Totalschaden

8. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
f1.racing
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Totalschaden

Hallo ich benötige Eure Hilfe. Es geht um mein Auto, das ich vor ca. 5 Jahren verkauft habe. Ich habe das Auto damals mit einem Heckschaden gekauft und reparieren lassen (keine Vertragswerkstatt.). Nach ca. 6 Monaten habe ich dann das Auto verkauft und habe den Käufer hingewiesen dass es sich um einen Unfallwagen handelt (reparierter Heckschaden). Der Käufer ist das Auto ca. 3 Jahre gefahren und hat es anschließend wieder verkauft. Jetzt nach weiteren 2 Jahren meldet sich bei mir der 2 Käufer (der von meinem Käufer) und fragt mich ob ich das Auto damals als Unfallfrei verkauft habe. Mein Käufer hat es nämlich vergessen, seinen Käufer über den Unfall zu informieren. Was mich betrifft habe ich erst jetzt nach 5 Jahren erfahren dass das Auto ein Totalschaden war. Und es ist auch meine Frage - ich habe damals nichts vom Totalschaden gewusst (kein Gutachten gesehen, Auto war auch fahrbereit, Auto übers Internet erworben usw.) - was kann mir passieren? Wie sieht es nach so langer Zeit mit Rückabwicklung, Schadensersatz usw. Ich habe meinem Käufer nichts verschwiegen sondern nur das gesagt was ich selbst wusste. Wäre dankbar für Eure Informationen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

"Es langt doch wenn man sich im Fernseh, die Wiederholungen anschauen muss!!" :(


quote:
Unfallwagen

Hallo,

ich habe vor ca. 5 Jahren mein Wagen verkauft. Im Kaufvertrag habe ich einen reparierten Heckschaden angegeben. Das Fahrzeug wurde dann nach 3 Jahren weiter verkauft. Vor 2 Tagen wurde ich vom neuen Besitzer angerufen und gefragt ob ich mein Kaufvertrag noch besitze (weiss ich nicht), weil der Wagen wurde ihm als Unfallfrei verkauft. Meine Frage: Muß ich dem "Neuen" den ich gar nicht kenne und mir am Telefon auch sehr unsympatisch erschien meinen Kaufvertrag mit dem angeblichen Betrüger (kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen) zur Verfügung stellen?
Ich denke einfach es stimmt etwas nicht wenn man erst nach 2 Jahren den Unfall bemerkt und die Art und Weise wie der Neue mit mir gesprochen hat sagt auch schon sehr viel. Vielen Dank

von f1.racing - 05.07.2004 16:11:00
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Unfallwagen

Hi f1.racing

Natürlich muss man seine Verträge nicht irgendjemandem vorlegen, mit dem man selbst in keinerlei rechtlicher Beziehung steht.

Wenn jemand meint, betrogen worden zu sein, müsste er sich an die Strafverfolgungsbehörden wenden. Die könnten dann Personen befragen, die als Zeugen in Betracht kommen. Allerdings können die einem auch keinen Strick daraus drehen wenn man als Privatmensch nsch mehreren Jahren den Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto nicht mehr hat.

von Canary - 06.07.2004 01:58:29
Status: Junior (61 Beiträge)



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"Gruss, Toppi ;)

...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
f1.racing
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Toppi

wenn Sie meinen neuen Beitrag aufmerksam lesen würden, würden Sie auch den Unterschied zum ersten Beitrag bemerken. Es ist schön dass Sie sich die Zeit nehmen alle Beiträge zu lesen aber mit der Antwort liegen Sie doch ein wenig daneben oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

Im übrigen haben Sie sich die Antwort schon selber gegeben!


>>"Ich habe meinem Käufer nichts verschwiegen sondern nur das gesagt was ich selbst wusste."<<



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"Gruss, Toppi ;)

...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."

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