Unfall als Bagatellschaden deklariert - Wertminderung?

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rudibum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall als Bagatellschaden deklariert - Wertminderung?

Hallo,

habe vor einem Monat für meine Schwägerin einen Wagen gekauft. Der Verkäufer gab an, daß der Wagen unfallfrei sei und lediglich einen Bagatellschaden hatte - nur die vordere Kunststoßstange sei damals ausgetauscht worden. Um sicher zu gehen, wurde der Schaden im Kaufvertrag genannt und auch dort als Bagatellschaden bezeichnet.

In den letzen Tagen wurde in der Werkstatt festgestellt, daß der Wagen einen größeren Unfall gehabt hätte. In den Papieren, die wir damals bei der Fahrzeugübergabe mitbekommen hatten (leider hatte ich sie mir nicht gründlich angesehen), fanden wir dann die Rechnung über 4200 DM, wovon die Stoßstange nur ca. 500 DM ausmachte. Lampen, Kühlergrill und Motorhaube mußte komplette ersetzt bzw. instandgesetzt werden.

Der Besitzer erklärte zuerst, er hätte keine Ahnung, wann ein Unfall kein Bagatellschaden mehr wäre, gab danach allerdings zu, 500 DM Wertminderung von der Versicherung des Gegners bekommen zu haben.

Habe ich das Recht, in diesem Fall die Wertminderung von 500 DM = 250 Euro zu verlangen und wäre es bei Weigerung auch möglich, auf Rückwandlung zu bestehen?

Nach welcher Prozedur muss ich vorgehen (angeblich soll ich in den nächsten Tagen ein Schreiben des Anwalts des Verkäufers bekommen), welche Kosten kämen auf mich zu, lohnt sich ein Streit und falls es auf Rückwandlung hinauslaufen sollte, wie hoch ist der Betrag, den wir zahlen müssten (ca. 2tkm in einem Monat) und müsste der Käufer auch die Anmeldegebühren und die Überführung zahlen?

Herzlichen Dank für die Hilfe!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Besitzer erklärte zuerst, er hätte keine Ahnung, wann ein Unfall kein Bagatellschaden mehr wäre

Wer's glaubt...
Bei 4200 DM liegt für jeden erkennbar kein "Bagatellschaden" vor (üblicherweise sind Schäden bis 500 EUR Bagetellschäden).

Also arglistige Täuschung, also Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Die Gegenseite müßte alle bei Ihnen entstandenen Kosten tragen (Anmeldung, Überführung, ggfs. Anwalt).
Im Gegenzug müßten Sie mit 0,67% des Kaufpreises pro 1000 km für den Nutzungsvorteil aufkommen, in Ihrem Fall also mit 1,34%.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rudibum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mareike,

vielen Dank für den schnellen Tipp ... dann bin ich mal gespannt, was daraus wird.

Beste Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

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