Roller hat verdeckte Mängel

4. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)
Roller hat verdeckte Mängel

Hallo!

Ich habe einen 6 Jahre alten Roller gekauft. In der Anzeige stand, daß die Gabel vorne mal getauscht wurde, da er einen kleinen Unfall hatte. Da ich das Fahrzeug nicht probefahren konnte ( kein Versicherungskennzeichen ) kaufte ich es.

Nachdem ich ein Vers. KZ gekauft hatte, stellte sich bei der Probefahrt raus, daß noch eine "Mofadrossel" verbaut war, der Auspuff scheppert, der Stoßdämpfer hinten defekt ist und die getauschte Gabel ebenfalls defekt ist. Zudem funktioniert der Blinker auch mit der neuen Batterie ( alte war defekt ) nicht, da hinten Blinker mit LED´s ( anderer Spannung ) verbaut sind und die Tankanzeige zeigt 1/4 voll, obwohl ich vollgetankt habe.

Desweiteren ist das Lenkkopflager ausgeschlagen und von 100 Schrauben zur Befestigung der Verkleidung fehlen ca. 30 Stck...

Einen Kaufvertrag gibt es nicht, aber ich habe die Verkaufsanzeige noch auf dem Rechner, wo folgendes drinsteht..

APRILIA SR 50 www Roller € 650
Fahrzeugdetails
Preis € 650
EZ 07/2000
Kilometerstand 12000
Kraftstoff Benzin 2T
kW/PS 3/4
Außenfarbe Schwarz
Zylinder 1
Hubraum 50
Motorradtyp Gebraucht
Leergewicht 94

Weitere Informationen

Roller hat leichte Lack schäden an der linken seite und auf der rechten seite der Sitzbank wurde rein geschnitten. Roller hatte einen Unfallschaden vorne an der Gabel. Gabel wurde aber ausgetauscht. Zubehör: F1 Sportspiegel, IGM Höherlegungssatz, Racinggitter, Carbon Heckblinker, leovinci ZX Chrom Auspuff, und noch verschiedene Verkleidungsteile Verkleidungsteile: Innenschale, lenkerabdekung komplett, Helmfach, komleptten Vordereifen, vordere Radabdeckung, hintere Radabdekung, Topcase halterung, Lenker, kopletter Untboden. Aufpreis von 100 € (Garagen Fahrzeug)
--------------------------------------------------------------

So..ist es korrekt, daß ich ein Schreiben aufsetze, indem ich die Mängel, die erst bei Gebrauch ersichtlich waren, aufzähle und mit einer Frist vom KV zurücktrete ?

Basis des mündlichen KV´s war ja seine Anzeige oben, wo die Mängel, die ich herausgefunden habe und in der Summe ca. 350 € an Rep. Kosten zur Herbeiführung der Verkehrstauglichkeit nötig sind, nicht aufgeführt sind.

Da ich aufgrund des ausgeschlagenen Lenkkopflagers und der defekten Federung nicht mehr als 1 km gefahren bin ( Tankstelle und zurück ) wird der Verkäufer kein Nutzungsentgelt abziehen können, oder?

Gruß



-- Editiert von batavusfahrer am 04.07.2006 11:54:43

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

nach meiner auffassung haben sie einen mündlichen kaufvertrag in dem die gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. fordern sie den verkäufer auf die mängle zu beseitigen. wobei ich meine, dass die mängel auch ohne probefahr bzw. zulassung hätten bemerkt werden können.
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo!

Bei der Fahrt zur Tankstelle ( war natürlich nur noch ein "Schlückchen" drin ) bemerkte ich beim Bremsen, daß die Gabel bis zum Endpunkt eintauchte und dann das Vorderrad an der unteren Verkleidung schliff. Die elektrischen Dinge ( Tachobeleuchtung, Blinker ) konnte ich auch erst testen, als ich eine jungfräuliche Batterie eingebaut habe bzw getankt hatte.
Das Testen des Lenkkopflagers im Stand ergab augenscheinlich nichts ungewöhnliches, außer daß der Roller fast umgefallen wäre, da durch die Heckhöherlegung der Ständer nicht mehr voll funktionsfähig ist. Ein "Entlasten" des Vorderrades ist damit nicht ohne Hilfmittel möglich ( Kalksandstein o.ä. unter dem Ständer )

Als "Laie" wurde mir gesagt, als ich reklamierte, daß die Gabel zu stark einfedert, daß ich da nur was Gabelöl einfüllen müsste.....das man dafür aber die ganze Gabel zerlegen muß, was Werkstattarbeit im Wert von 120 € ist, sagte man mir jedoch nicht.

Ratlos :-(

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#3
 Von 
Jendian
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich sehe das so, Sie haben Mist gekauft, gedacht das Ding mit ein paar Handgriffen wieder in Schuss zu bekommen und sich dabei verkalkuliert.Die Möglichkeit zu einer ausgiebigen Besichtigung hatten Sie, auch hätten Sie ihren Kalksandstein ja mitnehmen können zum Test............

Ich würde die Angelgenehiet als Lehrgeld abtun und mir das nächste mal vorher Gedanken machen.

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#4
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

Es war doch in der Anzeige von optischen Mängeln die Rede, nicht davon, daß die gesamte Technik noch nie überpüft wurde, der Unfallschaden mit einem defekten Teil teilweise instandgesetzt worden ist.

Ich bin kein "Experte", sondern Kaufmann, aber für mich zählt die Verkaufsanzeige. Wenn dort drin steht, daß die Gabel bei einem Unfall beschädigt wurde, aber ausgetauscht wurde, gehe ich in 1. Linie davon aus, daß das AT Teil in Ordnung ist.

Fakt ist, daß ich selber vor 3 Jahren einen Roller zurücknehmen musste, weil in der Verkaufsanzeige zwar 70 ccm und Tuning stand, aber nicht, daß er nicht der Stvzo entspricht.....das stand jetzt auch nicht in der Anzeige des Verkäufers und ein "offener" Auspuff und Heckhöherlegung ist ebenfalls so illegal, daß die Fzg ABE ungültig ist und das Fzg nicht auf öffentl. Straßen gefahren werden darf...

Gruß

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#5
 Von 
Jendian
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

das stand jetzt auch nicht in der Anzeige des Verkäufers und ein offener Auspuff und Heckhöherlegung ist ebenfalls so illegal, daß die Fzg ABE ungültig ist und das Fzg nicht auf öffentl. Straßen gefahren werden darf...



und aus welchem Grund kaufen Sie nun ein solch illegales Ding, wenn Sie wissen das es so ist?

Also ich wiederhole nochmals, Ihre Chancen sind verschwindend gering überhaupt etwas zu bewirken.

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