Hallo,
ich habe mir vor ca. 1 Jahr einen 2 Jahre alten Audi gekauft. In der Annonce war er als unfallfrei beschrieben. Ebenso steht im Kaufvertrag. Der Vorbesitzer war eine Firma, die bis dato auch alle Service hat machen lassen. Der Verkäufer war ein privater, der das Fahrzeug verkauft hat. das Fahrzeug war aber auf die Firma bis zuletzt angemeldet.
Nun sollte wegen eines lapidaren Steinschlages die Scheibbe gewechselt werden. Beim Ausbau wurde festgestellt das oberhalb am Rahmen der Lack weg ist, und daß es leicht rostet. Da Audi angeblich 10 Jahre Garantie gibt, dachte ich, daß es klar ist, aber: Pustekuchen! Im Computer hätte man in der Historie festgestellt daß der Wagen vorne einen Schaden hatte. Warscheinlich wurde damals auch die Scheibe getauscht. Da ist man sich aber nicht sicher. Deswegen verweigert man mir jegliche Garantieansprüche.
Kann ich die zusätzlichen Reparaturkosten von ca. 150,- Euro beim Verkäufer geltend machen? Schließlich hat man mir den Wagen als unfallfrei verkauft!
Wie sieht es mit einem Rechtsanwalt aus? Bin Rechtschutzversichert, alles bis auf Verkehrsrechtschutz. Wäre dieser hierfür nötig, oder ist hier ein privater Rechtschutz notwendig?
Unfallfrei gekauft - jetzt Unfallschaden festgestellt!
15. Mai 2006
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Frage vom 15. Mai 2006 | 16:28
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfallfrei gekauft - jetzt Unfallschaden festgestellt!
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#1
Antwort vom 15. Mai 2006 | 19:12
Von
Status: Weiser (16922 Beiträge, 5884x hilfreich)
Hallo,
das kommt nun alles auf den Vorschaden an. Nicht jeder Schaden muß als Unfallschaden im Kaufvertrag vermerkt werden. Eine reparierte Delle in der Tür ist zum Beispiel kein Schaden der aus einem Wagen ein Unfallwagen macht, die Garantie auf Durchrostung an der Tür wird dann aber mit Sicherheit weg sein. Also zuerst mal klären was denn defekt war und repariert wurde.
Viele Grüße, Michael
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