Unfallschaden verschwiegen... Auto zurückgeben oder einen Teil des Kaufpreises?

22. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Danziger
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 14x hilfreich)
Unfallschaden verschwiegen... Auto zurückgeben oder einen Teil des Kaufpreises?

Hallo

Habe vor 4 Wochen einen gebrauchten Audi TT von Privat gekauft.Gestern bemerkte ich das die Spaltmasse am Heck nicht 100% in Ordnung sind.Bin dann zu einer Karosseriewerkstatt und habe es begutachten lassen.Fakt ist daß hinten einiges nachlackiert worden ist,Heckklappe,Kotflügel und Stoßstange.Also muss es ein grösserer Schaden gewesen sein.
Im Kaufvertrag wurde mir die Unfallfreiheit zugesichert.Hätte ich etwas von einem Schaden gewusst ,so würde ich das Auto nicht kaufen.Falls es möglich wäre würde ich das Auto zurückgeben oder einen Teil des Kaufpreises erstattet haben wollen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich??

Danke und Gruss Danziger

-- Editiert von Danziger am 22.09.2005 18:54:57

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Was für ein Vertragsformular wurde verwendet?
Wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Wie wurde die Unfallfreiheit genau formuliert? Lt. Vorbesitzer?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Danziger
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 14x hilfreich)

Ein Kaufvertrag von KFZ-Auskunft.de
Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen
Ein Kreuz bei "das Fahrzeug ist Unfallfrei",keine Rede vom Lt.Vorbesitzer

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Auch hier wichtig zu wissen, ob 1. Hand oder 4. Hand??
Privat gekauft, heisst die Aussage Unfallfrei meistt nur, IN MEINEM BESITZ UNFALLFREI!
Und wenn Sie die SPALTMASSE erst 4 Wochen? ? ? später bemerkt haben, muss der VK sie evtl. gar nicht bemerkt haben?

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schwarti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

I.ü. kann es sich hierbei auch nur um Nachlackierungen handeln, die dem besseren und höherem Wiederverkauf dienen. Es muß sich also nicht zwangsläufig um einen Unfallschaden handeln.

Gruß Schwarti

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