Rücktritt vom Autokauf trotz Anzahlung

27. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.02.2020 22:22:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Rücktritt vom Autokauf trotz Anzahlung

Hallo,

Bitte um Hilfe...
Habe vor 5 Tagen ein Toyota gefunden bei Mobile.de haben uns telefonisch geeinigt über den Preis.
Höhe 2750€. Machen ein Kaufvertrag. Verkäufer sendet mir ein Kaufvertrag wo Daten Name usw alles drauf steht und möchte 200€ Anzahlung Rest 2550€ bei Abholung. Ich den Vertrag Unterschrieben gescannt und zurück. Verkäufer das gleiche. Somit hab ich ein Kaufvertrag wo alles ausgefüllt und unterschrieben ist.

Ich überweise die 200€ Verkäufer schreibt Anzahlung angekommen.

Verkäufer schreibt mir heute:
Es tut uns leid, müssen von Kaufvertrag zurück treten. Senden die Anzahlung 200€ zurück.


Was kann ich jetzt tun?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
supergrobi1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

der Vertrag dürfte bindend sein, ich würde in diesem Fall Rücksprache mit einem Anwalt halten, der das unter Umständen in die Wege leitet, aber so ohne weiteres kann so ein Kaufvertrag nicht einfach für ungültig erklärt werden, z.B. im umgekehrten Fall, das könntest Du auch nicht einfach vom Kauf zurück treten, wozu dann überhaupt einen Kaufvertrag.

War es ein Kaufvertrag oder eine verbindliche Bestellung?

Grüße M.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.02.2020 22:22:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
Der Kaufvertrag ist von mobile.de
Und per Wahtsapp habe ich den Termin bekommen zum abholen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich jetzt tun?

Dem Verkäufer mitteilen, das man auf einhalten des Kaufvertrages besteht und das notfalls anwaltlich und gerichtlich klären wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Es tut uns leid, müssen von Kaufvertrag zurück treten.


Das Schreiben gut aufheben für den Fall, daß die Gegenseite im Streitfall womöglich bestreitet, daß ein Vertrag geschlossen wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.02.2020 22:22:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Heute Kamm das an:

Sehr geehrter Herr Steinbach.


Leider müssen wir den zwischen ihnen und mir geschlossenen Kaufvertrag über den Kauf eines Toyota Aygo vom 18.4.2015 kündigen.

Die Gründe hierfür sind: Das Serviceheft ist leider abhanden gekommen.

Es kommt noch dazu,das die Versicherung eine Nachprüfung angekündigt hat,weil es Unklarheiten gibt.

Die uns übesande Anzahlung übersenden wir ihnen selbstverständlich zurück.

Ich bedauere diesen Umstand und verbleibe mit freundlichen Grüßen.





2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.02.2020 22:22:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe geantwortet.....
Brauche kein Serviceheft und das ich dann warten werde bis die Versicherung OK gibt.

Ich glaube die Haben das Auto für mehr Geld Verkauft.

Meine Frage noch...

Ich kann ich die Anzeigen?
Schadenersatz ?

Besten Dank

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
supergrobi1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

normalerweise hast Du Anrecht auf ein vergleichbares Fahrzeug zum vereinbarten Preis. Eine "Anzeige" ist das nicht, sondern eine Klage, eine Rechtsschutzversicherung ist nicht vorhanden? Ich denke Du solltest Dich von einem Anwalt beraten lassen, dieser prüft ja ob der Vertrag bindend ist, die Anwaltskosten trägt dann der Händler falls dem so sein sollte.

Und was soll die Versicherung mit dem Kaufvertrag zu tun haben? Sollte eine Gebrauchtwagenversicherung mit abgeschlossen worden sein, ist das ja das Problem des Verkäufers, und nicht Deins, um was für eine Versicherung soll es denn gehen?

Ein Serviceheft kann ersetzt werden, auch das ist kein Problem.

Grüße M.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
normalerweise hast Du Anrecht auf ein vergleichbares Fahrzeug zum vereinbarten Preis


Bei einem Gebrauchtwagen liegt ja eine Stückschuld vor.
Er hat aber Anspruch auf Schadensersatz. Das kann der fiktive Vermögensverlust sein (Wert minus Kaufpreis), der tatsächliche Deckungsverlust (Kaufpreis eines vergleichbaren Kfz minus Kaufpreis des ersten) sowie evtl. weitere entstandene Kosten (Fahrtkosten zu anderen Händlern etc.).

Zitat:
Die Gründe hierfür sind: Das Serviceheft ist leider abhanden gekommen.


Das ist ein Mangel. Allerdings gibt es keinen grundsätzlichen Anspruch des VK auf Rücktritt, sobald er ihm nicht bekannte Mängel erkennt. Eine Irrtumsanfechtung ("ich wollte kein Auto ohne Serviceheft verkaufen") ist in dem Schreiben IMO auch nicht zu sehen. Zumal diese zurücktreten wird gegenüber Sachmängelhaftung (sonst könnte jeder VK dann, wenn sich ein Mangel zeigt, wegen Irrtums anfechten anstatt den Mangel beheben zu müssen).

Für den Mangel muß der VK dem K entsprechend Schadensersatz leisten müssen.

Zitat:
Es kommt noch dazu,das die Versicherung eine Nachprüfung angekündigt hat,weil es Unklarheiten gibt.


Das kann dem K egal sein. Der VK wird also entweder dem K Schadensersatz schulden, weil er nicht (rechtzeitig) das Kfz übergibt oder der VS, weil er denen das Kfz nicht zur Prüfung zur Verfügung stellen kann. Aber wie gesagt, das ist das Problem des VK.

Zitat:
Und was soll die Versicherung mit dem Kaufvertrag zu tun haben?


Ich vermute den klassischen Fall, daß die VS prüfen will, ob der Wagen als Totalschaden abgerechnet wurde, aber in Wahrheit kostengünstig repariert und weiterverkauft wurde (oder überhaupt nicht defekt war). Mit anderen Worten, Verdacht auf Versicherungsbetrug durch den Vorbesitzer.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Brauche kein Serviceheft und das ich dann warten werde bis die Versicherung OK gibt.


Ach nein, wie unklug. Und wenn die VS sich 6 Monate Zeit läßt?
Und ob du mit "brauche kein Serviceheft" womöglich auf den Schadensersatz für den Mangel "fehlendes zugesichertes Serviceheft" verzichtet hast, wäre auch noch zu prüfen.

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):

Irgendwas ist an der Karre oberfaul

Klar ersichtlich, der VK könnte mehr Erlös bei einem anderen Käufer erzielen.
Verträge sind nun mal einzuhalten, da gibt es kein Rütteln an der Sachlage.
Zum Unfallwagen ist vom TE nichts bekannt, also wenn was das der VK unterschlägt könnte man von Arglist ausgehen.
Der Käufer hat einen Anspruch, auch wenn es nur ein Toyota ist, die RA Kosten würde im Rechtsstreit wohl auch der VK übernehmen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Du kannst aber per Antrag auf einstweilige Anordnung den Verkäufer zwingen die 200 zu behalten

Wie kommt man denn bitte auf so einen Unfug???



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort


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