Sachmängelhaftung beim Autokauf

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sysarda
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachmängelhaftung beim Autokauf

Guten Morgen

Vor 3 Wochen habe ich einen 2 Jahre alten Gebrauchten gekauft. Gestern war ich in der Werkstatt weil mir des öfteren schon mal ein Scheppern aufgefallen ist.
Das Scheppern stellte sich als kaputte Lichtmaschine raus.
Kostenpunkt 1140€.

Ich habe zwar eine Garantie Versicherung abgeschlossen über Renault nur. Deckt diese nur zu 60% der Kosten.

Nun bin ich bei meiner Recherche über die Sachmängelhaftung gestoßen.
Da ich das Auto erst seit 3 Wochen habe, sehe ich es irgendwie nicht wirklich ein, diesen Betrag zu zahlen, da ich davon ausgehe, daß dir Lichtmaschine schon beim Kauf nicht richtig funktioniert hat.

Habe ich irgendwie "Garantie", neben meiner Versicherung, gegenüber dem Renault Autohaus, bei denen ich das Auto gekauft habe und müssen diese dann nicht die Kosten, bzw meinen Anteil der Selbstbeteiligung von der Versicherung zahlen?

Und inwiefern muss der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht beim Kauf bestand?

Reicht ein Check-up Protokoll?
Aber theoretisch können diese ja auch immer gefaket sein. Ich könnte ja überall an kreuzen, dass alles OK ist und es wäre aber trotzdem gelogen...

Vielen lieben Dank



-- Editiert von sysarda am 05.01.2018 08:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Eine defekte Lichtmaschine ist für mich ein Mangel. Somit muss der Händler kostenlos nachbessern, es sei denn, er kann beweisen, dass die Lichtmaschine bei Übergabe mängelfrei war. Ein "CheckUp-Protokoll" oder ähnliches reicht dazu nicht aus

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sysarda
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey danke für deine Nachricht.

Aber wie kann ich ihm for Nachbesserung übertragen?
Der Händler ist in München, da mein Vater dort wohnt, habe ich dort das Auto gekauft
und ich lebe in Frankfurt.
Das Auto ist bei einer Renault Werkstatt. Reicht das praktisch, dass die Renault Werkstatt hier die Nachbesserung ausführt und sich dir Kosten vom Renault Händler in München zurück holt?

Denn das Fahrzeug darf ja schließlich nicht mehr bewegt werden.

Der Renault Händler wollte mich mit der Aussage "das ist ja in ihrerer Garantie enthalten" abspeisen. Bei Nachfragen bezüglich meiner Selbstbeteiligung druckste er nur herum und sagte "naja mal gucken ob ich da 100€ oder. So übernehme. Die Lichtmaschine war aber auf keinen Fall defekt beim Kauf und dir können einfach spontan kaputt gehen"

Letzteres glaube ich weniger..
Was muss dann eigentlich konkret der Händler vorlegen, wenn auch ein check up Protokoll nicht ausreicht?

Ist überhaupt jetzt erstmal meine abgeschlossene Garantieversicherung gefragt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Auf jeden Fall den Händler, bei dem das Auto gekauft wurde, schriftlich zur Nachbesserung auffordern. Er hat nämlich das Recht, selbst nachzubessern. Wenn die Werkstatt ohne seine Zustimmung repariert, dann verlierst du deine Ansprüche. Es empfiehlt sich auch eine Frist zu setzen, bis wann die Nachbesserung erfolgt sein soll. Weigert sich der Händler, oder lässt die Frist verstreichen, dann macht er sich schadensersatzpflichtig.
Der Händler müsste im Streitfall vor Gericht beweisen können, dass die Lichtmaschine in Ordnung war. Meist geht das nur über ein teures Gutachten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von sysarda):
Vor 3 Wochen habe ich einen 2 Jahre alten Gebrauchten gekauft.

Älter als 2 Jahre oder sind die 2 Jahre noch nicht erreicht?

Die meisten Autohersteller bieten eine Herstellergarantie von 2 Jahre oder mehr. Also schaue in den Garantiebedingungen nach.

Weiterhin verhalten sich viele Autohersteller kulant, wenn die Garantiezeit gerade so überschritten wurde. Die Vertragswerkstatt, die die Reparatur ausführt, muss dazu einen Kulanzantrag stellen.

Auf jeden Fall muss der Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast, das Fahrzeug für dich kostenlos reparieren. Nur solltest du ihm die Optionen aufzeigen, dass der Aufwand und die Kosten für ihn möglichst gering werden, denn ich denke, dass dein Ziel ist, das Fahrzeug bei dir vor Ort und möglichst schnell reparieren zu lassen.

Ich würde mich daher über alle Optionen informieren, dann mit dem Händler verhandeln und wenn ihr eine Lösung findet, mir diese schriftlich bestätigen lassen.

Erst wenn er sich querstellt, dann würde ich ihn mit Fristsetzung schriftlich auffordern, das Fahrzeug für dich kostenlos zu reparieren, mit der Ankündigung, dass nach Ablauf der Frist, du die Reparatur in einer Vertragswerkstatt durchführen lässt und von ihm Übernahme der Kosten einfordern wirst. Die Zustellung des Schreibens muss gerichtsfest nachweisbar sein.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

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