Hallo.
Ich habe folgendes Problem: habe gerade meinen 11 J. alten Fiat Cinquecento (97000 km, 3 Vorbesitzer) privat verkauft. Im Vertrag habe ich die Sachmängelhaftung leider nicht ausgeschlossen. Der Käufer hat sich nach ein paar Tagen gemeldet und will das Auto zurückgeben, inkl. dass ich die Kosten für Gutachten, Benzin etc. übernehme, oder er klagt. Das Gutachten, das der Käufer gemacht hat sagt, dass der Wagen folgende Mängel hat:
Batterie lose, Leichtweitenregelung arbeitet nicht, Reifen rissig, Spurstangengeleng erhebliches Spiel, 1 Scheinwerfer undicht, Bremsseile beschädigt, 2 Manchetten bei der Vorderachse beschädigt, Scheinwerfer zu hoch eingestellt und Motor verliert etwas Öl.
Sind das alles Verschleißteile oder tatsächlich Sachmängel? Hat jemand damit schon Erfahrung?
Habe TÜV nämlich erst vor einem Monat gemacht. Übrigens, den Wagen habe ich für 750 Euro verkauft. Muss ich den Wagen zurücknehmen oder diese Sachen reparieren lassen? Ich bin Student und kann mir leider keinen Anwalt leisten. Kann mir bitte jemand helfen?
Sachmangel oder Verschleißteile?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Batterie lose, Reifen rissig, Spurstangengeleng erhebliches Spiel, Bremsseile beschädigt, 2 Manchetten bei der Vorderachse beschädigt, und Motor verliert etwas Öl.
Diese Punkte stellen eher einen üblichen Verschleis dar, bei einem 11 Jahre alten Fiat. Dieses durfte der Käufer auch erwarten (§434 BGB
), ohne das Sie ihn besonders darauf hätten hinweisen müssen.
Fazit keine Sachmängel.
quote:<hr size=1 noshade>Leichtweitenregelung arbeitet nicht, Scheinwerfer zu hoch eingestellt <hr size=1 noshade>
Dieses könnten Sachmängel darstellen, da es sich aber um einen Kauf Privat an Privat handelt gibt es in Ihrem Fall keine Beweislastumkehr. D.h.
der Käufer müsste Ihnen beweisen, das diese Defekte schon bei Übergabe vorhanden waren. In der Praxis so gut wie nicht möglich.
Bieten Sie Ihrem Käufer an, die Scheinwerfereinstellung in einer Werkstatt auf Ihre Kosten instandsetzen zu lassen, oder eine Einmalzahlung von vielleicht EUR 100,00, aber nur wenn der Käufer sich im Gegenzug bereit erklärt auf sämtliche Forderungen jetzt und zukünftig zu verzichten.
Halten Sie diese Vereinbarung dann schriftlich fest.
Andernfalls würde ich den Käufer klagen lassen, Ihre Chancen stehen nicht schlecht, dass der Käufer in diesem Fall unterliegt.
Im Falle einer Klage könnten Sie unter Mithilfe eines Rechtsanwaltes Prozesskostenhilfe beantragen, die Ihnen als Student auch sicherlich gewährt wird. Insofern hätte eine gerichtliche Auseinandersetzung keine finanziellen Nachteile für Sie.
>>Andernfalls würde ich den Käufer klagen lassen, Ihre Chancen stehen nicht schlecht, dass der Käufer in diesem Fall unterliegt.<<
Auf gut Glück, ohne die Gewährleistung ausgeschlossen zu haben?
Naja ...
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@ epoeri
Die Gewährleistung nicht auszuschließen, heisst ja nicht Neuwagengarantie auf alle Teile
Der Privatverkäufer ist dann halt so gestellt, wie ein gewerblicher Verkäufer. Mit dem Unterschied, dass keine Beweislastumkehr gilt.
Der größte Teil der dargestellten Defekte stellt einen zu erwartenden Zustand dar, bei einem 11 Jahre alten Fiat. Also keine Sachmängel.
-- Editiert von krull14 am 28.11.2004 18:41:22
Ich sehe die Chancen auch sehr gut. Bei jedem einzelnen Punkt muß der Käufer erstmal nachweisen, daß ein Sachmangel vorliegt und daß dieser auch beim Kauf schon vorlag.
Praktisch alle aufgezählten Dinge waren entweder bei der Besichtigung vor dem Kauf schon leicht prüfbar oder gehören bei einem so alten Fiat zum üblichen Verschleiß, oder beides. Ich würde dem Käufer nicht mal 100 Euro zahlen, schon wegen der Dreistigkeit, gleich auch noch Geld für ein Gutachten und Benzin zu verlangen.
Wer einen alten Italiener zu diesem Preis kauft, muß damit rechnen, daß nicht alles perfekt ist. Der Käufer ist ein typischer Querulant, der für 750 Euro ein neues Auto erwartet.
Bear
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