Hallo!
Ich habe vor einigen Monaten mein Auto verkauft, jedoch ist der Käufetr aus berechtigten Gründen vom Kaufvertrag wirksam zurückgetreten. Das Geld habe ich seinem Anwalt letzten Donnerstag überwiesen und Montag ist es bei diesem eingegangen.
Heute kam auch die Email vom Anwalt des Käufers, dass das Geld eingegangen ist und die Rückabwicklung nun stattfinden könnte, jedoch erst zum 02.02.. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, da ich schon einen neuen Käufer für das Auto habe, aber dieser nicht so lange auf das Auto warten will. Der alte Käufer will mir den Wagen nur abgemeldet geben, was ich verstehen kann und ich verstehe auch dass er vielleicht nicht die Zeit hat den Wagen eher abzumelden. Meine Frage ist aber, ob ich mir das so gefallen lassen muss, da das Auto ja faktisch seit dem 22.01. wieder mein Auto ist, weil das Geld beim Anwalt eingangen ist.
Eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel wäre, wenn ich alle Unterlagen zur Abmeldung des Wagens vom alten Käufer bekomme, er die Schlüssel solange behält und ich den Wagen direkt an seinem Wohnort am selben Tag abmelde.
Meine Frage ist halt, ob ich mir das so gefallen lassen muss oder dagegen angehen kann und die frühere Herausgabe des Autos fordern kann.
Gruß
Lucas
Rückabwicklung Rücktritt vom Kaufvertrag
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
ich sehe das so, du hast etwas verkauft, dass du noch nicht im besitz hattest, somit ist das erstnmal dein Problem.
Für beide Seiten akzeptabel??? EIne Sache bei der eine Partei 100% Risiko hat und Du 0%!?!?! Auf so etwas sollte sich keiner einlassen.Zitat:Eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel wäre, wenn ich alle Unterlagen zur Abmeldung des Wagens vom alten Käufer bekomme, er die Schlüssel solange behält und ich den Wagen direkt an seinem Wohnort am selben Tag abmelde.
Aus welchem Grund wurde der KV rückgängig gemacht?Zitat:Meine Frage ist halt, ob ich mir das so gefallen lassen muss
Na klar ist das mein Problem, dass ich ein neuen Käufer habe, der nicht so lange warten will. Aber es kann doch nicht sein, dass er den Wagen noch zwei Wochen weiter fahren darf und den Wert noch weiter mindert obwohl das Auto faktisch schon wieder mir gehört, da er das Geld schon hat.
Und natürlich ist bei keiner Partei ein Risiko, da ich ja nur die Unterlagen zur Abmeldung des Wagens von ihm bekomme, also direkt danach an seinem Wohnort damit zur Zulassungsstelle gehe und den Wagen abmelde und im Anschluss daran erst die Autoschlüssel von ihm bekomme, sodass ich mit dem Auto nicht wegfahren kann oder sowas.
Weil ich den Wagen als unfallfrei verkauft hatte, was nicht der Fall war. Ich wusste es selber nicht, aber hätte es aufgrund des Kaufvertrages, als ich den Wagen gekauft hatte, hätte wissen müssen.
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@Dr. Kaiser
Wieso ist das bitte Unsinn? Der TE ist zwar wieder Eigtentümer der Sache, aber der Besitzer ist momentan immer noch sein alter Käufer!Zitat:Das ist ja offensichtlich Unsinn.
Stattdessen könntest du auch mit den Paieren zur Polizei gehen und dir mit deren Hilfe die Schlüssel aushändigen lassen, somit rin grosses Risiko für deinen ehemaligen K!Zitat:Und natürlich ist bei keiner Partei ein Risiko, da ich ja nur die Unterlagen zur Abmeldung des Wagens von ihm bekomme, also direkt danach an seinem Wohnort damit zur Zulassungsstelle gehe und den Wagen abmelde und im Anschluss daran erst die Autoschlüssel von ihm bekomme, sodass ich mit dem Auto nicht wegfahren kann oder sowas.
Es gab doch bestimmt etwas schriftliches zur Übergabe des Fahrzeugs, schon bevor du die Zahlung angewiesen hast oder?
Wen ich das hier lese, dann würde ich an deiner Stelle eher sehr kooperativ sein, stat jetzt gross irgendwas lostreten.Zitat:Weil ich den Wagen als unfallfrei verkauft hatte, was nicht der Fall war. Ich wusste es selber nicht, aber hätte es aufgrund des Kaufvertrages, als ich den Wagen gekauft hatte, hätte wissen müssen.
Könnte sonst gut sein, dass deinem alten K auch noch einfällt eine ANzeige wegen Arglistiger täuschung zu erstatten, statt nur seinen Anwalt einzuschalten.
Ich würde an deiner Stelle den vom Anwalt genannten Termin wahren und danach dann erst anfangen Druck aufzubauen, wenn dieser nicht eingehalten wird...
Ich würde jetzt nicht direkt zur Polizei gehen, sondern einfach den Schlüssel von ihm verlangen, da das Aufo ja wieder mein Eigentum ist und er nicht weiter damit rumfahren kann.
Es wurde nur vom Anwalt gesagt, dass sobald die Zahlung eingegangen ist, die Rückgabe des Autos vollzogen werden kann. Also wurde keine Zeitangabe gemacht.
Natürlich könnte er mich noch anzeigen wegen arglistiger Täuschung aber was hätte er letztendlich davon.
Der TE schreibt er hat einen Käufer, nicht er hat einen Kaufinteressenten Evtl kann der TE dazu aber auch mal was genaues schreiben!
Wenn keine Zeitangabe gemacht wurde, würde ich eine Frist zur rausgabe des Fahrzeugs setzen, diese sollte aber 14 Tage mindestens betragen.Zitat:Es wurde nur vom Anwalt gesagt, dass sobald die Zahlung eingegangen ist, die Rückgabe des Autos vollzogen werden kann. Also wurde keine Zeitangabe gemacht.
ich würde die normale Übergabe durch den alten Käufer abwarten.
Naja, wie wäre es damit, wenn DU ihn jetzt stresst, stresst er einfach DICH damit, ist ja gern praktiziertes deutsches Verhalten...Zitat:Natürlich könnte er mich noch anzeigen wegen arglistiger Täuschung aber was hätte er letztendlich davon.
Das ist hier im Forum heiliger Standard..
.
ZitatStattdessen könntest du auch mit den Paieren zur Polizei gehen und dir mit deren Hilfe die Schlüssel aushändigen lassen, somit rin grosses Risiko für deinen ehemaligen K! :
Gibt es für diese Aussage auch eine gesetzliche Grundlage oder glaubst auch dass dir das
Ordnungamt die Wohnung aufräumt!?
ZitatKönnte sonst gut sein, dass deinem alten K auch noch einfällt eine ANzeige wegen Arglistiger täuschung zu erstatten, statt nur seinen Anwalt einzuschalten. :
Unsinn! Was sollen denn immer diese Märchengeschichten?
ZitatNatürlich könnte er mich noch anzeigen wegen arglistiger Täuschung aber was hätte er letztendlich davon. :
Nein, er kann dich nicht wegen arglistiger Täuschung anzeigen.
ZitatEs wurde nur vom Anwalt gesagt, dass sobald die Zahlung eingegangen ist, die Rückgabe des Autos vollzogen werden kann. Also wurde keine Zeitangabe gemacht. :
ZitatIch sehe keinen Grund, dass hier eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt werden müsste. :
Sowas nennt man Zug um Zug.
ZitatDas Geld habe ich seinem Anwalt letzten Donnerstag :
Da hättst du der Rückabwicklung zustimmen sollen und die Rückgabe Zug um Zug forden sollen.
ZitatDer alte Käufer will mir den Wagen nur abgemeldet geben, was ich verstehen kann und ich verstehe auch dass er vielleicht nicht die Zeit hat den Wagen eher abzumelden. :
Das ist kein Grund die Rückgabe zu verzögern.
Da gibt es Dienstleister, die das für ein paar Euro erledigen.
gruß charly
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