Rückabwicklung Kaufvertrag wg. Unfallschaden

1. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
anuschenka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung Kaufvertrag wg. Unfallschaden

Hallo, unsere Geschichte wie folgt. Wir haben im Januar 2003 beim Autohaus einen Renault Twingo. gekauft und sind seither dort in "Behandlung". Wenn es kalt wird, geht das Auto während der Fahrt spontan aus. Komplette Elektronik im Februar 2003 ausgefallen. Es zieht sich bis heute hin und mittlerweile sind wir nicht mehr allzu gern gesehen beliebt im Autohaus. Nach einigen Reperaturen unsererseits, wie Stoßdämpfer+ Domlageraustausch usw. , weil 01/05 TÜV, stellte die Werkstatt einen Unfallschaden an d. linken Seite fest von dem wir aber laut Kauf nichts wußten bzw. auf Nachfrage verneint bekamen. Die Hinterachse ist betroffen, es wurde gespachtelt und Lackierarbeiten wurden vorgenommen. Wir sind momentan so verzweifelt und haben so einen Haß auf das Autohaus, weil man diesen nachgebesserten Schaden hätte sehen müssen als Werkstatt. Wir haben einen Gutachter beauftragt der auch gleich Fotos gemacht hat und man sieht es deutlich. Was meinen Sie, haben wir Chancen auf Rückabwicklung?

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Autofuzzi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Rückabwicklung wird nach fast 2 Jahen nicht möglich sein, aber einen Anspruch auf Minderung dürften Sie schon haben.
Wie alt war das Fahrzeug bei Kauf, und Km-Stand.

-----------------
"immer RECHT freundlich"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anuschenka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alter: 05/1996
Km-Stand: 104000

Gruß Anuschenka

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Eine Rückabwicklung wäre möglich. Allerdings müssten Sie darlegen, dass der rep. Unfallschaden schon bei Übergabe (01/2003) vorgelegen hat. Was aber nicht sonderlich schwer ist, dazu mal den Vorbesitzer ausfindig machen und diesen kontaktieren, ob dieser was zu dem rep. Unfall sagen kann. Wenn dem so ist, könnten Sie das Fahrzeug auch heute noch beim VK zurückgeben, nur eine Nutzung müssten Sie sich bei der Rückgabe anrechnen lassen. I.d.R. sind das 0,67% pro 1.000 gefahrene km vom dam. Kaufpreis.

Streiten die Vorbesitzer allerdings irgendwelche Unfälle ab, wirds schwierig für Sie.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anuschenka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, die Kopie vom Brief habe ich beim Kauf mitbekommen, hatten allerdings schon mal etliche Tel. Anrufe gestartet, bis jetzt hatten wir kein Glück. Wie kann man den Vorbesitzer schnell und unbürokratisch rausbekommen? Einen Namen haben wir ja, aber wie bekommt man raus wo der jetzt wohnt bzw. die Tel. Nr.?
Über die Zulassungsstelle oder das Autohaus wo er das Auto als Neuwagen gekauft hat?

Gruß Anuschenka

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Telefonauskunft
Zulassungsstelle

wären die ersten Ansprechpartner.

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