen? Es handelt sich beim Kauf und Verkauf um einen Privatverkauf.
Welchen Betrag könnte ich realistisch bei einer außergerichtlichen Einigung verlangen?
Ich schätze dass ich das Fahrzeug 1.500,- bis 1.800,- günstiger verkaufen muss, ich hoffe diese Geschichte schreckt nicht jeden Käufer ab.
zusätzlich kommen meine Aufwendungen Telefonkosten, Fahrtkosten, Anmeldegebühren usw.... Zum Glück hatte ich mir noch kein neues Auto gekauft und konnte das Auto erstmal zurück nehmen. Ich habe das Fahrzeug so gut verkauft bekommen, weil ich es als ein seriöses, unfallfreies, ehrliches Auto verkauft habe. Davon ging ich auch aus.
Das ich aus der Sache ohne Verlust raus komme würde es für mich 2 Möglichkeiten geben
1. einen Betrag in Höhe von ~ 2.000,- € damit ich das Fahrzeug günstiger Verkaufen kann
2. ich stelle ihm das Fahrzeug jetzt vor die Tür wie es ist und verlange meinen Verkaufserlös (teurer als bei ihm gekauft)
Welche Chance hätte ich vor Gericht?
Bin leider nicht Rechtschutzversichert, aber ich müsste doch im Recht sein?
Eine außergerichtliche Einigung müsste doch in seinem Interesse sein, es ist doch Betrug was er begangen hat und wäre somit vorbestraft oder nicht? Auch wenn er eine Rechtschutzversicherung hat greift diese doch nicht bei einem vorsätzlichen Betrug wie diesem. Die Gerichtskosten und alles wäre doch im Endeffekt für ihn deutlich teurer wie 2.000,- das müsste ihm doch jeder Rechtsanwalt empfehlen oder was meint ihr? Und er wäre nicht Vorbestraft.
Ich hatte im Eifer des Gefechts meinen Verkäufer nach dem Anruf meines Käufers schon angerufen und verlangte von ihm nach einer Schilderung des Sachverhalts dass er das Fahrzeug bis Mittwoch (es war am Freitag) zurück nehme sollte und zwar für meinen erzielten Verkaufpreis sonst würde ich ihn wegen Betrug anzeigen. Er ist natürlich auch aus allen Wolken gefallen und meinte dass er so schnell das Geld nicht auftreiben könnte und nichts zusagen könnte ohne sich am Montag (heute) beraten zu lassen. Den Unfallschaden hat er quasi zugegeben behauptete aber seine BMW-Niederlassung hätte ihm gesagt er müsste diesen 5.000,- Schaden NICHT angeben. Das glaube ich nicht. Er hat mir jede kleine Rechnung mitgegeben nur diese Rechnung nicht. Er hat in den Kaufvertrag alles Unfallfrei angekreuzt und schreibt als Notiz drunter LM-Felge leicht verkratzt. Das ist dann doch schon sehr vorsätzlich, beim Kauf auch mehrmals gefragt ob überall der original Lack ist und ob es kein Unfallwagen ist. Dies kann auch ein Bekannter von mir bezeugen der beim Kauf dabei war.
Für Antworten, Tipps und Ratschläge bin ich gerne offen.
Schönen Gruß,
Daniel
-- Editiert am 25.10.2010 13:26
Unfallwagen gekauft und verkauft. Mein Anspruch?
25. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2010 | 09:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfallwagen gekauft und verkauft. Mein Anspruch?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2010 | 15:03
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Ja klarer Fall. Ich motze eine Karre mit diversen schnickschnak auf, finde einen Käufer der den Wagen super findet und mehr geld hinblättert als der einkaufskaufpreis war. der stellt fest, uuups Unfallwagen den will ich nicht mehr, also Wagen zurück Geld zurück. bis dahin alles ok!
Nun will Aufmotzer den Wagen, weil Unfallschaden verschwiegen, seinem Verkäufer zu dem Preis anbieten welcher er ezielt hätte, wenn der Unfallschaden unendekt geblieben wäre.? Wenn ich VK wäre, würde ich sagen nö!
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""
#2
Antwort vom 25. Oktober 2010 | 16:12
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Daniel,
quote:
ls gekauft mit 8.000 KM mehr auf Tacho verkauft da ich mir ein neues Auto zulegen wollte.
Durch die 8 Tsd: KM hat das Fahrzeug aber wieder an Wert verloren.
Es wäre eine Nutzungsentschädigung von ca. 8000x 0,30€=2400€
anzurechnen.
lg
edy
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2010 | 16:29
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 8x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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