Unfallschaden verschwiegen... muss ich für Unfall haften, der mir unbekannt war?

12. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pippel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschaden verschwiegen... muss ich für Unfall haften, der mir unbekannt war?

Ich habe vor einem Jahr einen Chrysler gekauft. Selbiges Fahrzeug habe ich nun wieder für ein Neufahrzeug in Zahlung gegeben. Nach gut 2 Wochen bekam ich gestern einen Anruf vom Händler, der mein Fahrzeug angekauft hatte. Er berichtete mir von einem erheblichen Unfallschaden, der nicht ordnungsgemäß repariert worden sei. Somit sei das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug. Der Unfall ist allerdings nicht in der Zeit passiert, in der das Fahrzeug in meinem Besitz war.

- Wie stellt sich die Sachlage nun rechtlich da?

- Kann ich für einen Unfall, der mir unbekannt war, zur Rechenschaft gezogen werden?

- Muss ich für die Reparaturkosten des Unfallschadens aufkommen?

- Kann der Kaufvertrag aufgelöst werden?

- Kann ich den Händler, der mir das Fahrzeug verkauft hat, nach einem Jahr noch zu Rechenschaft ziehen? Im Kaufvertrag ist das Auto ausdrücklich als unfallfrei beschrieben.

Vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem gehabt und kann mir bei der Lösung meines Problems helfen.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
- Kann ich für einen Unfall, der mir unbekannt war, zur Rechenschaft gezogen werden?

- Wenn du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast: Nein

quote:
- Kann der Kaufvertrag aufgelöst werden?

- In beiderseitigem Einverständnis: Ja

quote:
- Kann ich den Händler, der mir das Fahrzeug verkauft hat, nach einem Jahr noch zu Rechenschaft ziehen? Im Kaufvertrag ist das Auto ausdrücklich als unfallfrei beschrieben.

- Jein. Wie lange beträgt deine Gewährleistung?
Wenn 2 Jahre, dann ja, wenn 1 Jahr, dann nur wenn du nachweisen kannst, daß der Händler nem Mangel arglistig verschwiegen hat.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Es gibt m.E. nur fünf Möglichkeiten:

1. der aktuelle Händler irrt sich
(es liegt in Wirklichkeit kein Vorschaden vor)

zu 1. das Werkstattpersonal des aktuellen Händlers ist schlichtweg inkompetent - sowas soll es geben

2. der aktuelle Händler lügt
(versucht Sie zu betrügen)

3. der alte Händler kannte den Unfall nicht
(er wurde vom Vorbesitzer betrogen)

4. der alte Händler betrog Sie
(Sie haben zu viel bezahlt, ggf. gar nicht erst gekauft)

5. Sie selbst hatten einen Unfall und haben den aktuellen Händler betrogen

Wenn Sie den Vorschaden tatsächlich nicht kannten und keine Versicherung in Regress genommen haben (sowas lässt sich über den GDV feststellen - Abfrage nach Fahrgestellnummern/Kennzeichen/Fahrzeughalter), sollten Sie sich gegen einen möglichen Betrugsvorwurf wehren. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Da fällt mir was ein:

Wieso hat der aktuelle Händler Sie erst nach 2 Wochen (!!!) darüber in Kenntnis gesetzt?

Das erscheint mir ein wenig lebensfremd, zumal Autohändler die Autos VOR Geschäftsabwicklung genau untersuchen lassen !

Das würde mich sehr stutzig machen. Am besten Sie besorgen sich die Adresse eines Anwalts.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

normalerweise ist ein Ankaufvertrag immer sehr zu Gunsten des Autohauses ausgelegt. Ist halt fraglich, ob ein privater Autobesitzer so viel Sachkenntnis haben muß, wie ein Autohaus. ( Ankäufer ).

Vielleicht sagen Sie uns noch, ob der VK des Chrysler Händlers oder Privatperson war und was vor 1 Jahr im KV stand

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

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