UNFALLFREI ????

17. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Arteaga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
UNFALLFREI ????

Hallo zusammen,ich habe vor ca. 1 monat meinen corsa für 3000€ an einen damals mir sehr merkwürdigen Käufer verkauft!
Wir hatten im Kaufvertrag erwähnt,dass der Wagen unfallfrei sei und nur leichte kratzer hatte! Er wurde von mir auch unfallfrei gefahren,hatte nie einen schaden oder sonstiges in dem Jahr wo ich den Wagen besaß! Nach 5 Tagen ruft der Käufer uns an und erzählte uns,der wagen wäre ein Unfallwagen wovon wir nichts wussten! Daraufhin forderte er eine Wertminderung von 400€ ! Was ich natürlich nicht einsah! In dem alten Kaufvertrag,als ich den wagen erworben hatte, stand nichts von Unfallwagen oder sonstiges drin! Hatte mir dann dabei nichts gedacht! Nun erhielt ich einen Brief vom Rechtsanwalt von ihm ,dass ich es zahlen solle! Nun weiss ich nicht ob ich im Recht bin oder er !
Hatte ihn auch nach den 5 Tagen angeboten gehabt den Wagen mit samt Überführungskosten zurückzunehmen, aber das wollte er nicht !!! Wer ist denn im Recht! Oder hat der Vorbesitzer die Schuld ! Weil er ja in meinem Besitz tatsächlich unfallfrei gefahren worden ist !
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und ich bitte euch mit detaillierte angaben zu machen !!!
Vielen dank !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arteaga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ach ja hinzufügend ! Wo ich den Wagen erworben hatte, hätte der Käufer doch erwähnen müssen das der Wagen ein Unfallwagen sei ,oder nicht! Er hat dazu nichts geschrieben !!

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#2
 Von 
Volker1953_Hamburg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Es kommt darauf an, ob der Corsa laut Vertrag als (absolut) unfallfrei oder nur als unfallfrei nach Kenntnis des Verkäufers verkauft wurde.

Ist er als absolut unfallfrei ohne Einschränkung auf die Kenntnis des Verkäufers bezeichnet worden, ist der Gewährleistungsanspruch des Käufers gerechtfertigt.

Der Minderungswert richtet sich nach dem Wertverhältnis entsprechender Unfallwagen zu unfallfreien Wagen des jeweiligen Alters, das dann auf den hier vereinbarten Kaufpreis anzuwenden ist. Da erscheinen mir EURO 400,-- recht günstig.

Falls der Minderungsanspruch gerechtfertigt ist, befidnen Sie sich in Verzug und haben natürlich auch die inzwischen entstandenen RA-Gebühren zu erstatten.

Der Käufer hat die freie Wahl, ob der Wandelung oder Minderung verlangen will, eine Rückgabe kann ihm also nicht aufgezwungen werden.

Ob Sie jetzt noch Ersatz von Ihrem Verkäufer erhalten können, hängt natürlich von dem damaligen Vertrag (Zusicherung? Gewährleistungsausschluß?), der Rechtslage (Verkauf nach dem 01.01.2002?) und dem Zeitablauf (Verjährung?) ab.

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