Sachmängelhaftung gewerblicher Händler OHNE Werkst

26. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
mil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachmängelhaftung gewerblicher Händler OHNE Werkst

Wir haben uns ein recht günstiges Fahrzeug gekauft bei einem Händler. Dieser Händler ist eigentlich spezialisiert auf Unfallwagen An- und Verkauf und hat keine Werkstatt (jedenfalls keine richtige, und wahrscheinlich auch keinen Meister angestellt). Da unser Auto Hagelschaden hat haben wir uns nicht gewundert, es durch einen Unfallwagenhändler zu erwerben.
Nun stellen wir nach ca. 8 Wochen fest, dass die Zylinderkopfdichtung ausgetauscht werden muss.
Wie verhält es sich mit der Sachmängelhaftung? Da der Verkäufer keine eigene Werkstatt hat, müssen wir uns dann an die von ihm vorgeschlagene wenden? Dem Verkäufer trauen wir nicht sehr weit über den Weg und würden ihm unser Auto nur ungern anvertrauen (bzw. seinen Partnern)... Außerdem sind es 100 km bis zum Verkäufer!
Vom Vertrag möchten wir ungern zurücktreten, wir sind ansonsten sehr zufrieden mit dem Auto und auch unbedingt darauf angewiesen!

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-- Editiert mil am 26.01.2014 20:13

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Er hat das Recht, das Fahrzeug zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern oder nachbessern zu lassen.

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"Morgenstund ist ungesund."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von mil am 26.01.2014 20:10

(jedenfalls keine richtige, und wahrscheinlich auch keinen Meister angestellt) <hr size=1 noshade>

Man braucht auch keinen Meister.

quote:<hr size=1 noshade>von mil am 26.01.2014 20:10

Wie verhält es sich mit der Sachmängelhaftung? <hr size=1 noshade>

Deine Rechte ergeben sich aus §437 BGB .

quote:<hr size=1 noshade>von mil am 26.01.2014 20:10

Dem Verkäufer trauen wir nicht sehr weit über den Weg und würden ihm unser Auto nur ungern anvertrauen (bzw. seinen Partnern)... <hr size=1 noshade>

Mangelndes Vertrauen könnte ein Grund sein, die Kosten selbst in die Hand zu nehmen.

quote:<hr size=1 noshade>von mil am 26.01.2014 20:10

Da der Verkäufer keine eigene Werkstatt hat, müssen wir uns dann an die von ihm vorgeschlagene wenden? <hr size=1 noshade>

Nein, musst nicht. Wenn du nicht willst, dann willst du nicht. Die Konsequenz ist, dass du bei einer selbst gewählten Werkstatt die Kosten selbst zu tragen hast. Evtl. kannst du mit dem Händler handeln und er gibt einen Teil dazu (den Teil, den er auch bei seiner Partnerwerkstatt bezahlt hätte).

quote:<hr size=1 noshade>von mil am 26.01.2014 20:10

Vom Vertrag möchten wir ungern zurücktreten <hr size=1 noshade>

Gibt auch bisher keinen Grund dazu.

quote:<hr size=1 noshade>von mil am 26.01.2014 20:10

Außerdem sind es 100 km bis zum Verkäufer! <hr size=1 noshade>

Und?


quote:<hr size=1 noshade>von mil am 26.01.2014 20:10

wir sind ansonsten sehr zufrieden mit dem Auto und auch unbedingt darauf angewiesen! <hr size=1 noshade>

Die meisten Menschen die ein Auto haben sind darauf angewiesen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

So was! Hat jemand vielleicht etwas zum Recht zu sagen?

Ja, wenn man etwas über die Aussagen nachdenkt, dann ergeben Sie auch Sinn, für alle, die auch nicht so recht durchblicken:
Es gibt ja Leute, die wohnen in der Stadt wo es Bus und Bahn gibt, wir wohnen auf dem Lande. Da ist es etwas kompliziert ohne Auto (bes. mit einem kleinen Säugling), also wenn es den meisten so geht... (dann ist mir das noch nicht aufgefallen, hihi)

Vom Vertrag könnten wir zurücktreten, wenn der Verkäufer nach zweimaligem Versuch den Schaden nicht behoben hat. Also könnte es durchaus Grund dafür geben. Da hatte ich schon etwas weiter gedacht als unser Radler...

Wie sieht es also aus? Hat jemand schon mal mit so was Erfahrung gemacht bez. Sachmängelhaftung?
Wenn der Verkäufer eine Werkstatt vorschlagen würde, müssten wir dann in diese gehen? Wer kennt sich da JURISTISCH aus? Oder könnten wir die Kosten, welche diese vorgeschlagene Werkstatt in Rechnung stellen würde, zusammen mit den Kosten für den Weg dahin (+ Kosten für Verdienstausfall) und Ersatzfahrzeug (da gehe ich mal davon aus) mit einer Rechnung einer Werkstatt unserer Wahl verrechnen?

Danke für alle ernstgemeinten Antworten!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

die Kosten für das verbringen des Autos hat der Händler zu tragen.

quote:
Kosten für Verdienstausfall
Wie meinst du das genau? Nutzt du das Auto gewerblich damit ein Verdienstausfallentsteht?

Sollte es um deine Arbeitszeit gehen, man kann das Auto auch nach der Arbeit wegbringen, wäre hier im Zuge der Schadensminderungspflich die du auch hast auch so anzusetzen.

Ob es ein Ersatzfahrzueg gibt ist auch die Frage, bedenke, ihr habt wie schon erwähnt auch eine Schadensminderungspflicht, sprich auch ihr müsst dafür sorgen, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Die ZKD ist in 3-4 Stunden normalerweise gewechselt.

Auch stellt sich eine Frage, wieviele Km hat denn das Fahrzeug runter? Jeh nach Km Laufleisstung gehört dann auch eine Zylinderkopfdichtung mit zu den Verschleissteilen! Auf Verschleissteile gibts keine Gewährleisstung...



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 28.01.2014 01:05

Auf Verschleissteile gibts keine Gewährleisstung...

Korrektur: Auf den Verschleiß gibt es keine Gewährleistung. Auch können Verschleißteile mangelhaft sein.

quote:
von mil am 27.01.2014 19:35

Vom Vertrag könnten wir zurücktreten, wenn der Verkäufer nach zweimaligem Versuch den Schaden nicht behoben hat. Also könnte es durchaus Grund dafür geben.

Soweit bist du doch noch laut EP noch gar nicht.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)


Der Händler hat das Recht der zweiten Andienung, bzw. zur Nacherfüllung und darf natürlich prüfen, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

Nach gefestigter Rechtsprechung ist sein Geschäftssitz der Nacherfüllungsort.

Für die Fahrt- und Wegekosten hätte er aufzukommen, wenn ein Sachmangel einwandfrei bewiesen ist. Die Beweislast dafür liegt nach 363 BGB beim Käufer.

Erst wenn ein Sachmangel bewiesen ist, kann 476 BGB zugunsten des Käufers greifen, da hier nur eine in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung zugunsten des Käufers aufgestellt wurde.
Dann müsste der Händler bei einem fahrbereiten Auto die Wegekosten erstatten, mehr aber auch nicht.
Mir wäre keine Entscheidung bekannt, in der einem Käufer Leihwagenkosten o.ä. in einem Fall der Nacherfüllung zugesprochen wurden, lasse mich aber gerne berichtigen.

Und es stimmt, je nach Alter und Laufleistung kann auch eine Zylinderkopfdichtung durchaus mit der üblichen Erwartung an den Kaufgegenstand vereinbar, also normaler, üblicher Verschleiß sein.

Ein Gespräch mit dem Händler wäre hier sicher sinnvoll. Vielleicht beteiligt er sich ja ohne Prüfung des Fahrzeuges an den Kosten. Sonst bleibt nur, den Wagen hinzubringen und das weitere Vorgehen des Händlers abzuwarten. Wie er die Nacherfüllung bewerkstelligt, bleibt ihm überlassen.

Dass Käufer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben, ist doch auch logisch. Es soll z.B. durchaus auch unseriöse Werkstätten geben, die einem Käufer Mängel einreden, die tatsächlich nicht vorhanden sind. Müsste ein Händler auf bloße Aufforderung zur Nacherfüllung ungeprüft leisten, wären hier Tür und Tor offen für einigen Schindluder.

Man darf bitte auch nicht vergessen, dass die gesetzliche Gewährleistung keine Vollkaskoversicherung ist, sondern den Verbraucher lediglich davor schützen soll, eine Ware zu bekommen, die nicht mit der üblichen Erwartung an vergleichbare Kaufgegenstände vereinbar ist.






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"0o--v--o0"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und es stimmt, je nach Alter und Laufleistung kann auch eine Zylinderkopfdichtung durchaus mit der üblichen Erwartung an den Kaufgegenstand vereinbar, also normaler, üblicher Verschleiß sein. <hr size=1 noshade>



Dazu gibt es ja dieses fast schon berühmte Urteil:

BGH, Urteil vom 18. 7. 2007 - VIII ZR 259/06

Zeigt sich bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug, das ein Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hat, innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe an den Käufer ein Mangel (hier: defekte Zylinderkopfdichtung , gerissene Ventilstege) und können die dafür als ursächlich in Frage kommenden Umstände (Überhitzung des Motors infolge zu geringen Kühlmittelstands oder Überbeanspruchung) auf einen Fahr- oder Bedienungsfehler des Käufers zurückzuführen, ebenso gut aber auch bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer eingetreten sein, so begründet § 476 BGB die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war .


Der Verkäufer wird sich da kaum herauswinden können.

Schadensersatz, Verdienstausfall, Mietwagen, gibt es erst, wenn der Verkäufer mit der Nacherfüllung in Verzug gerät.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Nebst dem Urteil sollte man aber auch die Laufleisstung berücksichtigen. Bei einem Fahrzeug mit weniger als 100TKm ist das sicher so, bei einem fahrzeug welches über 200TKm hat würde auch ein Gericht da wohl anders urteilen...

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Nebst dem Urteil sollte man aber auch die Laufleisstung berücksichtigen



Man sollte das Urteil lesen:

Am 10. Oktober 2002 erwarb der Kläger von dem Beklagten, der einen Kraftfahrzeughandel betreibt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung einen Personenkraftwagen O. mit einem Kilometerstand von 159. 100 km zum Kaufpreis von 4. 490 € einschließlich Mehrwertsteuer. ...

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