Hallo zusammen,
meine Freundin hatte sich am 31.07.2008 ein Auto über einen Händler gekauft (Darlehnsvertrag über 4 Jahre).
Vor einer Woche waren wir bei einem Lakierer, da sich Rost gebildet hatte. DIeser fragte sie, ob sie einen Unfall mit dem Auto hatte...hatte sie natürlich nicht, es ist also ein Unfallwagen gewesen.
Hinzu kommt, es ist ein riesen Laster, da ungefähr alle Quartal eine Reparatur anfällt, da immer etwas neues Kaputt geht (Auspuff, Dämpfer, Rost...) Es wurden bestimm schon über 1000€ zusätzlich in das Auto gesteckt.
Nun meine Frage.
Kann man noch etwas geltend machen bzw. das Auto zurückgeben? Speziell natürlich da es ein Unfallwagen ist.
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Unfallwagen gekauft!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
ein verschwiegener Unfallschaden wäre grundsätzlich eine arglistige Täuschung, so daß Sie selbst anderthalb Jahre nach dem Kauf diesbezügliche Ansprüche gegen den Verkäufer stellen könnten.
Aber: können Sie nach dieser langen Zeit tatsächlich beweisen, daß der Schaden schon zum Verkaufszeitpunkt vorhanden war und nicht erst später eingetreten ist? Der Verkäufer wird garantiert so argumentieren!
Ein solcher Beweis läßt sich im Prinzip nur dann einigermaßen nachvollziehbar führen, wenn der ehemalige Eigentümer das Vorhandensein einer Unfallreparatur an dieser Stelle bestätigen würde oder ein Gutachter mit aufwendigen Methoden das genaue Datum der Unfallreparatur so eingrenzen kann, daß der Schaden definitiv vor Ihrem Kauf entstand.
Ansonsten sehe ich Ihre Chancen als relativ schlecht an, finanzielle Ansprüche gegen den Verkäufer durchsetzen zu können.
Gruß Senatorman
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Der Schaden ist ja aufgefallen, weil sich Rost gebildet hatte, dieser bildet sich ja schließlich nicht von heut auf morgen...könnte man nicht irgendwie damit argumentieren?
Aber ich vermute wirklich, das es schwer wird...
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Hallo,
wenn im Bereich des Rostes der Riß aufgetreten ist, werden Sie sich sehr leicht mit der Argumentation tun, daß der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.
Der Händler weiß das natürlich auch.
Falls sich der Händler querstellt, lassen Sie sich bei einem Autoglaser oder einer Kfz-Werkstatt eine Bestätigung ausstellen, daß der Riß wahrscheinlich auf die vorhandenen Rostschäden zurückzuführen ist.
Auch das Produktionsdatum der Scheibe sollten Sie sich bei der Gelegenheit bestätigen lassen. Ein Produktionsdatum vor dem Kaufvertragsdatum entkräftet von vorneherein weitgehend eine etwaige Behauptung, daß die Scheibe erst nach dem Fahrzeugkauf gewechselt wurde.
Gruß Senatorman
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Wenn Sie den Wagen von einem Händler gekauft haben, ersehen Sie doch evtl. den bzw. die Vorbesitzer. Vielleicht einmal bei diesen Anfragen ob Sie etwas von dem Unfall wissen bzw. wo Sie diesen Unfall beheben haben lassen.
Vielleicht gibt auch die Vorversicherung Auskunft darüber ob ein Schaden reguliert wurde.
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nur weil etwas nach lackiert worden ist muss es noch lange kein Unfall-KFZ sein!
wann und ab welchem reperaturumfang ein KFZ als Unfallwagen gilt musst du mal bei einem Fachmann erfragen.
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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."
quote:
Auch das Produktionsdatum der Scheibe sollten Sie sich bei der Gelegenheit bestätigen lassen. Ein Produktionsdatum vor dem Kaufvertragsdatum entkräftet von vorneherein weitgehend eine etwaige Behauptung, daß die Scheibe erst nach dem Fahrzeugkauf gewechselt wurde.
Scheibe?
Danke erst mal für die ganzen Antworten. Wir werden am Freitag mal zu meinem KFZler fahren und das mal anschauen lassen.
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Hallo,
ja, auch Scheiben haben ein Produktionsdatum, das sich sehr leicht auslesen läßt. In der letzten Zeile sehen Sie Punkte: einen für jeden Monat, danach kommt eine Ziffer. Die steht für das Produktionsjahr.
.... 4 würde also für April 1984, 1994 oder 2004 stehen.
Gruß Senatorman
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Hi,
also die Werkstatt sollte in der Lage sein festzustellen, ob und in wieweit nachlackiert wurde. Meist ist der nachlackierte Teil immer mit einer dickeren Schicht belegt.
Man kann selber mal mit einem kleinen Magneten (Kühlschrankmagnet) über den Lack gehn und wo der abfällt ist dick gespachtelt.
Weitere Indize sind Schrauben am Kotflügel. Man sieht wenn sie bereits einmal geöffnet wurden.
Ein weiterer recht guter Ansatz ist natürlich die eigene Versicherung einmal anzuschreiben. Sie können definitiv feststellen, ob ein Fahrzeug bereits als Unfallwagen in den Akten geführt wird.
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