Unfallwagen gekauft:-( Was jetzt?

17. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Minifan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallwagen gekauft:-( Was jetzt?

Hallo!

Ich habe vor ca. 6 Wochen einen gebrauchten Mini von Privat gekauft. Jetzt hat mir ein Fachmann gesagt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, bei dem es schlimmstenfalls zu einem Motor- und Getriebeschaden kommen kann. Im Vertrag war aber angekreuzt, dass das Auto keine Vorschäden hat (das bezieht sich doch auch auf Unfälle, oder?) und auch ansonsten hat die Verkäuferin nichts erwähnt.
Da ich das Auto aber nicht zurückgeben möchte, würde ich gerne eine nachträgliche Minderung des Verkaufspreises (2400€) um 500€ erwirken. Kann ich das einfach so machen oder muss ich irgendetwas beachten?
Ich vermute auch, dass die Vorbesitzerin nichts von dem Unfall wusste. Was bedeutet das für mich und meine Forderung?

Vielen Dank für jede Hilfe!
Kathrin

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Helge Hollensen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe 1999 ein Auto gekauft , Bj.1997.
Jetzt hat sich herausgefunden , das es sich um ein Unfallwagen hält.
Wie lange habe ich ansbruch auf Gewährleistung gegenüber Des Verkäfers/Händler.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
consulting
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

In beiden Fällen dürfte wohl Strafrecht im Spiel sein. Denn der Mehrerlös als "unfallfrei" ist unrechtmäßig und daher ein durch Behauptung falscher und/oder Unterdrückung wahrer Tatsachen erlangter rechtswidriger Vermögensvorteil. So she ich das als Laie, der aber auch Gesetze lesen und vielleicht ein wenig verstehen kann.

Ich selbst würde - und zwar ganz heftig! - mit Betrugsanzeige drohen.

0x Hilfreiche Antwort

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