Unfall verschleiert?

18. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
M.Müller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall verschleiert?

Vor etwa einem Jahr wurde ein Wagen bei einem Autohändler erworben. Der Wagen ist erst wenige Jahre alt und wurde als unfallfrei verkauft. Doch die anfängliche Skepsis gegenüber einigen Ungereimtheiten in der Funktion des Wagens scheint sich immer mehr zu bestätigen: Der Wagen scheint entgegen den Aussagen des Händlers wohl doch ein Unfallfahrzeug zu sein.
Ein Termin bei einem Gutachter steht an.

Falls sich der Verdacht bestätigen sollte, was für rechtliche Möglichkeiten stehen einem dann zur Verfügung? Ist es nach so einem langen Zeitraum noch möglich zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet zu bekommen?

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.Müller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag: Handelt es sich hier nicht um vorsätzlichen Betrug?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Müller,

bei "Unfallfreiheit" handelt es sich um eine sogenannte Zusicherung (neu: vereinbarte Beschaffenheit § 434 I BGB ). Sollte diese sich als unzutreffend erweisen, so wären Sie zur Wandlung/Rücktritt berechtigt.

Ob sich der Verkäufer auch des Betruges strafbar gemacht hat, hängt davon ab, ob er Kenntnis vom Unfall hatte und hierdurch einen Vorteil erlangen wollte.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
M.Müller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre schnelle Reaktion!

Ihrer Antwort entnehme ich dass man auch zur Wandlung berechtigt ist selbst wenn Händler nichts von dem Unfall bekannt sein sollte. Das ist in so einem Falle natürlich sehr entgegenkommend und hilfreich.

Sie haben mir sehr geholfen!

Vielen herzlichen Dank nocheinmal!

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