Unfallschaden was muss angegeben werden ?

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
internetnihat
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 18x hilfreich)
Unfallschaden was muss angegeben werden ?

Hallo
welche Schäden müssen im Kaufvertrag vermerkt werden?
Beim Frontalunfall ,reicht da nur ein oder 2 Teile zu benennen ?
Z.b. Haube und Scheinwerfer aber Stossstage Windschutzscheibe,Träger und Kotflügel nicht
Was ist wenn bei einem Kaufvertrag folgendes steht :
Es steht nur Rep. Unfallschaden (Haube/Scheinwerfer) forne links .

Im Abholprotokol noch ein Seitenschaden an der Front.

Gehört so etwas nicht zum Vertrag ?
Artlistige täuschung ?
Wenn es ein Unfall Gutachten noch gibt der schweren Schaden nachweist den man später vom Vorbesitzer erhalten hat.


-- Editier von internetnihat am 04.01.2016 11:11

-- Editier von internetnihat am 04.01.2016 11:16

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Je weniger angegeben wird, desto besser ist das für den Verkäufer, denn er muss diese Aussage ja verantworten.
Wenn also mehr als die Haube und der Scheinwerfer beschädigt waren, dann könnte das schon eine arglistige Täuschung sein.
Es wäre also geschickter lediglich "reparierter Unfallschaden vorne" anzugeben.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
internetnihat
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Je weniger angegeben wird, desto besser ist das für den Verkäufer, denn er muss diese Aussage ja verantworten.
Wenn also mehr als die Haube und der Scheinwerfer beschädigt waren, dann könnte das schon eine arglistige Täuschung sein.
Es wäre also geschickter lediglich "reparierter Unfallschaden vorne" anzugeben.

Komisch ist dad es Vertrag 2 Sachen stehen und forne licks als schadensstelle genannt wird und im Abholprotokoll seitenschaden links.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Je weniger angegeben wird, desto besser ist das für den Verkäufer, denn er muss diese Aussage ja verantworten.


Jein. Der VK muß natürlich ihm bekannte Schäden angeben, wenn er nicht riskieren will, wegen arglistigem Verschweigen trotz ausgeschlossener Gewährleistung doch zu haften.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
internetnihat
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 18x hilfreich)

Hat der Käufer gute aussichten wenn er das Gutachten hat den Vertrag rückgänig zu machen wegen arglistige Täuschung ?
Wenn später der Käufer das Unfallgutachten bekommt das nicht nur die beiden Teile sondern grössere Schaden ist ?
Es wurde nach den Unfall nicht mehr zugelassen .Verkäufer ist Händler .
Kann man den Abholschein anfechten wenn der noch weitere Schäden aufgeführt sind als Unfall bezeichnet wenn der Käufer den Unterschrieben hat ?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

"Vorne links" und "Seitenschaden links" können inhaltlich gleich sein.
Da hie im Kaufvertrag allerdings explizit "Haube/Scheinwerfer" steht, dann ist jeder weitere Schaden von dieser Angabe nicht betroffen. Liegen weitere bekannte Schäden vor, dann ist das nun einmal eine arglistige Täuschung, da dadurch der tatsächliche Unfallschaden verharmlost wird. Der Käufer hat, wen weitere Schäden vorhanden sein sollten, eine Chance den Kaufvertrag widerrufen zu können.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
internetnihat
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 18x hilfreich)


Zitat (von micbu):
"Vorne links" und "Seitenschaden links" können inhaltlich gleich sein.
Da hie im Kaufvertrag allerdings explizit "Haube/Scheinwerfer" steht, dann ist jeder weitere Schaden von dieser Angabe nicht betroffen. Liegen weitere bekannte Schäden vor, dann ist das nun einmal eine arglistige Täuschung, da dadurch der tatsächliche Unfallschaden verharmlost wird. Der Käufer hat, wen weitere Schäden vorhanden sein sollten, eine Chance den Kaufvertrag widerrufen zu können.


Der Käufer hat nur diese Beiden Schäden benannt und nicht mehr .Der Käufer stellt fest das der Kotflügel erneuert worden ist,Stossstange und Windschutzscheibe wurde auch bei diesem Unfall erneuert.
Festgestellt durch eine Werkstatt wurde der Kotflügel.Anschliessend hat Käufer selbst vom Erstbesitzer unterlagen bekommen wo ein schwerer Auffahrunfall dokumentiert wurde im Gutachten.Verkäufer weigert sich zurück zu nehmen mit der Begründung das der Käufer bewusst ein Unfallfahrzeug erworgen hat .
Käufer hält dagegen und begründet schwere des Unfalls zu verschwiegen zu haben .

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ab zum Anwalt, hier sehe ich gute Chancen, dass der Wagen zurückgenommen werden muss.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
internetnihat
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 18x hilfreich)

Gibt es eine Pflicht das ein Verkäufer sein Fahrzeug prüfen muss auf Schäden bzw Unfall wenn er es geäußert?
Der Käufer hat sein Fahrzeug nur Lackdichtemessung machen lassen wo der ausgetauschte Kptflügel raus kam.Anschliessend kam Gutachten alles Heraus.
Oder kann er sich da rausreden ,auf ahnungslos darstellen?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Nein, er kann sich nicht mit ahnungslos herausreden. Allenfalls die arglistige Täuschung kann dadurch wegfallen. Das fehlen der vereinbarten Beschaffenheit kann aber nicht wieder hergestellt werden. Der Unfallschaden ist größer als vereinbart. Eine Nachbesserung unmöglich.

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
internetnihat
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 18x hilfreich)

Der RA des Käufer meinte das man es angehen kann .Mehr nicht. Bekommt aber bei den Streitwert 1500 Euro .
Käufer hat angst das es vor dem Landgericht(16000Ruro Streitwert) in die Hose geht da es ein Unfallauto zählt .
Oder Verkäufer mit Tricks ankommt wo Käufer als Privatperson keine Jura kentnisse hat untergebuttert wird.
Käufer kennt nicht die Besonderen Urteile wie man rumkommt .

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Oder Verkäufer mit Tricks ankommt wo Käufer als Privatperson keine Jura kentnisse hat untergebuttert wird.


Da vor dem LG Anwaltszwang besteht, muß der K sich sowieso einen Anwalt nehmen, dann kann ihn auch niemand "unterbuttern".

Zitat:
Käufer kennt nicht die Besonderen Urteile wie man rumkommt .


Die sollte sein Anwalt kennen.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
internetnihat
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 18x hilfreich)

Rechtsanwälte haben die Meinung das es arglistige Täuschung ist.
Es wird ein grosser Schaden als Bagatellschaden dargestellt.
Unfallscjaden hin oder her.
Zusicherung war für 2 Teile aber mehr nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
internetnihat
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo
ich wollte mal nachfragen wie ihr das sieht mit dem Kaufvertrag wie evtl. geurteilt werden kann.

Es gibt ein Kaufvertrag der am z.b. 1.4 abgeschlossen wurde .
Am 7.4 Auto angemeldet nach zusenden der Papiere und Brief.
08.04 Abholschein mit mehreren vermerken die nicht voll stimmen und mir anders dargestellt worden ist.
Was ist hier logisch und Rechtens?
Nach Vertragsabschluss und Anmeldung, Abholschein nichts mehr Wert?

1x Hilfreiche Antwort

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