Rückabwicklung Rücktritt vom Kaufvertrag

24. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 13:34:41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückabwicklung Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo!

Ich habe vor einigen Monaten mein Auto verkauft, jedoch ist der Käufetr aus berechtigten Gründen vom Kaufvertrag wirksam zurückgetreten. Das Geld habe ich seinem Anwalt letzten Donnerstag überwiesen und Montag ist es bei diesem eingegangen.
Heute kam auch die Email vom Anwalt des Käufers, dass das Geld eingegangen ist und die Rückabwicklung nun stattfinden könnte, jedoch erst zum 02.02.. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, da ich schon einen neuen Käufer für das Auto habe, aber dieser nicht so lange auf das Auto warten will. Der alte Käufer will mir den Wagen nur abgemeldet geben, was ich verstehen kann und ich verstehe auch dass er vielleicht nicht die Zeit hat den Wagen eher abzumelden. Meine Frage ist aber, ob ich mir das so gefallen lassen muss, da das Auto ja faktisch seit dem 22.01. wieder mein Auto ist, weil das Geld beim Anwalt eingangen ist.
Eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel wäre, wenn ich alle Unterlagen zur Abmeldung des Wagens vom alten Käufer bekomme, er die Schlüssel solange behält und ich den Wagen direkt an seinem Wohnort am selben Tag abmelde.

Meine Frage ist halt, ob ich mir das so gefallen lassen muss oder dagegen angehen kann und die frühere Herausgabe des Autos fordern kann.

Gruß

Lucas

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das so, du hast etwas verkauft, dass du noch nicht im besitz hattest, somit ist das erstnmal dein Problem.

Zitat:
Eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel wäre, wenn ich alle Unterlagen zur Abmeldung des Wagens vom alten Käufer bekomme, er die Schlüssel solange behält und ich den Wagen direkt an seinem Wohnort am selben Tag abmelde.
Für beide Seiten akzeptabel??? EIne Sache bei der eine Partei 100% Risiko hat und Du 0%!?!?! Auf so etwas sollte sich keiner einlassen.

Zitat:
Meine Frage ist halt, ob ich mir das so gefallen lassen muss
Aus welchem Grund wurde der KV rückgängig gemacht?



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.06.2018 13:34:41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Na klar ist das mein Problem, dass ich ein neuen Käufer habe, der nicht so lange warten will. Aber es kann doch nicht sein, dass er den Wagen noch zwei Wochen weiter fahren darf und den Wert noch weiter mindert obwohl das Auto faktisch schon wieder mir gehört, da er das Geld schon hat.

Und natürlich ist bei keiner Partei ein Risiko, da ich ja nur die Unterlagen zur Abmeldung des Wagens von ihm bekomme, also direkt danach an seinem Wohnort damit zur Zulassungsstelle gehe und den Wagen abmelde und im Anschluss daran erst die Autoschlüssel von ihm bekomme, sodass ich mit dem Auto nicht wegfahren kann oder sowas.

Weil ich den Wagen als unfallfrei verkauft hatte, was nicht der Fall war. Ich wusste es selber nicht, aber hätte es aufgrund des Kaufvertrages, als ich den Wagen gekauft hatte, hätte wissen müssen.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

@Dr. Kaiser

Zitat:
Das ist ja offensichtlich Unsinn.
Wieso ist das bitte Unsinn? Der TE ist zwar wieder Eigtentümer der Sache, aber der Besitzer ist momentan immer noch sein alter Käufer!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Und natürlich ist bei keiner Partei ein Risiko, da ich ja nur die Unterlagen zur Abmeldung des Wagens von ihm bekomme, also direkt danach an seinem Wohnort damit zur Zulassungsstelle gehe und den Wagen abmelde und im Anschluss daran erst die Autoschlüssel von ihm bekomme, sodass ich mit dem Auto nicht wegfahren kann oder sowas.
Stattdessen könntest du auch mit den Paieren zur Polizei gehen und dir mit deren Hilfe die Schlüssel aushändigen lassen, somit rin grosses Risiko für deinen ehemaligen K!

Es gab doch bestimmt etwas schriftliches zur Übergabe des Fahrzeugs, schon bevor du die Zahlung angewiesen hast oder?

Zitat:
Weil ich den Wagen als unfallfrei verkauft hatte, was nicht der Fall war. Ich wusste es selber nicht, aber hätte es aufgrund des Kaufvertrages, als ich den Wagen gekauft hatte, hätte wissen müssen.
Wen ich das hier lese, dann würde ich an deiner Stelle eher sehr kooperativ sein, stat jetzt gross irgendwas lostreten.
Könnte sonst gut sein, dass deinem alten K auch noch einfällt eine ANzeige wegen Arglistiger täuschung zu erstatten, statt nur seinen Anwalt einzuschalten.

Ich würde an deiner Stelle den vom Anwalt genannten Termin wahren und danach dann erst anfangen Druck aufzubauen, wenn dieser nicht eingehalten wird...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.06.2018 13:34:41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich würde jetzt nicht direkt zur Polizei gehen, sondern einfach den Schlüssel von ihm verlangen, da das Aufo ja wieder mein Eigentum ist und er nicht weiter damit rumfahren kann.

Es wurde nur vom Anwalt gesagt, dass sobald die Zahlung eingegangen ist, die Rückgabe des Autos vollzogen werden kann. Also wurde keine Zeitangabe gemacht.

Natürlich könnte er mich noch anzeigen wegen arglistiger Täuschung aber was hätte er letztendlich davon.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Der TE schreibt er hat einen Käufer, nicht er hat einen Kaufinteressenten ;) Evtl kann der TE dazu aber auch mal was genaues schreiben!

Zitat:
Es wurde nur vom Anwalt gesagt, dass sobald die Zahlung eingegangen ist, die Rückgabe des Autos vollzogen werden kann. Also wurde keine Zeitangabe gemacht.
Wenn keine Zeitangabe gemacht wurde, würde ich eine Frist zur rausgabe des Fahrzeugs setzen, diese sollte aber 14 Tage mindestens betragen.

ich würde die normale Übergabe durch den alten Käufer abwarten.

Zitat:
Natürlich könnte er mich noch anzeigen wegen arglistiger Täuschung aber was hätte er letztendlich davon.
Naja, wie wäre es damit, wenn DU ihn jetzt stresst, stresst er einfach DICH damit, ist ja gern praktiziertes deutsches Verhalten...

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Das ist hier im Forum heiliger Standard..

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Stattdessen könntest du auch mit den Paieren zur Polizei gehen und dir mit deren Hilfe die Schlüssel aushändigen lassen, somit rin grosses Risiko für deinen ehemaligen K!



Gibt es für diese Aussage auch eine gesetzliche Grundlage oder glaubst auch dass dir das
Ordnungamt die Wohnung aufräumt!?


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Könnte sonst gut sein, dass deinem alten K auch noch einfällt eine ANzeige wegen Arglistiger täuschung zu erstatten, statt nur seinen Anwalt einzuschalten.



Unsinn! Was sollen denn immer diese Märchengeschichten?


Zitat (von Tiede94):
Natürlich könnte er mich noch anzeigen wegen arglistiger Täuschung aber was hätte er letztendlich davon.



Nein, er kann dich nicht wegen arglistiger Täuschung anzeigen.


Zitat (von Tiede94):
Es wurde nur vom Anwalt gesagt, dass sobald die Zahlung eingegangen ist, die Rückgabe des Autos vollzogen werden kann. Also wurde keine Zeitangabe gemacht.



Zitat (von Dr. Kaiser):
Ich sehe keinen Grund, dass hier eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt werden müsste.



Sowas nennt man Zug um Zug.


Zitat (von Tiede94):
Das Geld habe ich seinem Anwalt letzten Donnerstag



Da hättst du der Rückabwicklung zustimmen sollen und die Rückgabe Zug um Zug forden sollen.


Zitat (von Tiede94):
Der alte Käufer will mir den Wagen nur abgemeldet geben, was ich verstehen kann und ich verstehe auch dass er vielleicht nicht die Zeit hat den Wagen eher abzumelden.



Das ist kein Grund die Rückgabe zu verzögern.
Da gibt es Dienstleister, die das für ein paar Euro erledigen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen