Unfallschaden 2 Jahre nach Kauf reklamieren

6. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Werner Schmidt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschaden 2 Jahre nach Kauf reklamieren

Hallo,
Vor knapp 2 Jahren habe ich einen gebrauchten BMW 523i (E39) beim
BMW-Händler gekauft.
Im Vertrag steht drin "keine Unfallschäden bekannt".
Seitlich unterhalb des Heckfensters fängt nun der Lack an hochzukommen und
abzublättern. Man kann schon eine richtige Linie vom Fenster bis zum
Radkasten erkennen, wo es gammelt. Ein Bekannter, der KFZ-Meister ist hat
sich das angeschaut und gesagt, daß man es leicht sehen kann, daß das
komplette hintere Kotflügelblech irgendwann mal eingeschweißt wurde.
Entlang der Schweißnähte, wo die Bleche übereinanderlappen gammelt es nun.
Eine fachgerechte Instandsetzung soll wohl richtig teuer werden.

Nun habe ich eigentlich gleich 2 Probleme:
1. Irgendwie muß ich jetzt wohl beweisen müssen, daß der Schaden bereits vor
2 Jahren vorhanden war. Kann das ein KFZ Sachverständiger rausfinden?
2. Ich habe damals den Preis für ein unfallfreies Fahrzeug bezahlt. Wenn ich
den Wagen nun verkaufen möchte, werde ich diesen Mangel (auch wenn er
nachgebessert wird) nennen müssen und einen finanziellen Nachteil daraus
haben.

Kann ich das nach knapp 2 Jahren noch einklagen?

Gruß
Werner

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Auf jeden Fall Informationen einholen! Der (oder einer der) letzte(n) Besitzer muss auf jeden Fall vom Schaden wissen. Somit wäre die Beweislage klar. Damit sofort zum Händler und gleichzeitig zum Anwalt. Die Chancen stehen gut.

Gruß, W.H.

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"http://www.vendere-mobile.de"

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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
so wie Vendere sagt, den oder die letzten Vorbesitzer befragen ob sie zugeben das dass Auto einen Unfallschaden hatte.
Wenn der Schaden damals gut gemacht wurde und der damalige Verkäufer dem BMW Händler das Auto als Unfallfrei verkauft hat, ist es schwieriger.
Als BMW Händler müsste er aber in der Lage sein das Auto beim An und /oder Verkauf zu prüfen.
Also erst am Recherchieren und dann zum Verkäufer gehen.
Gruß Spezi

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#3
 Von 
Werner Schmidt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe damals beim Kauf noch ein "DEKRA-Siegel" bekommen. Darin steht "keine Unfallschäden festgestellt, soweit im Rahmen einer Sichtprüfung erkennbar".

Den Vorbesitzer habe ich noch nicht kontaktiert. Vermutlich wird der aber auch keine große Hilfe sein, denn wenn er den Schaden damals beim Verkauf verschwiegen hat, wird er jetzt auch nicht viel davon wissen wollen.

Werner

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#4
 Von 
Werner Schmidt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hier sind noch 2 Bilder dazu.

http://www.pixum.de/viewalbum/?id=1159752

Ich glaub, der DEKRA Mann hat gepennt. Sicher, das erste Bild zeigt den
Hohlraum zwischen Kofferraum und Außenblech. Da guckt standardmäßig keiner
rein. Das zweite Bild aber zeigt den ersten Eindruck, wenn mann die linke
Klappe im Kofferraum öffnet.

Gruß
Werner

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
ohh, ich denke das sind es schlechte Karten an den Verkäufer ranzukommen.
Wenn er ein Gutachten hat machen lassen, kann und muss er sich darauf berufen und verlassen können.
Es sei denn, beim Ankauf hat der Händler davon gewusst und dieses gibt der Vorbesitzer auch so an(Schriftlich!)

Also erst mal an den oder die Vorbesitzer ran und fragen.
Ohne dessen Aussagen ist wohl keine Aussicht den Vertrag wegen vorsätzlicher oder arglistiger Täuschung anzufechten.
Der Händler kann und muss sich auf das DEkra Gutachen verlassen können.
Gruß Spezi

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#6
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Auf den Bildern ist leider nicht wirklich gut etwas zu erkennen, außer dass es an einer Stelle rostet. Zwei, drei Bilder mehr mit Aufnahmen der Bauteile im Zusammenhang würde da schon nützlich sein. Wurden die Flächen von Dir per Bildprogramm gelb markiert?
Was das Dekra-Siegel angeht, spielt das erst mal keine große Rolle. Der Wagen hatte einen Unfall und wurde als unfalfrei verkauft. Damit ist der Händler (wenn der Schaden von Dir nachgewiesen werden kann) haftbar. Ob er sich sein Geld vom vorigen Besitzer oder von der Dekra zurückholt, sollte Dir egal sein.

Gruß, W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

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#7
 Von 
Werner Schmidt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die gelben Flächen sind nicht retouchiert. Das ist der Korrosionsschutz.
Die Bilder sind schon sehr speziell. Es fehlt dabei der Blick auf`s Ganze. Ich kann das nicht anders fotografieren, weil da nur ein winziger Spalt ist, um die Kamera reinzuhalten.

Ich will das mal kurz kommentieren (wie mir das mein Bekannter erklärt hat):
Das Bild muß man sich um 45° nach rechts gedreht vorstellen. Die rostige Stelle ist dann genau oben. Das Foto wurde vom Kofferraum aus (linke Seite) Richtung vorne aufgenommen, und zeigt auf der linken Seite das hintere linke Kotflügelblech von innen. Oben, wo der Rost ist, das ist die Unterseite der Rinne die sich um die Kofferraumöffnung zieht (wo das Gummi befestigt ist). Die Stelle ist genau das linke obere Eck beim Heckfenster. In dem Eck kann man auch schon von außen einen kleinen Rostfleck erkennen.
Wieder zum Bild: oben, weiter hinten sieht man, wo die Bleche übereinander verschweißt wurden. Ganz hinten im Bild, bevor es schwarz wird, ist rundherum eine Kante zu sehen. Dort ist das Blech mit dem Vorderwagen verschweißt. An der Außenseite haben sich genau dort Risse im Lack gebildet. Vermutlich hat sich darunter Spachtelmasse verzogen, oder es ist Rost.

Fachleute mögen mir meine unqualifizierte Beschreibung verzeihen. :-o

Gruß
Werner

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#8
 Von 
Werner Schmidt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, das Bild muß um 45° nach links und nicht nach rechts gedreht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Werner Schmidt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich bin's nochmal mit einem Zwischenstatus.

Ich bin bei dem Händler gewesen, und habe ihm die Sache mit dem alten Unfallschaden vorgetragen. 3 Tage, nachdem sich der Werkstattmeister den Schaden angeschaut hatte bekam ich die Nachricht, daß das Autohaus die Mängel beseitigen will.
Auch die Berechnung der Wertminderung wegen "nicht mehr unfallfrei" wäre in Arbeit.

Soweit, so gut. Nun weiß ich aber selber nicht, wie sich die Wertminderung rechnet.

Kennt sich jemand damit aus?

Gruß
Werner

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