Unfallfrei soweit bekannt

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Toto
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallfrei soweit bekannt

Hallo Rechts-Profis,

ich habe follgendes Problem: Ich habe meinen 95er Ford Escort über ebay verkauft/versteigert(http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4501071128&ssPageName=ADME:B:LC:DE:1). In der Auktion steht "soweit bekannt unfallfrei". Ich habe das Fahrzeug vor ca. 3 1/2 Jahren bei einem - ich würde so nennen - Feld-,Wald- und Wiesenhändler gekauft. Dieser betreibt sein Bewerbe inzwischen auch nicht mehr. Und dieser hatte mir gesagt: Unfallfrei!
Da ich keinen Unfall hatte, habe ich dann halt "soweit bekannt unfallfrei" reingeschrieben. Der Wagen wurde nun von NRW nach Bayern verkauft und per Spedition abgeholt. Der Käufer, ein Händler, behauptet nun, der Wagen hätte einen Unfall gehabt und die Stoßstange wäre gebrochen und an der Achse wäre auch was und er müßte das auswechseln und lackieren. Der Wagen ist 2 mal über den TÜV gegangen und es wurde nichts bemängelt (was nichts heißt, ich weiss).
Der Käufer sagt nun, ich hätte Ihn betrogen und möchte einen Preisnachlass (360 €), um die Sache auszuräumen.
Wie sieht ein profi die Sachlage?
Schöne Grüße
Toto

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

haben sie einen kaufvertrag gemacht als sie den wagen gekauft haben? wenn ja schicken sie dem käufer eine kopie, u. schreiben sie ihm das sie keinen unfall hatten u. den angaben des händlers vertraut haben.

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#2
 Von 
WackelDackel
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bewertungen des Käufers sagen schon alles......
VIEL GLÜCK!!!
der
Wackeldackel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toto
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das ist das Problem, ich habe leider keinen Kaufvertrag mehr, ist beim Umzug abhanden gekommen.

Die Frage ist also jetzt: wenn ich nicht beweisen kann, das ich den wagen als unfallfrei gekauft habe und auch nichts zurückzahlen möchte, kann der käufer mich wirklich belangen?

Grüße
toto

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
kann der käufer mich wirklich belangen?


Eher nicht, Sie haben die Unfallfreiheit ja nur insoweit zugesichert, wie es Ihnen bekannt ist. Da soll Ihnen der Käufer erstmal beweisen, dass Sie von einem angeblichen Unfall gewußt haben. Ich vermute das dem Käufer das nicht gelingen wird, insofern zunächst entspannt bleiben. ;)

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