Unfallschaden verschwiegen !!!

22. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
thunderbird210
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfallschaden verschwiegen !!!

Hallo,

letzte Woche wurde ein Ford Escort Ghia
Bj.: 97 für 2960 Euro gekauft. Probefahrt alles i.O. .
Nach Kauf und Besichtigung des Wagens wurde dann zu Hause im Handschuhfach einen Hefter mit allen Rechnungen ( ca. 30 Stück) des Vorbesitzers gefunden und mitten drin eine Rechnung eines Unfalles von 2002 -> rechte vordere und hintere Tür, Schweller und B-Säule neu -> fachgerecht von Vertragswerkstatt für 6400 Euro repariert.

Der Verkäufer hat einen Unfallschaden nicht erwähnt und im KV steht auch nichts von dem Unfall.

Steht jetzt dem Käufer eine Wertminderung zu und wie hoch sollte man diese Anrechnen, denn der Wagen soll nicht unbedingt zurückgeben werden, da ansonsten optisch und technisch i.O. .

Danke schon im vorraus für eure Antworten

-- Editiert von thunderbird210 am 22.05.2005 17:09:31

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

bei einem 97er Ford Escort könnte man bei diesem ( fachgerecht ) reparierten Unfallschaden schon eher von einer Wertaufbesserung anstatt einer Minderung sprechen.

Gruß doko

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Sofern doko's Beitrag ironisch gemeint war, kann ich mich dem anschließen ;)

Ansonsten können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer wußte ja anscheinend vom Unfall und hätte Sie also hierüber (auch ungefragt) aufklären müssen.

Zur Höhe des Minderungsbetrages kann man schlecht etwas sagen. Hängt vom Wert des Fahrzeuges ohne im Vergleich zum Wert des Fahrzeuges mit Unfall ab.


Gruß
Harry!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Bei einem 97er Escort, dessen Unfallschaden mit Rechnungen belegbar ist und beseitigt wurde ist keine Wertminderung rauszuschlagen.

Es sei denn, der Vorbesitzer hätte " ausdrücklich " eine Unfallfreiheit zugesichert.

Im übrigen, kann das hinterlegen eines Ordners im Handschuhfach, mit den Unterlagen zu Unfall keine Verschleierungstaktik sein.

Gruß Spezi

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#4
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

@ Spezi
Es sei denn, der Vorbesitzer hätte " ausdrücklich " eine Unfallfreiheit zugesichert.

Wenn es sich um einen gewerblichen VK handelt, haftet dieser trotz Gewährleistungsausschluß, da man bei Vorliegen der Reparaturrechnung, ein arglistiges Verschweigen des Vorschadens annehmen können wird.

-- Editiert von lafos71 am 24.05.2005 09:34:58

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

@ Harry

War nicht ironisch gemeint, alles purer Ernst.

doko

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Interessante Frage übrigens:

Ist ein fachgerecht behobener Unfallschaden, überhaupt ein Mangel im Sinne des Kaufrechts NACH der Schuldrechtsreform ?

Nach meiner Meinung Nein !
Zumindest nicht bei älteren Gebrauchtwagen, statistisch gesehen (lt. Dekra) war jeder 3. ältere Gebrauchtwagen schonmal in einem Unfall verwickelt.

Da könnte man dann also durchaus von üblich sprechen, dann wäre es aber konsequenterweise KEIN MANGEL im Sinne des § 434 BGB . Das gilt natürlich nicht, wenn die Unfallfreiheit ausdrücklich zugesichert wurde.

-- Editiert von krull14 am 24.05.2005 12:53:01

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thunderbird210
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

@krull

das könnte man bei Bagatellschäden so auslegen, aber dieser Schaden war mehr als nur eine eingedellte Tür oder eine kaputte Stoßstange...

..war mal bei einem Anwalt -> klarer Fall entweder Minderung oder Rückabwicklung

der VK wurde natürlich ganz schön blass als ich vor Ihm mit der Rechnung stand und jetzt wird kräftig verhandelt, er wollte den Wagen natürlich glei zurücknehmen aber wie gesagt das kommt für mich nicht in Frage.

Mal sehen was wird, werde den Ausgang der Geschichte natürlich hier zum Besten geben..

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Ist ein fachgerecht behobener Unfallschaden, überhaupt ein Mangel im Sinne des Kaufrechts NACH der Schuldrechtsreform ?

Nach meiner Meinung Nein !<<

Interessante Ansicht.

Man muss sich dann allerdings fragen, warum "Unfallfreiheit" heutzutage überhaupt noch ein Thema ist ... wo verunfallte Autos doch üblich zu sein scheinen ...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
Man muss sich dann allerdings fragen, warum "Unfallfreiheit" heutzutage überhaupt noch ein Thema ist ... wo verunfallte Autos doch üblich zu sein scheinen ...


1. Die Studie stammt nicht von mir, sondern von der DEKRA !

Das scheint wohl so zu sein.

2. Gilt das m.E. nur, wenn bzgl. beh. Unfallschäden KEINE Beschaffenheit vereinbart wurde.

Einfach nochmal den letzten Satz in meinem vorherigen Posting lesen. ;)

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