Hallo Rechts-Profis,
ich habe follgendes Problem: Ich habe meinen 95er Ford Escort über ebay verkauft/versteigert(http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4501071128&ssPageName=ADME:B:LC:DE:1). In der Auktion steht "soweit bekannt unfallfrei". Ich habe das Fahrzeug vor ca. 3 1/2 Jahren bei einem - ich würde so nennen - Feld-,Wald- und Wiesenhändler gekauft. Dieser betreibt sein Bewerbe inzwischen auch nicht mehr. Und dieser hatte mir gesagt: Unfallfrei!
Da ich keinen Unfall hatte, habe ich dann halt "soweit bekannt unfallfrei" reingeschrieben. Der Wagen wurde nun von NRW nach Bayern verkauft und per Spedition abgeholt. Der Käufer, ein Händler, behauptet nun, der Wagen hätte einen Unfall gehabt und die Stoßstange wäre gebrochen und an der Achse wäre auch was und er müßte das auswechseln und lackieren. Der Wagen ist 2 mal über den TÜV gegangen und es wurde nichts bemängelt (was nichts heißt, ich weiss).
Der Käufer sagt nun, ich hätte Ihn betrogen und möchte einen Preisnachlass (360 €), um die Sache auszuräumen.
Wie sieht ein profi die Sachlage?
Schöne Grüße
Toto
Unfallfrei soweit bekannt
30. November 2004
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Frage vom 30. November 2004 | 11:58
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallfrei soweit bekannt
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 30. November 2004 | 14:13
Von
Status: Lehrling (1510 Beiträge, 560x hilfreich)
haben sie einen kaufvertrag gemacht als sie den wagen gekauft haben? wenn ja schicken sie dem käufer eine kopie, u. schreiben sie ihm das sie keinen unfall hatten u. den angaben des händlers vertraut haben.
#2
Antwort vom 30. November 2004 | 14:32
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Bewertungen des Käufers sagen schon alles......
VIEL GLÜCK!!!
der
Wackeldackel
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#3
Antwort vom 30. November 2004 | 16:37
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, das ist das Problem, ich habe leider keinen Kaufvertrag mehr, ist beim Umzug abhanden gekommen.
Die Frage ist also jetzt: wenn ich nicht beweisen kann, das ich den wagen als unfallfrei gekauft habe und auch nichts zurückzahlen möchte, kann der käufer mich wirklich belangen?
Grüße
toto
#4
Antwort vom 30. November 2004 | 23:38
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 180x hilfreich)
quote:
kann der käufer mich wirklich belangen?
Eher nicht, Sie haben die Unfallfreiheit ja nur insoweit zugesichert, wie es Ihnen bekannt ist. Da soll Ihnen der Käufer erstmal beweisen, dass Sie von einem angeblichen Unfall gewußt haben. Ich vermute das dem Käufer das nicht gelingen wird, insofern zunächst entspannt bleiben.
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