Hallo,
letzte Woche wurde ein Ford Escort Ghia
Bj.: 97 für 2960 Euro gekauft. Probefahrt alles i.O. .
Nach Kauf und Besichtigung des Wagens wurde dann zu Hause im Handschuhfach einen Hefter mit allen Rechnungen ( ca. 30 Stück) des Vorbesitzers gefunden und mitten drin eine Rechnung eines Unfalles von 2002 -> rechte vordere und hintere Tür, Schweller und B-Säule neu -> fachgerecht von Vertragswerkstatt für 6400 Euro repariert.
Der Verkäufer hat einen Unfallschaden nicht erwähnt und im KV steht auch nichts von dem Unfall.
Steht jetzt dem Käufer eine Wertminderung zu und wie hoch sollte man diese Anrechnen, denn der Wagen soll nicht unbedingt zurückgeben werden, da ansonsten optisch und technisch i.O. .
Danke schon im vorraus für eure Antworten
-- Editiert von thunderbird210 am 22.05.2005 17:09:31
Unfallschaden verschwiegen !!!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
bei einem 97er Ford Escort könnte man bei diesem ( fachgerecht ) reparierten Unfallschaden schon eher von einer Wertaufbesserung anstatt einer Minderung sprechen.
Gruß doko
Hallo!
Sofern doko's Beitrag ironisch gemeint war, kann ich mich dem anschließen
Ansonsten können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer wußte ja anscheinend vom Unfall und hätte Sie also hierüber (auch ungefragt) aufklären müssen.
Zur Höhe des Minderungsbetrages kann man schlecht etwas sagen. Hängt vom Wert des Fahrzeuges ohne im Vergleich zum Wert des Fahrzeuges mit Unfall ab.
Gruß
Harry!
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Bei einem 97er Escort, dessen Unfallschaden mit Rechnungen belegbar ist und beseitigt wurde ist keine Wertminderung rauszuschlagen.
Es sei denn, der Vorbesitzer hätte " ausdrücklich " eine Unfallfreiheit zugesichert.
Im übrigen, kann das hinterlegen eines Ordners im Handschuhfach, mit den Unterlagen zu Unfall keine Verschleierungstaktik sein.
Gruß Spezi
@ Spezi
Es sei denn, der Vorbesitzer hätte " ausdrücklich " eine Unfallfreiheit zugesichert.
Wenn es sich um einen gewerblichen VK handelt, haftet dieser trotz Gewährleistungsausschluß, da man bei Vorliegen der Reparaturrechnung, ein arglistiges Verschweigen des Vorschadens annehmen können wird.
-- Editiert von lafos71 am 24.05.2005 09:34:58
@ Harry
War nicht ironisch gemeint, alles purer Ernst.
doko
Interessante Frage übrigens:
Ist ein fachgerecht behobener Unfallschaden, überhaupt ein Mangel im Sinne des Kaufrechts NACH der Schuldrechtsreform ?
Nach meiner Meinung Nein !
Zumindest nicht bei älteren Gebrauchtwagen, statistisch gesehen (lt. Dekra) war jeder 3. ältere Gebrauchtwagen
schonmal in einem Unfall verwickelt.
Da könnte man dann also durchaus von üblich sprechen, dann wäre es aber konsequenterweise KEIN MANGEL im Sinne des § 434 BGB
. Das gilt natürlich nicht, wenn die Unfallfreiheit ausdrücklich zugesichert wurde.
-- Editiert von krull14 am 24.05.2005 12:53:01
@krull
das könnte man bei Bagatellschäden so auslegen, aber dieser Schaden war mehr als nur eine eingedellte Tür oder eine kaputte Stoßstange...
..war mal bei einem Anwalt -> klarer Fall entweder Minderung oder Rückabwicklung
der VK wurde natürlich ganz schön blass als ich vor Ihm mit der Rechnung stand und jetzt wird kräftig verhandelt, er wollte den Wagen natürlich glei zurücknehmen aber wie gesagt das kommt für mich nicht in Frage.
Mal sehen was wird, werde den Ausgang der Geschichte natürlich hier zum Besten geben..
>>Ist ein fachgerecht behobener Unfallschaden, überhaupt ein Mangel im Sinne des Kaufrechts NACH der Schuldrechtsreform ?
Nach meiner Meinung Nein !<<
Interessante Ansicht.
Man muss sich dann allerdings fragen, warum "Unfallfreiheit" heutzutage überhaupt noch ein Thema ist ... wo verunfallte Autos doch üblich zu sein scheinen ...
quote:
Man muss sich dann allerdings fragen, warum "Unfallfreiheit" heutzutage überhaupt noch ein Thema ist ... wo verunfallte Autos doch üblich zu sein scheinen ...
1. Die Studie stammt nicht von mir, sondern von der DEKRA !
Das scheint wohl so zu sein.
2. Gilt das m.E. nur, wenn bzgl. beh. Unfallschäden KEINE Beschaffenheit vereinbart wurde.
Einfach nochmal den letzten Satz in meinem vorherigen Posting lesen.
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